18.04.2026

Aktuelle Nachrichten aus dem Deutschen Bundestag

Von Dritten ausgeübte Gewalttaten im OK-Kontext  mehr
(hib/STO) Über von Dritten ausgeübte Gewalttaten im Kontext Organisierter Kriminalität berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4978) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4450). Danach konnte festgestellt werden, „dass kriminelle Netzwerke teils schwerste Gewalthandlungen an Dritte, insbesondere Minderjährige und junge Erwachsene, auslagern, die oft über keine persönliche Verbindung zu den dahinterstehenden Gruppierungen der Organisierten Kriminalität (OK) verfügen“. Zudem seien sie oft unerfahren im Umgang mit Waffen und Explosivstoffen.

Fehlverhalten an außeruniversitären Forschungseinrichtungen  mehr
(hib/DES) Interne und externe Meldestellen, elektronische Hinweisgebersysteme und Ombudsstellen: Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen verfügen über eine Vielzahl von Möglichkeiten, um Fehlverhalten zu melden. Dies antwortet die Bundesregierung (21/4843) auf eine Kleine Anfrage (21/4161) der Fraktion Die Linke. Die Antwort bezieht sich auf die vier großen Gemeinschaften außeruniversitärer Forschungseinrichtungen (Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft und Leibniz-Gemeinschaft) und gibt Auskunft über Meldestrukturen sowie erfasste Beschwerden.

Kenntnisse über linksextremistisches Netzwerk „Antifa-Ost“
(hib/STO) Kenntnisse über das Netzwerk „Antifa-Ost“ legt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4968) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4251) dar. Danach handelt es sich bei „Antifa-Ost“ um ein linksextremistisches Netzwerk, dass den Einsatz von Gewalt zur Durchsetzung der eigenen politischen Ziele als legitimes Mittel betrachtet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) rechnete dem Netzwerk laut Vorlage Angehörige im niedrigen zweitstelligen Bereich zu. „Aufgrund der zuletzt erfolgten Festnahmen und zum Teil bereits erfolgten Verurteilungen zu Haftstrafen ist das Netzwerk derzeit als weitgehend zerschlagen anzusehen“, heißt es in der Antwort weiter.

Nachfolgeorganisationen von „Combat 18“ und „Blood & Honour“
(hib/STO) Nachfolgeorganisationen der verbotenen rechtsextremistischen Gruppierungen „Combat 18“ und „Blood & Honour“ sind Thema der Antwort der Bundesregierung (21/4963) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4628). Danach sind im Verlauf des vergangenen Jahres mehrere Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das bestehende Vereinsverbot der „Blood & Honour Division Deutschland“ öffentlichkeitswirksam bekannt geworden. seien. Weiter schreibt die Bundesregierung, sie gehe demnach davon aus, „dass mindestens bis zum Zeitpunkt der jeweiligen Exekutivmaßnahmen Nachfolgeorganisationen von ,Blood & Honour' in Deutschland aktiv waren“. Wie die Bundesregierung zugleich ausführt, bestand nach dem Verbot von „Combat 18“ in der Bundesrepublik im Oktober 2020 bis mindestens Frühjahr 2022 eine Nachfolgeorganisation dieser Gruppierung in Deutschland fort, Der Bundesregierung liegen der Antwort zufolge Erkenntnisse vor, wonach das Personenpotenzial auf eine mittlere zweistellige Anzahl beziffert werden kann. Weiterhin liegen laut Vorlage Erkenntnisse vor, dass Verbindungen der Organisationen in das europäische Ausland bestehen.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
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