
Aktuelle Nachrichten aus dem Deutschen Bundestag
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Gewaltschutz in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhife
(hib/CHE) Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) wird voraussichtlich innerhalb des Jahres 2026 einen Referentenentwurf vorlegen, der die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe beinhalten wird. Das schreibt die Regierung in einer Antwort (21/4491) auf eine Kleine Anfrage (21/4094) der Fraktion Die Linke. Die Regierung betont in der Antwort ferner die hohen Standards für den Gewaltschutz in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe: Dieser sei als Daueraufgabe für alle Einrichtungen gesetzlich verankert. Er werde gesetzlich durch einen strukturellen und individuellen Kinderschutz gewährleistet, der insbesondere mit dem Bundeskinderschutzgesetz aber auch mit dem KJSG (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) gestärkt worden sei. „Gemäß Paragraf 45 Absatz 2 SGB VIII ist eine Betriebserlaubnis für eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe nur zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen gewährleistet ist. Für die Gewährleistung eines wirksamen Gewaltschutzes in Einrichtungen sind Schutzkonzepte ein maßgebliches Instrument“, schreibt die Regierung. -
Anhörung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung
(hib/SCR) Die von der Bundesregierung geplante Möglichkeit für Familiengerichte, in Hochrisikofällen von häuslicher und Partnerschaftsgewalt das Tragen einer elektronischen Fußfessel zur Aufenthaltsüberwachung anzuordnen, wird von Sachverständigen grundsätzlich begrüßt. Ebenfalls auf Zustimmung bei den Vertretern aus Justiz, Polizei und Verbänden trifft das Vorhaben, Täter künftig zu Anti-Gewalt-Kursen zu verpflichten. In den öffentlichen Anhörungen zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4082) sowie weiteren Vorlagen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 4.3.2026 forderten die Expertinnen und Experten allerdings verschiedene weitergehende Maßnahmen, damit die vorgeschlagenen Regelungen ihre Wirkung entfalten können. mehr -
Nur Schätzungen über verdeckte Armut
(hib/CHE) Die Bundesregierung kann nur schätzen, wie verbreitet die sogenannte verdeckte Armut in Deutschland ist. Personen, die Grundsicherungsleistungen nicht in Anspruch nehmen, könnten statistisch nicht erfasst werden. In welchem Umfang eine Nichtinanspruchnahme bestehe, könne nur auf Basis von Modellrechnungen geschätzt werden. Dabei werde eine mögliche Bedürftigkeit in den Mindestsicherungssystemen auf Basis von Befragungsdaten zu Einkommen und Vermögen simuliert. Dies gehe mit einer hohen Unsicherheit einher, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/4519) auf eine Kleine Anfrage (21/4152) der Fraktion Die Linke. Die Bundesregierung betont in der Antwort zugleich, dass genügend Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten durch Mitarbeitende in den Jobcentern, Beratungsstellen und Ausfüllhilfen existierten. „Sozialleistungsträger sind gesetzlich verpflichtet, umfassend zu beraten und über mögliche Ansprüche aufzuklären. Sollte eine leistungsrechtliche Entscheidung als fehlerhaft angesehen werden, stehen den Betroffenen die Möglichkeiten der Überprüfung einer behördlichen Entscheidung zur Verfügung“, schreibt die Regierung. -
Zahl islamfeindlicher Delikte im vierten Quartal 2025
(hib/STO) Mit Stand vom 31. Dezember 2025 sind dem Bundeskriminalamt (BKA) im vierten Quartal vergangenen Jahres laut Bundesregierung insgesamt 164 Delikte mit dem Unterthema „Islamfeindlich“ gemeldet worden. Bei diesen Delikten wurden eine Person schwer und acht Personen leicht verletzt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/4441) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4153) weiter hervorgeht. Danach wurden sieben Straftaten aus einer islamfeindlichen Motivation heraus gegen das Angriffsziel „Moschee“ begangen. Die genannten Zahlen haben den Angaben zufolge „vorläufigen Charakter und sind durch Nach-/Änderungsmeldungen Veränderungen unterworfen“. -
Gewaltdelikte in Bezug auf Bahnhöfe in Rheinland-Pfalz
(hib/STO) Über die Zahl der in Bezug auf Bahnhöfe und Züge in Rheinland-Pfalz durch die Bundespolizei im vergangenen Jahr erfassten Gewaltdelikte und weiteren Straftaten berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4378) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3934). Danach wurden laut der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei im Jahr 2025 nach vorläufigen Zahlen in Bezug auf Bahnhöfe und Züge in Rheinland-Pfalz 1.070 Gewaltdelikte, 87 Sexualdelikte. 41 Waffendelikte, 1.597 Eigentumsdelikte und 392 Betäubungsmitteldelikte registriert. - Gewaltdelikte in Bezug auf Bahnhöfe in Baden-Württemberg
(hib/STO) Über die Zahl der in Bezug auf Bahnhöfe und Züge in Baden-Württemberg durch die Bundespolizei im vergangenen Jahr erfassten Gewaltdelikte und weiteren Straftaten berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4380) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3966). Danach wurden laut der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei im Jahr 2025 nach vorläufigen Zahlen in Bezug auf Bahnhöfe und Züge in Baden-Württemberg 2.909 Gewaltdelikte, 309 Sexualdelikte. 160 Waffendelikte, 3.999 Eigentumsdelikte und 1.194 Betäubungsmitteldelikte registriert. -
Rekrutierung Minderjähriger durch Organisierte Kriminalität
(hib/STO) Um die Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen durch Strukturen der Organisierten Kriminalität (OK) geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/4452) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4179). Danach lässt sich dieses Phänomen seit einigen Jahren international beobachten. In den vergangenen Monaten kam es zu einer Häufung dieses Phänomens im europäischen Ausland, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Demgegenüber würden in Deutschland vereinzelt Straftaten festgestellt, die von Minderjährigen im Auftrag krimineller Gruppierungen ausgeführt wurden. Insbesondere Schweden signalisiert laut Vorlage „eine erhebliche Betroffenheit“ durch das Phänomen. Die Problematik habe sich - in geringerem Ausmaß - auf die weiteren skandinavischen Länder ausgebreitet und sei in Teilen auch in anderen europäischen Staaten - unter anderem Belgien, Frankreich und die Niederlande - feststellbar. Ein vergleichbares Ausmaß sei in Deutschland derzeit nicht erkennbar, dennoch bedürften auch die registrierten Einzelfälle einer intensiven Betrachtung und eines abgestimmten Vorgehens auf nationaler und internationaler Ebene. Erkenntnisse der internationalen Forschung zeigen den Angaben zufolge, dass Minderjährige zur Begehung diverser Delikte angeworben werden: Die Bandbreite reiche von „Services“ wie Lagerungen oder Transport von Waffen oder Drogen bis hin zur Ausführung schwerer Gewaltverbrechen wie Brandanschlägen oder Tötungsdelikten. „In den in Deutschland vereinzelt polizeilich erfassten Fällen begingen minderjährige Täter Gewaltstraftaten, wie etwa Androhung von Gewalt (zum Beispiel unter Verwendung von Explosivstoffen) oder die Ausübung physischer Gewalt (unter anderem unter Einsatz von Schusswaffen)“, heißt es in der Antwort ferner . In einem Ermittlungsverfahren im Kontext von Rauschgiftschmuggel von Deutschland ins Ausland habe eine Beteiligung Minderjähriger festgestellt werden können.
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