28.02.2026

Aktuelle Nachrichten aus dem Deutschen Bundestag

Femizide in Deutschland
(hib/STO) Um Femizide in Deutschland geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/3972) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3504). Danach wurden im Jahr 2024 bei „vollendeten Fällen mit mindestens einem weiblichen Opfer“ fünf Morde im Zusammenhang mit Sexualdelikten und 114 „sonstige“ Morde (alle Morde gemäß Paragraf 211 des Strafgesetzbuches außer im Zusammenhang mit Raub- und Sexualdelikten) registriert sowie 154 Mal Totschlag und 39 Körperverletzungen mit Todesfolge. Die Zahl der „versuchten Fälle mit mindestens einem weiblichen Opfer“ belief sich den Angaben zufolge im Jahr 2024 auf zwei Morde im Zusammenhang mit Sexualdelikten und 174 „sonstigen“ Morden sowie 272 Mal Totschlag und einen „minder schweren Totschlag“. Die genannten Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) beziehen sich laut Vorlage wegen der fehlenden einheitlichen Definition des Begriffs „Femizide“ auf „Tötungsdelikte zum Nachteil von Frauen“. Wie die Bundesregierung zugleich ausführt, sind die statistischen Angaben zu Fällen in der PKS „dahingehend eingeschränkt, dass mindestens ein weibliches Opfer zu den dazu gehörenden Fällen vorliegt“. Das bedeute, dass „bei Fällen mit mehr als einem Opfer nicht zwingend das weibliche Opfer getötet wurde, sondern beispielsweise ein weiteres männliches Opfer“. „Bei den Angaben zur Anzahl und zu Anteilen von Opfern wird die Häufigkeit des ,Opferwerdens' gezählt, das heißt, dass eine Person, die mehrfach Opfer bei verschiedenen Fällen wurde, auch mehrfach gezählt wird“, heißt es in der Antwort weiter. Danach liegen die PKS-Daten zum Berichtsjahr 2025 der Bundesregierung noch nicht vor.

Politisch motivierte Kriminalität gegen Medien
(hib/STO) Über die Zahl der von Anfang April 2024 bis Ende November 2025 gemeldeten Fälle politisch motivierter Kriminalität mit dem Oberangriffsziel „Medien“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3973) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/3739). Danach kam es mit Stand vom 31. Dezember 2025 im genannten Zeitraum zu insgesamt 818 solcher Straftaten, darunter 89 Gewaltdelikte.

Gewaltschutzkonzepte bei Angeboten für Kinder
(hib/CHE) Bei allen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe müssen Schutzkonzepte gegen Gewalt verbindlich entwickelt und angewendet werden. Umgesetzt werden diese dann durch die Länder. Das stellt die Bundesregierung in einer Antwort (21/3995) auf eine Kleine Anfrage (21/3673) der AfD-Fraktion klar. „Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) sieht eine Gesetzesanpassung des Paragrafen 79a Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vor. Darin ist  auch schon jetzt  die Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe normiert. Als ein Qualitätsmerkmal wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen der 'Schutz vor Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen bei der Aufgabenwahrnehmung' ergänzt. Dies bedeutet, dass bei der gesamten Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Kinder und Jugendhilfe die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung des Qualitätsmerkmals zur Sicherung der Rechte und zum Schutz vor Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen mitberücksichtigt werden muss“, heißt es in der Antwort. Zusätzlich hänge die Förderung aus dem Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundes seit dem Inkrafttreten des UBSKM-Gesetzes (1. Juli 2025) von der Vorlage eines den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Schutzkonzeptes ab.

Politisch motivierte Straftaten gegen Flüchtlinge
(hib/STO) Bei politisch motivierten Straftaten gegen Flüchtlinge sind im vierten Quartal vergangenen Jahres laut Bundesregierung 25 Menschen verletzt worden, darunter ein Kind. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3974) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/3777) ferner darlegt, lagen ihr mit Stand vom 31. Dezember 2025 Erkenntnisse zu 204 politisch motivierten Straftaten gegen Flüchtlinge außerhalb ihrer Unterkunft  darunter 32 Gewaltdelikte  im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Dezember vergangenen Jahres vor. Zudem lagen der Bundesregierung den Angaben zufolge Erkenntnisse zu 33 politisch motivierten Straftaten im vierten Quartal 2025 vor, bei denen eine Flüchtlingsunterkunft Tatort oder direktes Angriffsziel war; in neun Fällen handelte es sich dabei um ein Gewaltdelikt. Daneben wurde ihr in diesem Zeitraum laut Vorlage ein Fall im Kontext „Ausländer-/Asylthematik“ mit dem Angriffsziel „Hilfsorganisation“ gemeldet, bei dem es sich nicht um ein Gewaltdelikt handelte.

Straftaten mit Schusswaffengebrauch
(hib/STO) Die Zahl der Straftaten mit Schusswaffengebrauch in Deutschland ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/3980) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3503). Danach wurde im vergangenen Jahr in bundesweit 4.775 Fällen mit einer Waffe geschossen und in 4.685 Fällen mit einer Waffe gedroht.

 

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