11.03.2026

Tägliche Präventions-News Nr.196 zum Themenkomplex Prävention in/nach Zeiten der Corona-Pandemie

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Die COVID-19-Pandemie hat seit 2020 einen schrecklichen Tribut an Leben, Krankheit und wirtschaftlicher Verwüstung gefordert und hat vielfältige Auswirkungen auf Gewalt, Kriminalität und Prävention. Deshalb veröffentlichte die Tägliche Präventions-News wöchentlich aktuelle Informationen unter dem Label "Prävention in Zeiten der Corona-Virus-Pandemie". Seit Mai 2023 wird diese Rubrik zwar grundsätzlich fortgesetzt – insbesondere mit Hinweisen auf aktuelle Forschungsergebnisse – jedoch nicht mehr im wöchentlichen Rhythmus, sondern in unregelmäßigen Abständen. 

  • Mehr Forschung im Kampf gegen Long-Covid und ME/CFS
    (hib/PK) Die Bundesregierung verspricht sich von einer gezielten Forschung schnellere Erfolge im Kampf gegen Long-Covid und die Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue Syndrom (ME/CFS). Zudem gehe es um eine sinnvolle Vernetzung, damit Erkenntnisse zeitnah in die Versorgung der Betroffenen gelangen könnten, heißt es in der Antwort (21/3713) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/3224) der Grünen-Fraktion. Im November 2025 habe das Bundesgesundheitsministerium mit dem Bundesforschungsministerium die „Allianz postinfektiöse Erkrankungen: Long COVID und ME/CFS“ gestartet. Die Allianz verfolge das Ziel, Grundlagenforschung und klinische Forschung enger mit der Versorgungsforschung, der Praxis und den Betroffenenorganisationen zu verzahnen. Rasche Fortschritte würden in Diagnostik und Therapie angestrebt. Das Bundesforschungsministerium habe eine „Nationale Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen“ angekündigt. In dem Zeitraum sollen Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro bereitgestellt werden, um den strategischen Aus- und Aufbau der Forschung voranzutreiben und Krankheitsmechanismen zukünftig genauer zu verstehen und verbesserte Diagnostik und Therapieoptionen zu ermöglichen.

  • Enquete-Kommission Corona: Suche nach der Balance zwischen Exekutive und Parlamenten
    (hib/JR) Die Corona-Pandemie als unvorhergesehene Katastrophenlage stellte die Politik weltweit vor große Herausforderungen. Wie in Deutschland das Zusammenspiel zwischen den Regierungen und den Parlamenten funktionierte, durchleuchtete nun die Enquete-Kommission Corona. Geladen waren ehemalige Politiker, aber auch Sachverständige aus der Rechtswissenschaft. Ihr Tenor: Eine bessere Balance sei nötig, um bei künftigen Krisenlagen besser aufgestellt zu sein.

    „Die Arbeitsfähigkeit des Bundestags war jederzeit gegeben“, sagte Christian Waldhoff. „Auch die Opposition ist nicht ausgefallen“, so der Professor für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Berliner Humboldt-Universität. Eine Virtualisierung des parlamentarischen Betriebs sah er kritisch und verwies auf die Wichtigkeit persönlicher Nähe. Negativer beschrieb Hans-Georg Maaßen die politische Handhabung der Corona-Pandemie und beschrieb sie als eine Bewährungsprobe für die freiheitliche Grundordnung, die nicht bestanden worden sei. Er konstatierte eine „tiefgreifenden Verschiebung der Machtverhältnisse weg von der Legislative“ hin zur Exekutive. Bundes- und Landesregierungen hätten Entscheidungen zentralisiert, sagte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsschutzes. „Informelle, im Grundgesetz nicht vorgesehene Gremien“ hätten sich zu „faktischen Entscheidungszentren“, entwickelt. Die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sah er im Gegensatz zu Waldhoff in der Pandemie eingeschränkt: Gesetze seien teils in wenigen Stunden entschieden worden. Sein Fazit: „In der Gesamtschau ergibt sich das Bild ein systemischen Multi-Organ-Versagens in der Gewaltenteilung.“

    Die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dagegen meinte, Deutschland sei mit Blick auf die Letalitätszahlen vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen. Bezüglich des Verhältnisses zwischen Legislative und Exekutive merkte sie indes „kleine Kritikpunkte“ an. „Tatsächlich wurde viel in der Ministerpräsidentenrunde entschieden.“ Ferner sei es ein Problem gewesen, dass die Länder vieles per Rechtsverordnungen entschieden hätten. Als positives Beispiel hob sie Schleswig-Holstein hervor, wo von Beginn an der Oppositionsführer in Entscheidungsfindungen einbezogen worden sei, bis in die Kabinettssitzungen hinein. Grundsätzlich fragte sie mit Blick auf Katastrophenfälle: „Warum dürfen die nur die Länder ausrufen?“ Der Jurist Uwe Volkmann gab wiederum zu bedenken, dass die Steuerungskraft der Verfassung in Krisen begrenzter sei, als man oft meine. Es habe die Devise vorgeherrscht, bilanzierte der Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main: „Je größer die Gefahr, desto größer können die Einschränkungen sein.“ Relativ viel sei an dem vorbeigelaufen, was die Verfassung vorgeschrieben habe. „Der Bundestag ist relativ spät eingeschaltet worden.“ Auf Basis einer Generalklausel im Infektionsschutzgesetz sei das ganze Land „rauf und runter gefahren worden“. Dies sei ein verfassungsrechtliches Problem.

    „Es gibt keinen Grund für einen Abgesang auf den Parlamentarismus“, resümierte Sabine Kropp. Die Politik-Professorin an der Freien Universität zu Berlin berichtete von Datensätzen, die an ihrem Institut zum Bundestag und zu den Landtagen während der Pandemie angelegt worden seien. „Der Mehrebenen-Parlamentarismus ist eine Art Laborsituation“, sagte sie und vermerkte einen „intensiven und substanziellen Austausch zwischen den Fraktionen“. Die Idee eines Notparlaments sah Kropp kritisch. „Das begrenzt die Repräsentationsfunktionen.“ Im Laufe der Sitzung geriet die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) immer mehr in den Fokus der Debatte. „Die Beschlüsse der MPK sind eigentlich ein Gentlemen's Agreement, sind politische Verabredungen und hängen vom guten Willen aller Beteiligten ab“, sagte Thomas de Maizière (CDU). Der ehemalige Bundesinnenminister meinte: „So kann man in einer Krise nicht führen“. So forderte er die Einführung eines Katastrophenschutzgesetzes und verwies auf andere föderal verfasste Staaten wie Kanada oder die Schweiz. „Überall gibt es Regelungen für einen nationalen Katastrophenschutz.“ Dabei gebe es in einer Krise immer das Problem der Schnelligkeit, Gründlichkeit und der Beteiligung. „Es bleibt eine exekutive Entscheidungskaskade unter Einbeziehung von Parlamenten.“

    Volkmann mahnte daraufhin an: „Je tiefer die Maßnahmen in Grundrechte eingreifen, desto präziser muss die gesetzliche Grundlage formuliert sein.“ Das Parlament könne sich auch nachträglich einschalten, „man wird nicht alles im vornherein regeln können“. Maaßen wandte ein, dass die Exekutive unter einem unglaublichen Druck gestanden habe. „Das Parlament hat Entscheidungen abgenickt“, die bei Kenntnis der Lage anders ausgefallen wären. De Maizière forderte, es solle keinen Krisenstab des Bundes geben, an dem die Länder irgendwie beteiligt werden. „Sondern im Krisenstab sitzen Bund und Länder.“ Dieser könne für die Ebenen verbindliche Entscheidungen treffen. Kropp gab daraufhin zu bedenken, dass eine Verrechtlichung eines Gremiums wie der MPK nicht das Problem lösen würde. Die Legitimation parlamentarischen Handelns bedürfe „auch einer Verständlichmachung der Verantwortungsteilung zwischen Bund und Ländern und der Verfahren, die man sich gibt.“ Und de Maizière: „Man kann natürlich Oppositionsvertreter in den Krisenstab aufnehmen. Aber bei 150 Leuten leidet die Handlungsfähigkeit.“ Grundsätzlich plädierten die Rechtswissenschaftler für eine stärkere Rolle der Legislative in Katastrophenfällen. „Rechtsverordnungen entstehen in der Dunkelkammer eines Ministeriums“, sagte Waldhoff. „Die Legitimation durch öffentliche Diskussion hat nur das Gesetz.“ Und Volkmann: „Es gibt nichts höher Legitimierendes als das parlamentarische Gesetz.“

  • Anhörung der Enquete-Kommission Corona: Föderales Krisenmanagement und Krisenstäbe
    (hib/HAU) Die deutliche Mehrzahl der zu einer öffentlichen Anhörung der Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ am 26.2.2026 geladenen Sachverständigen ist der Auffassung, Deutschland sei im internationalen Vergleich gut durch die Corona-Pandemie gekommen. Die auch von der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mitgetragenen Maßnahmen seien mit Blick auf den damaligen Wissensstand angemessen gewesen, hieß es. Einzig der von der AfD-Fraktion geladene Fachanwalt für Medizinrecht, Carlos A. Gebauer sah das anders. Ab Mai 2020 seien die meisten Maßnahmen zur Bekämpfung einer epidemischen Lage in Deutschland nicht mehr rechtmäßig gewesen, urteilte er. Bei der Anhörung unter dem Titel „Föderales Krisenmanagement und Krisenstäbe“ wurde das Wirken der MPK als verfassungskonform eingeschätzt. Es sei richtig gewesen, anfangs die Steuerung über die MPK zu machen, sagte Bodo Ramelow (Die Linke), seinerzeit Ministerpräsident des Landes Thüringen und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu der Anhörung geladen. Es stimme, dass die MPK nicht im Grundgesetz steht. „Es gab sie aber schon, da gab es das Grundgesetz noch gar nicht“, fügte er hinzu. Künftig sollte es aber einen bundeseinheitlichen Krisenstab für solche Fälle geben, regte er an. Ein solcher Krisenstab könne aber nur ein Teil und nicht die alleinige Lösung sein. 

    Ramelow sagte rückblickend, im Herbst 2020 habe bei ihm das „Grummeln“ eingesetzt. Er habe dann auch der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gesagt, er sei nicht mehr bereit, an einer weiteren MPK teilzunehmen, „wenn die Parlamente nicht einbezogen werden“. Es brauche auf allen Ebenen Krisenstäbe, die aufeinander abgestimmt sind, sagte Sören Link (SPD), Oberbürgermeister der Stadt Duisburg und von der SPD-Fraktion zu der Anhörung geladen. Während der Corona-Pandemie hätten Bund und Länder entschieden. Das sei richtig gewesen, so Link. Diejenigen, die diese Entscheidung vor Ort umsetzen mussten, seien aber nicht oder nur rudimentär eingebunden gewesen. „Sie waren teilweise Befehlsempfänger, die unter extremen Zeitdruck standen und ihre Rückmeldungen in diese Prozesse nicht einspeisen konnten“, sagte der Duisburger Oberbürgermeister. Eine künftige Einbindung lediglich über die kommunalen Spitzenverbände ist aus seiner Sicht nicht ausreichend. „Wir brauchen die, die operativ vor Ort Verantwortung tragen“, sagte Link.

    Dass die MPK nicht ausdrücklich im Grundgesetz geregelt sei, „ist kein Verfassungsproblem“, sagte Oliver Schenk (CDU), seinerzeit Chef der Staatskanzlei und sächsischer Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien, der von der Unionsfraktion für die Anhörung benannt wurde. Solche Formate seien Koordinierungsinstrumente, „keine Ersatzgesetzgeber“. Eine pauschale Zentralisierung hätte aus seiner Sicht während der Pandemie nicht zu mehr Akzeptanz geführt, „eher im Gegenteil“. Schenk äußerte sich auch zum teils kritisierten „Flickenteppich“. Die meisten MPK-Beschlüsse seien identisch oder weitgehend einheitlich umgesetzt worden. Unterschiede hätten überwiegend Detailfragen betroffen und bewusste politische Abwägungen widergespiegelt, die sich aus regional unterschiedlichen Infektionslagen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ergeben hätten. 

    Der Verfassungsrechtler Michael Brenner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena, von der Unionsfraktion zu der Anhörung eingeladen, sprach von einem „intransparenten, aber letztlich erfolgreichen Krisenmanagement“. Gleichwohl sei es während der Pandemie durchaus zu Hakeleien zwischen Bund und Ländern, zu einem Unterbietungswettbewerb zwischen einzelnen Bundesländern im Zusammenhang mit Grundrechtseinschränkungen und auch zu Meinungsverschiedenheiten zwischen politischen Entscheidungsträgern und Fachbehörden im Hinblick auf die richtigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie gekommen. Die Bund-Länder-Konferenzen seien ein geeignetes Gremium zur Pandemiebekämpfung gewesen, so Brenner weiter. Als „Option für die Zukunft“ brachte er einen „Nationalen Gesundheitsrat“ ins Spiel. Dieser könne ähnlich wie der Nationale Sicherheitsrat agieren, „um für zukünftige Pandemien besser gewappnet zu sein“. Die von der Linksfraktion benannte Sachverständige Nathalie Behnke, Professorin und Leiterin des Arbeitsbereichs „Öffentliche Verwaltung, Public Policy“ am Institut für Politikwissenschaft der Technischen Universität Darmstadt, wies daraufhin, dass föderale Entscheidungen einen Mix darstellten aus gemeinsamen Entscheidungen von Bund und Ländern und der autonomen dezentralen Umsetzung in den Ländern. Solche Entscheidungen würden oft als langwierig angesehen. Die dezentrale Umsetzung sei auch uneinheitlich und werde oft in der Öffentlichkeit als unfair bewertet. 

    Dem setze sie aber entgegen, dass der Wunsch nach einheitlicher und schneller Entscheidung nur dann sinnvoll sei, „wenn die Antwort auf die Frage, was zu tun ist, relativ klar ist“, sagte Behnke. Im Falle der Pandemie sei es aber sinnvoll und hilfreich, wenn verschiedene Beteiligte und unterschiedliche Perspektiven an der Entscheidung beteiligt sind. Aus Sicht des Fachanwalts für Medizinrecht, Carlos A. Gebauer, gab die Faktenlage während der Pandemie keine hinreichende tatsächliche Grundlage für die ihretwegen konkret getroffenen Maßnahmen her. Die Krankenhäuser, namentlich die Intensivstationen, seien während der Corona-Krise niemals überlastet gewesen, sagte er. Zudem habe jedermann wissen können, dass FFP2-Masken nicht vor Viren schützen, „weil das seit jeher auf ihren Verpackungen stand“.

    Gebauer sagte weiter, ihm als „einfachen Medizinrechtler“ sei es ab dem 22. April 2020 bis zuletzt kontinuierlich möglich gewesen, das weitgehende Fehlen der tatsächlichen Voraussetzungen für die legitime Annahme einer Gefahrenabwendungsbefugnis der Behörden aus allgemein zugänglichen Quellen zu erkennen. Es wäre seiner Auffassung nach die Pflicht der staatlichen Organe gewesen, das zu erfassen und vernehmlich zu kommunizieren. „Das aber ist unterblieben“, bemängelte Gebauer.

 

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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