03.03.2026

Studie im FGZ zum Rassismus in deutschen Behörden

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Rassismus in deutschen Behörden zeigt sich selten in offenen Anfeindungen – er steckt in Routinen, Entscheidungsspielräumen und in der Organisationskultur. Wie genau er in den Institutionen selbst wirkt, fortgeschrieben und geahndet wird, war bislang kaum empirisch untersucht. Für die am Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) angesiedelte Studie „Institutionen und Rassismus“ (InRa) erhielten Wissenschaftler:innen an zehn Forschungsstandorten erstmals in großem Umfang Zugang zu staatlichen Institutionen: Über drei Jahre untersuchten sie Rassismus in Jobcentern, Ausländerbehörden, bei Polizei und Zoll, in Justiz, Gesundheits-, Jugend- und Ordnungsämtern sowie in der Sozialen Arbeit.

Zu ihren zentralen Befunden zählt, dass rassistische Diskriminierung in allen Institutionentypen nachweisbar ist – allerdings in unterschiedlicher Form und Intensität. Eine Beschäftigtenbefragung ergab: Im Vergleich mit der Bevölkerung weisen die Behörden kein einheitlich erhöhtes Ausmaß ethnisch diskriminierender Einstellungen auf. Der Forschungsverbund mit 23 Teilprojekten wurde von Prof. Dr. Gert Pickel (FGZ-Standort Leipzig) geleitet und von Dr. Anne-Linda Amira Augustin wissenschaftlich koordiniert. Die InRa-Studie ist ein Verbundprojekt im FGZ und wurde im Rahmen des Maßnahmenkatalogs des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) mit sechs Millionen Euro gefördert. Der Abschlussbericht wurde Ende 2024 fertiggestellt und nach Freigabe durch das BMI am 13. Februar 2026 öffentlich zugänglich.

Fünf Perspektiven, ein breites Methodenspektrum  Was die InRa-Studie von bisheriger Forschung unterscheidet, ist die Verbindung von fünf sich ergänzenden Zugängen:
• Einstellungen von Beschäftigten in Bundesbehörden;
• Erfahrungen rassistisch diskriminierter Personen;
• Weitergabe rassistischer Deutungsmuster über Routinen und Alltagswissen in Behörden;
• Reichweite und Wirksamkeit bestehender Beschwerdemöglichkeiten;
• historische und internationale Einordnung von Wissensbeständen und Diskursen über Rassismus.

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