
Empfehlungen zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes
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„Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat am 25. März 2026 zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes (GewHG) eine Empfehlung verabschiedet. Anlass der Empfehlungen ist das Inkrafttreten des Gewalthilfegesetzes (GewHG) im Februar 2025. Mit dieser spezifischen gesetzlichen Regelung für ein Hilfesystem für Frauen und (mit)betroffene Kinder bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt werden erstmals in Deutschland der Ausbau und die Verbesserung des derzeitigen Hilfesystems vorgesehen und die Bundesländer zur Umsetzung verpflichtet. Sie haben bereits bis Ende 2026 bestimmte Umsetzungsaufgaben und -fragen zu klären und zu erfüllen. Eine besondere Herausforderung ist hierbei, dass das GewHG nur einen Rahmen vorgibt, d.h. maßgebliche inhaltliche Anforderungen für länderspezifische Lösungen offenlässt und einige unbestimmte Rechtsbegriffe enthält. Vor diesem Hintergrund unterbreiten die Empfehlungen Auslegungs- und Interpretationsvorschläge. Es wird ein besonderer Fokus auf unmittelbar anstehende Aufgaben zur Realisierung der Sicherstellungsverantwortung der Länder und auf Handlungsschritte gelegt, die die Länder für den erforderlichen strukturellen Ausbau eines bedarfsgerechten und niedrigschwelligen Unterstützungssystems dringend berücksichtigen sollten. Zur Gewährung wohnortunabhängiger gleicher Zugänge zu Schutz und Beratung skizzieren die Empfehlungen Maßgaben und Kriterien, die zu bundesweit einheitlichen, d.h. vergleichbaren Länderlösungen beitragen. Dabei werden besondere Bedarfe vulnerabler Gruppen, insbesondere diejenigen (mit)betroffener Kinder und Jugendlicher hervorgehoben. Die Empfehlungen weisen darauf hin, dass zu einem wirksamen Gewalthilfesystem auch Öffentlichkeits- und Täterarbeit, Prävention und Vernetzung gehören und Datenschutz und Anonymität zum Schutz Betroffener oberste Priorität haben. Die Empfehlungen richten sich an die Bundesländer und sollen ein abgestimmtes Vorgehen bei der Umsetzung des GewHG unterstützen. Finanzierungsfragen sind nicht Gegenstand der Empfehlungen.“
Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
www.praeventionstag.de
