11.04.2026

Aktuelle Nachrichten aus dem Deutschen Bundestag

KI-Verordnung: Sachverständige sehen Nachbesserungsbedarf  mehr
(hib/HAU) Die von der Bundesregierung getroffene Entscheidung, die Bundesnetzagentur (BNetzA) als Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der KI-Verordnung zu benennen, trifft bei Sachverständigen auf Zuspruch. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung zum Gesetzentwurf für ein KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz (21/4594) deutlich. Mit dem Gesetz soll die Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689, der europäischen Verordnung über Künstliche Intelligenz (AI-Act) geregelt werden, die seit August 2024 in Kraft ist. 

Opferschutz durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
(hib/HLE) Bei Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) wird der Schutz von Opfern des Menschenhandels vollumfänglich berücksichtigt. Dies versichert die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4666) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4217). Zur Wahrnehmung der Aufgabe des Schutzes für Opfer von Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft sei die Aufgabe der Koordination für den Opferschutz in jedem Hauptzollamt zwei Beschäftigten übertragen worden, die speziell hierfür geschult worden seinen, berichtet die Regierung. Die darüber hinausgehende erforderliche Hilfe erhielten Opfer von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung über die zuständigen Fachberatungsstellen, mit denen die FKS in engem Kontakt stehe. Die Opfer von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung würden dahin vermittelt.

1.994 Opfer von Arbeitsausbeutung gemeldet
(hib/HLE) Dem Bundeskriminalamt wurden von 2015 bis 2024 insgesamt 1.994 Opfer von Arbeitsausbeutung gemeldet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4667) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4216) mit. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) kooperiere im Rahmen der Bekämpfung des Menschenhandels, der Zwangsarbeit und der Arbeitsausbeutung mit einer Vielzahl regionaler, örtlicher sowie landes- und bundesweit agierender Fachberatungsstellen, teilt die Regierung weiter mit. Ein Teil der Kooperationspartner wird in der Antwort aufgeführt. Zudem wird über die öffentliche Förderung von Kooperationspartnern berichtet.

Regierung: Beim Kampf gegen Rechtsextermismus erfolgreich
(hib/CHE) Die Bundesregierung zieht eine positive Bilanz beim Kampf gegen Rechtsextremismus in den vergangenen Jahren und verweist auf Erfolge verschiedener Maßnahmen. In einer Antwort (21/4825) auf eine Kleine Anfrage (21/4478) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begründet sie das unter anderem damit, dass bei der Umsetzung des „Aktionsplans gegen Rechtsextremismus“ und der„13 Maßnahmen gegen Rechtsextremismus“ als dessen inhaltliche Fortschreibung „wesentliche Wegmarken“ erreicht worden seien. Diese beiden Strategiepläne würden repressive und präventive Maßnahmen im Kampf gegen den Rechtsextremismus bündeln. „Dieser bleibt für Staat und Gesellschaft eine dauerhafte Aufgabe und Verpflichtung“, schreibt die Regierung. Sie bezieht sich dabei unter anderem auf Erfolge bei der Zerschlagung rechtsextremer Netzwerke, die Entwaffnung von Rechtsextremisten, die Entfernung von Verfassungsfeinden aus dem öffentlichen Dienst oder den Schutz von Mandatsträgern.

Zahl der Tatverdächtigen im Bereich der Gewaltkriminalität
(hib/STO) Im Jahr 2024 sind im Bereich der Gewaltkriminalität laut Bundesregierung insgesamt 197.347 Tatverdächtige erfasst worden nach 190.605 im Jahr zuvor. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/4909) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4362) weiter hervorgeht, betrug dabei im Jahr 2024 die Zahl nichtdeutscher Tatverdächtiger 85.012 oder 43,1 Prozent, nachdem sie laut den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) im Jahr 2023 bei 79.088 oder 41,5 Prozent lag.

Zahl nicht vollstreckter Haftbefehle gegen Rechtsextremisten
(hib/STO) Die Zahl nicht vollstreckter Haftbefehle gegen Personen der rechtsextremistischen Szene ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/4901) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4551). Zum Erhebungsstichtag 30. September 2025 lagen danach 688 Haftbefehle gegen 515 Personen vor, die der politisch rechts motivierten Kriminalität zuzuordnen sind. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, gab es zum genannten Erhebungsstichtag „185 Personen mit dem Marker ,Reichsbürger/Selbstverwalter' mit insgesamt 242 offenen Haftbefehlen“.

Regierung: Genitalverstümmelung verletzt Menschenrechte  mehr
(hib/CHE) Die Bundesregierung verurteilt weibliche Genitalverstümmelung (female genital mutilation - FGM) als schwere Menschenrechtsverletzung und besonders schwere Form geschlechtsspezifischer Gewalt, die Ausdruck patriarchaler Kontrolle über den weiblichen Körper ist und auf die Unterdrückung weiblicher Sexualität abzielt. Das stellt sie in einer Antwort (21/4975) auf eine Kleine Anfrage (21/4614) der AfD-Fraktion klar.

 

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