04.04.2026

Aktuelle Nachrichten aus dem Deutschen Bundestag

Angaben zu wohnungslosen jungen Menschen
(hib/HLE) In der Bundesrepublik Deutschland waren Ende Januar 2025 137.125 Menschen unter 18 Jahren ohne Wohnung. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/4671) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4223) hervor. Die Zahl der Wohnungslosen im Alter von 18 bis 25 Jahren wird mit 55.675 angegeben. Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit bündele erstmals die Anstrengungen von Bund, Ländern, Kommunen sowie Zivilgesellschaft und Wissenschaft, um Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden, schreibt die Bundesregierung in der Antwort.

Erkenntnisse zum Fahren ohne Fahrerlaubnis
(hib/SCR) Der Bundesregierung liegen nur begrenzt Erkenntnisse zu „Praxis und Auswirkungen der Strafverfolgung beim Fahren ohne Fahrschein“ vor. Das geht aus ihrer Antwort (21/4672) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4151) hervor. Danach liegen etwa zu Verfahrensdauern, Kosten der Strafverfolgung, sozialen Merkmalen der Betroffenen oder zur Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen keine eigenen Daten vor. In vielen Fällen verweist die Bundesregierung auf die Zuständigkeit der Länder oder darauf, dass entsprechende Statistiken nicht erhoben werden. Aus der Polizeilichen Kriminalstatistik geht laut Antwort hervor, dass im Jahr 2024 insgesamt 144.348 Fälle der Erschleichung von Leistungen (Paragraf 265a Strafgesetzbuch) mit einer Schadenssumme von rund 3,7 Millionen Euro erfasst wurden. Den Angaben zufolge entfallen 97,4 Prozent der Fälle auf die Beförderungserschleichung. Eine Differenzierung etwa nach Verkehrsarten sei jedoch nicht möglich.

Anhörung zum Armutsbericht: Wohnraum und Bildung im Fokus
(hib/CHE) Für eine wirksame Armutsbekämpfung muss Deutschland viel mehr in Bildung und sozialen Wohnraum investieren und die Passgenauigkeit von Sozialleistungen verbessern. Zu diesem Schluss kam eine Mehrheit der Experten in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 22.3.2026, die sich mit dem „Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung - Lebenslagen in Deutschland“ (21/3250) befasste. Unterschiedliche Ansichten gab es vor allem in der Frage der Armutsdefinition und der Bewertung der Konzentration hoher Vermögen bei einem sehr kleinen Teil der Bevölkerung und dessen Besteuerung. Für das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hob Maximilian Stockhausen hervor, dass eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung der beste Schutz vor Armut sei, aber auch Bildung einen erheblichen Einfluss habe. Kritisch äußerte er sich zu der in der Öffentlichkeit meist benutzten Grenze von 60 Prozent des Medianeinkommens, ab der Armut beginne. Tatsächlich bilde eine reine Einkommensgrenze Armutslagen oft nicht ab.

Als „nicht hinreichend klar definiert“ bezeichnete auch Stefan Liebig, Professor für Empirische Sozialstrukturanalyse an der Freien Universität Berlin, den Armutsbegriff. „Wir brauchen mehr Information darüber, dass Armut ein differenziertes Problem ist“, das sich in unterschiedlichen Lebenslagen verschieden abbilde. So könne der gesellschaftlichen Fehlwahrnehmung entgegen getreten werden, dass es immer mehr Arme gebe. Von einer Fehlwahrnehmung in diesem Kontext sprachen die geladenen Wohlfahrtsverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nicht, sondern skizzierten aus ihrer Sicht, inwiefern zum Beispiel die stark steigenden Wohnkosten Haushalte zunehmend belaste und in die Armutsfalle treibe, auch wenn sich das Einkommen nicht negativ entwickelt habe. 

Michael David von der Diakonie Deutschland betonte etwa, dass man dieses Problem nicht durch eine reine Bau-Debatte lösen werde. „Wir brauchen Lösungen für den Bestand.“ Es gebe in Deutschland nur 1,1 Millionen Sozialwohnungen, aber rund elf Millionen Menschen, die eigentlich einen Anspruch darauf hätten, sagte er. Für den DGB forderte Martin Künkler eine „sanktionsbewährte Mietpreisbremse und in einigen Regionen auch einen Mietpreisdeckel“. Die Bestandsmieten spielten eine große Rolle bei der Armutsbekämpfung, so Künkler. Dieser Forderung schloss sich Joachim Rock vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband an, denn wegen hoher Mieten steige die tatsächliche Armutsbetroffenheit. Er warnte vor einem massiven sozialpolitischen Problem im Osten Deutschlands, da dort nun in größerem Umfang Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien in den Ruhestand gingen. 

Bernd Siggelkow, Gründer und Vorsitzender der Kinderstiftung Arche, sagte, die Kinderarmut sei in den vergangenen Jahren in drei Gruppen gestiegen, bei den Alleinerziehenden, Migranten und in Großfamilien. „Unsere Kinder merken schon früh, wie ihre Chancen sind.“ 30 Prozent der 15-Jährigen könnten nicht richtig lesen und schreiben, „wir haben also ein erhebliches Bildungsproblem“, betonter er.

Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin, wies darauf hin, dass Armut vor allem weiblich sei . Es gebe „viel Verbesserungsbedarf“ bei der Zielgenauigkeit sozialer Leistungen. Aus seiner Sicht habe Deutschland eine ungewöhnlich hohe Ungleichverteilung bei den Vermögen, 30 Prozent der Menschen hätten gar kein Vermögen, das sei im Vergleich mit anderen europäischen Ländern „sehr besonders“. Dadurch gerate eine ungewöhnlich große Gruppe in Abhängigkeit vom Staat, kritisierte er.

Stellungnahme der Kinderkommission „Sharenting und Kinderinfluencer – Kommerzialisierung von Kindheit“
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit:
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit dem Thema „Sharenting und Kinderinfluencer – Kommerzialisierung von Kindheit“ befasst. In ihrer 11. Sitzung am 25. Februar 2026 hat sie hierzu eine Stellungnahme verabschiedet. Darin werden Risiken für Kinder benannt und konkrete Vorschläge unterbreitet, wie ihre Persönlichkeitsrechte und ihr Schutz im digitalen Raum gestärkt werden können.

Dem Vorsitzenden der Kinderkommission, Michael Hose, MdB, ist dabei eine Klarstellung besonders wichtig: „Kinder sind keine Klicks. Sie haben ein Recht auf Schutz, Privatsphäre und eine ungestörte Persönlichkeitsentwicklung – auch im digitalen Raum. Es geht ausdrücklich nicht darum, Eltern das private Teilen von Kinderfotos zu verbieten. Viele Familien gehen verantwortungsvoll mit sozialen Medien um. Problematisch wird es dort, wo das Privatleben von Kindern systematisch öffentlich vermarktet und wirtschaftlich genutzt wird.

Wenn intime Momente, Krankheiten oder emotionale Ausnahmesituationen vor einem großen Publikum dargestellt und mit Werbeeinnahmen verknüpft werden, kann das die Würde und die Entwicklung eines Kindes beeinträchtigen. Hier besteht Handlungsbedarf. Mit unserer Stellungnahme wollen wir einen Beitrag leisten, Kinder besser vor digitaler Ausbeutung zu schützen, ihre Persönlichkeitsrechte zu stärken und eine sachliche Debatte über Verantwortung im digitalen Familienleben zu führen.“

Die Stellungnahme ist unter https://www.bundestag.de/resource/blob/1150242/21-05-Stellungnahme-zum-Thema-Sharenting-.pdf abrufbar. Weitere Drucksachen zur Arbeit der Kinderkommission finden Sie unter https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_Bildung-Familie-Senioren-Frauen-und-Jugend/kiko/Kommissionsdrucksachen.

 

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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