21.03.2026

Aktuelle Nachrichten aus dem Deutschen Bundestag

  • Reform des Sicherheitsbeauftragten unter Experten umstritten
    (hib/HAU) Die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Schwellenwerts in Betrieben für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten von 20 auf 50 Beschäftigte ist unter Sachverständigen umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag deutlich. Die Reform der Sicherheitsbeauftragten wird im Gesetzentwurf „zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA“ (21/3204) durch eine Anpassung des Paragrafen 22 SGB VII geregelt. Dort ist bislang festgelegt, dass in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden muss.

  • Islamfeindliche Straftaten im zweiten Halbjahr 2025
    (hib/STO) Über islamfeindliche Straftaten im zweiten Halbjahr 2025 berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4220) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3983). Danach wurden im Zeitraum von Juli bis Dezember vergangenen Jahres mit Stichtag 31. Dezember 2025 im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) vorläufigen Zahlen zufolge im Themenfeld „Islamfeindlich“ 543 Fälle gemeldet, darunter 39 Gewaltdelikte. Davon entfielen den Angaben zufolge 453 auf die politisch rechts motivierte Kriminalität, darunter 29 Gewaltdelikte. Dem Phänomenbereich der „Politisch motivierten Kriminalität  ausländische Ideologie“ wurden laut Vorlage 20 islamfeindliche Straftaten zugeordnet, darunter drei Gewaltdelikte, und dem Phänomenbereich der „Politisch motivierten Kriminalität  religiöse Ideologie“ 19 solcher Straftaten, darunter zwei Gewaltdelikte. Ferner wurden zwei islamfeindliche Straftaten bei der politisch links motivierten Kriminalität verzeichnet, während im Phänomenbereich der „Politisch motivierten Kriminalität  sonstige Zuordnung“ 49 solcher Straftaten registriert wurden, darunter fünf Gewaltdelikte.

  • Bekämpfung der Organisierten Kriminalität
    (hib/STO) Um die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/4234) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3675). Danach handelt es sich bei den Straftaten im Bereich der Organisierten Kriminalität um sogenannte Kontrolldelikte, also um Straftaten, „die in der Regel nur durch gezielte polizeiliche Ermittlungs-, Kontroll- oder Überwachungsmaßnahmen aufgedeckt und zur Anzeige gebracht werden“. Die im Jahr 2024 ausgewiesene Zahl von 647 Ermittlungsverfahren im OK-Bereich zeige, dass die Bekämpfung dieses Phänomenbereiches „eine herausragende Bedeutung für die Bundesregierung hat und dass der Kontrolldruck seit Jahren konstant hoch bleibt“. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, ist die Transnationalität der Organisierten Kriminalität „zum hohen Anteil der spezifischen Natur der Delikte geschuldet (Schmuggel von Rauschgift, Menschenhandel)“. Mit zunehmender Digitalisierung könnten zudem immer mehr Straftaten über die Grenzen hinweg ohne physische Präsenz in Deutschland begangen werden. Die Transnationalität und die damit einhergehende Komplexität der Organisierten Kriminalität erfordere eine abgestimmte Zusammenarbeit auf internationaler Ebene. Solche Kooperationsformen seien ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit der Bundesbehörden und fänden sowohl in bi- als auch multilateralen Formaten statt.

  • Rechtsextremistische Musikveranstaltungen
    (hib/STO) Im zweiten Halbjahr 2025 haben in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung 120 rechtsextremistische Musikveranstaltungen stattgefunden. Dabei handelte es sich um 20 Konzerte und 100 Liederabende, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/4244) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/3977) weiter hervorgeht.

  • Linksextremistische Einflussnahme auf Minderjährige
    (hib/STO) Linksextremistische Einflussnahme auf Kinder und Jugendliche ist Thema der Antwort der Bundesregierung (21/4246) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3922). Danach liegen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) „Erkenntnisse zu Einfluss- oder Anwerbeprozessen durch linksextremistische Gruppierungen gegenüber Minderjährigen“ vor. Das BfV informiere regelmäßig über Anwerbeversuche aus der Szene, führt die Bundesregierung weiter aus. Es informiere die Öffentlichkeit nicht nur im Rahmen des jährlich veröffentlichten Verfassungsschutzberichtes über die Einfluss- oder Anwerbeprozesse extremistischer Gruppierungen und Strukturen, sondern auch auf seiner Website. Darüber hinaus veröffentliche das BfV Publikationen zu verschiedenen Themen, beispielsweise das „Lagebild Antisemitismus“, die Publikation „Mainstreaming und Radikalisierung in sozialen Medien“ und das Informationsblatt „Extremismus“, die dazu dienten, „die Öffentlichkeit zu unterrichten und damit auch einen präventiven Charakter entfalten“, heißt es in der Vorlage weiter. Ferner habe das BfV mit dem „Hinweistelefon“ Anlaufstellen geschaffen, an die sich Angehörige oder Betroffene wenden können.

  • Beraterkreis Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung
    (hib/STO) Über den „Beraterkreis Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4296) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4028). Danach wurde mit dem Beraterkreis „die Task Force Islamismusprävention in eine dauerhafte Struktur überführt, die zukünftig nicht nur sicherheitspolitische, sondern auch gesellschaftspolitische, integrationspolitische und bildungspolitische Dimensionen umfasst und somit die Bekämpfung des Islamismus als gesamtgesellschaftliche Aufgabe versteht“. Das Bundesinnenministerium (BMI) setze damit ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags um, heißt es in der Vorlage weiter. Ziel sei es, die Präventionsarbeit in Deutschland „weiter zu professionalisieren, langfristig gesellschaftspolitisch breiter aufzustellen und noch stärker zu vernetzen  zwischen Wissenschaft, Praxis und Sicherheitsbehörden“. Der Beraterkreis solle dazu beitragen, Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis besser in politische Entscheidungsprozesse einzubringen.

    Der Beraterkreis besteht den Angaben zufolge aus 15 Expertinnen und Experten, die sich durch Fachkenntnis und praktische Erfahrung auszeichnen. Die Zusammensetzung gewährleiste eine „enge Verzahnung von wissenschaftlicher Tiefe, praktischer Erfahrung und sicherheitspolitischer Expertise“. Das interdisziplinäre Gremium vereine unter anderem juristische, psychologische und pädagogische wie auch islam- und gesellschaftswissenschaftliche Expertise. Die Arbeit des Gremiums wird laut Vorlage durch einen Lenkungskreis im BMI gesteuert, der vom Parlamentarischen Staatssekretär Christoph de Vries (CDU) und den Leitungen der fachlich betroffenen Abteilungen des Ministeriums besetzt ist. Zudem finde  eine fachliche Einbindung weiterer betroffener Bundesressorts statt. Auch bestehe jederzeit die Möglichkeit, weitere Experten themenspezifisch zu den Sitzungen des Beraterkreises einzuladen.

  • Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger im Darknet
    (hib/STO) Die Löschung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen im Darknet ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/4311) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4079). Danach ist die Bekämpfung und Verfolgung von Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen für die Gefahrenabwehrbehörden und Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder „ein wichtiges Anliegen“. Eine besondere Herausforderung in diesem Deliktsbereich sei die Verfügbarkeitsreduzierung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen, die über Darknet-Plattformen geteilt werden, schreibt die Bundesregierung weiter. Die Polizeien in Bund und Ländern fokussierten sich auf eine „nachhaltige Verfügbarkeitsreduzierung und Löschung von Missbrauchsabbildungen im Rahmen von Ermittlungen gegen die Betreiber solcher Plattformen“. Das Verfahren hierzu wurde den Angaben zufolge zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA), den Polizeien der Länder und Vertretern von Staatsanwaltschaften abgestimmt und wird seitdem fortlaufend weiterentwickelt. Demnach muss die ermittlungsführende Dienststelle laut Vorlage „die Löschung beim jeweiligen Provider veranlassen, nachdem alle notwendigen Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere Beweissicherungen von Missbrauchsabbildungen sowie mit derartigen Abbildungen verknüpften Links, durchgeführt wurden“. Zugleich zitiert die Bundesregierung aus einer früheren Antwort, dass sie aktuell prüfe, „unter welchen Voraussetzungen das systematische Suchen und Löschen von bereits bekannten Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Darknet durchgeführt werden kann“. Ergänzt werden könne, „dass die Bundesregierung plant, nach Abschluss der Prüfung und abhängig vom Ergebnis konkrete Maßnahmen umzusetzen“, heißt es in der Vorlage ferner.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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