13.04.2026

"KI in der Prävention" – Erklärung des 31. Deutschen Präventionstages 2026

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Der Deutsche Präventionstag – DPT
und die ständigen Veranstaltungspartner DFK, ProPK, WEISSER RING

 KI in der Prävention – Erklärung

des 31. Deutschen Präventionstages

2026

„Künstliche Intelligenz in der Prävention“ lautet das diesjährige Schwerpunktthema des Deutschen Präventionstages. KI ist eine grundlegende technologische Entwicklung, die inzwischen zahlreiche gesellschaftliche Bereiche durchdringt und als eine Art „Querschnittstechnologie“ wirkt. Vor diesem Hintergrund stellt sich weniger die Frage, ob KI in Präventionskontexte integriert werden kann, sondern vielmehr, wie sie präventive Praxis und Strategien bereits heute verändert und künftig weiter prägen wird.

Zunächst ist zu berücksichtigen, dass Künstliche Intelligenz vielfältige Auswirkungen auf unterschiedliche Bereiche der Präventionsarbeit und des Umgangs mit Kriminalität hat. Sie verändert zum einen die Begehung von Straftaten, indem neue Tatgelegenheiten, Vorgehensweisen und digitale Kriminalitätsformen entstehen. Zum anderen wirkt sie sich auf die polizeiliche Arbeit sowie auf strafrechtliche Verfolgungs- und Bearbeitungsprozesse aus. Gleichzeitig eröffnet KI neue Möglichkeiten der Prävention, indem sie zur frühzeitigen Erkennung von Risiken, zur Analyse von Gefährdungslagen und zur Verhinderung weiterer Straftaten, z. B. durch Unterstützung von Betroffenen, eingesetzt werden kann.

Angesichts der rasanten Entwicklung Künstlicher Intelligenz und ihrer wachsenden Bedeutung für gesellschaftliche Sicherheits- und Präventionsstrategien formulieren der Deutsche Präventionstag und seine ständigen Veranstaltungspartner zentrale Erkenntnisse sowie dringliche Handlungs- und Gestaltungsempfehlungen. Diese stützen sich auf wissenschaftliche Beiträge zum Kongressschwerpunktthema[1] sowie auf die fachlichen Diskurse im Rahmen des Deutschen Präventionstages. Die vielfältigen Unterthemen verdeutlichen, dass KI-gestützte Prävention ein interdisziplinäres Aufgabenfeld darstellt, das Erkenntnisse unter anderem aus Informatik, Sozialwissenschaften, Psychologie, Philosophie/Ethik, Rechtswissenschaft und Kriminologie zusammenführt. Der Diskurs über die Bedeutung von KI, insbesondere in Bezug auf Prävention, muss multidisziplinär geführt werden, um Chancen und Risiken „intelligenter“ Technologien frühzeitig zu erkennen, gesellschaftliche Entwicklungen verantwortungsvoll zu begleiten und innovative Lösungsansätze für eine wirksame, evidenzbasierte Präventionsarbeit zu entwickeln.

 

  • Künstlicher Intelligenz kritisch begegnen

Künstliche Intelligenz basiert auf Daten, die von Menschen erzeugt wurden. In diesen Daten spiegeln sich bestehende gesellschaftliche Ungleichheiten und Diskriminierungsstrukturen wider, die von KI-Systemen übernommen und unter Umständen verstärkt werden können. Solche Verzerrungen werden als Daten- oder Algorithmusbias bezeichnet und machen deutlich, dass KI keineswegs per se objektiv oder neutral ist. Hinzu kommt insbesondere bei Systemen, die auf Large Language Models beruhen, das sogenannte Black-Box-Problem: Die internen Entscheidungsprozesse bleiben vielfach intransparent, sodass sich nicht ohne Weiteres nachvollziehen lässt, wie konkrete Ergebnisse oder Bewertungen zustande kommen. Insbesondere sind auch die Unternehmen in den Blick zu nehmen, die hinter spezifischer KI-Software stehen. Der Einsatz von KI erfordert daher eine bewusste Auseinandersetzung mit Fragen der Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Fairness sowie geeignete Verfahren, um mögliche Verzerrungen zu erkennen und zu begrenzen.

 

  • Veränderungen im Kriminalitätsgeschehen in den Blick nehmen

Künstliche Intelligenz verändert zunehmend auch die Begehung von Straftaten. Insbesondere im Bereich der Betrugsdelikte entfaltet sie eine neue Dynamik, da täuschend echte Inhalte und automatisierte Kommunikationsprozesse neue Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Dies betrifft sowohl Cybercrime im weiteren Sinne, etwa digital unterstützte Betrugsformen, als auch klassische Erscheinungsformen der Cyberkriminalität im engeren Sinne wie beispielsweise Ransomware-Angriffe.  Besonders alarmierend ist der Anstieg KI-generierter Bild- und Videoverfälschungen, darunter sexualisierte Deepfakes, die gezielt zur Erpressung, zur massiven Rufschädigung oder zur digitalen Gewalt insbesondere gegen Frauen eingesetzt werden und damit eine neue Qualität der Übergriffigkeit markieren. Ebenso relevant ist KI, z. B. in Form von Chatbots, für Extremismus und Radikalisierungsverläufe. Die damit verbundenen Entwicklungen stellen die Prävention vor neue Herausforderungen: Bestehende Ansätze müssen daraufhin überprüft werden, inwieweit sie den technologischen Veränderungen noch gerecht werden und welche neuen präventiven Strategien, Kompetenzen und Schutzmechanismen erforderlich sind, um auf KI-gestützte Tatbegehungen angemessen reagieren zu können.

 

  • Einsatz von KI in der polizeilichen und justiziellen Strafverfolgung klar definieren

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz erscheint in der polizeilichen und justiziellen Strafverfolgung in vielfältiger Weise attraktiv. Insbesondere beim Umgang mit großen und komplexen Datenbeständen eröffnet KI die Möglichkeit, Informationen schneller zu strukturieren, relevante Inhalte zu identifizieren und Muster oder Zusammenhänge zu erkennen, die mit herkömmlichen Verfahren nur schwer zugänglich wären. Dadurch können Ermittlungsprozesse unterstützt und Ressourcen gezielter eingesetzt werden. Gleichzeitig ist der Einsatz von KI mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen des Datenschutzes, der informationellen Selbstbestimmung und der Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe. Der Einsatz entsprechender Anwendungen macht daher eine differenzierte rechtliche Rahmensetzung erforderlich, die zwischen unterschiedlich eingriffsintensiven Formen der KI-Nutzung unterscheidet und klare Grenzen sowie Kontrollmechanismen definiert.

 

  • Mögliche Handlungserfordernisse für den Gesetzgeber

Vor dem Hintergrund der rasanten Entwicklung und zunehmenden Verbreitung von Anwendungen Künstlicher Intelligenz sieht der Deutsche Präventionstag einen ständigen Prüf- und ggf. Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Insbesondere zeigt sich, wie bestehende rechtliche Regelungen an ihre Grenzen stoßen, wenn algorithmische Systeme zur Täuschung, Manipulation oder gezielten Schädigung eingesetzt werden. Vor diesem Hintergrund ist der Gesetzgeber gefordert, bestehende Straf- und Schutzvorschriften zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um auch KI-gestützte Tatmittel und Verantwortungsstrukturen angemessen zu erfassen. Dies betrifft insbesondere Fragen der Zurechenbarkeit, der Nachweisführung sowie der präventiven Regulierung risikobehafteter Anwendungen. Zugleich sollten klare Sorgfaltspflichten für Entwickler*innen und Betreiber*innen von KI-Systemen etabliert werden, um Missbrauch frühzeitig zu verhindern und im Schadensfall effektive Rechtsdurchsetzung zu ermöglichen.

 

  • KI in der Prävention darf nicht ursachenorientierte Prävention verdrängen

Künstliche Intelligenz ist insbesondere für Prognoseverfahren von Interesse, sowohl im Hinblick auf räumliche als auch auf personenbezogene Risikoanalysen. Algorithmische Prognosesysteme können polizeiliche Arbeit unterstützen, etwa indem sie Einsatzplanungen erleichtern oder Hinweise auf mögliche Gefährdungslagen liefern. Zugleich besteht jedoch die Gefahr, dass der Fokus stärker auf statistisch berechnete Wahrscheinlichkeiten gelenkt wird und strukturelle sowie gesellschaftliche Ursachen von Kriminalität aus dem Blick geraten. Die Zukunft des Predictive Policing wird daher weniger durch technologische Leistungsfähigkeit bestimmt sein als durch gesellschaftliche und institutionelle Rahmenbedingungen. Entscheidend ist, dass der Einsatz solcher Systeme bewusst gestaltet und kritisch begleitet wird. Ihre Möglichkeiten, aber auch ihre Grenzen müssen berücksichtigt, Fehlentwicklungen vermieden und eine demokratische Kontrolle gewährleistet werden. Dauerhafte und wirksame Kriminalitätsprävention kann nur gelingen, wenn technische Innovationen nicht isoliert betrachtet werden, sondern mit sozialpolitischen Ansätzen, rechtsstaatlichen Grundsätzen und einer konsequenten Auseinandersetzung mit den Ursachen von Kriminalität verbunden bleiben.

 

  • KI noch stärker und gezielt für wirksame und effektive Prävention nutzen

Künstliche Intelligenz bietet nicht nur Herausforderungen, sondern eröffnet auch Chancen für die Prävention. Besonders vorteilhaft ist ihre Fähigkeit, große Datenmengen schnell zu verarbeiten und auszuwerten. So kann KI beispielsweise genutzt werden, um Hasskommentare im Internet frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus ergeben sich neue Möglichkeiten durch den Einsatz von Chatbots, an die sich etwa gewaltbetroffene Frauen wenden können. Diese digitalen Hilfsangebote bieten einen niedrigschwelligen Zugang zu Unterstützung, da sie anonym genutzt werden können und mehrsprachig verfügbar sind. Auf diese Weise lässt sich KI gezielt für präventive Maßnahmen einsetzen und kann bestehende Hilfs- und Schutzangebote ergänzen.

Hannover, am 13. April 2026

 

[1] (siehe die Wissenschaftlicher Begleitschrift: https://www.praeventionstag.de/dokumentation/download.cms?id=8120&datei=Begleitschrift_KI-in-der-Praevention-8120.pdf

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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