07.02.2026

Aktuelle Nachrichten aus dem Deutschen Bundestag

Ausschuss gibt grünes Licht für Kritis-Dachgesetz
(hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für den Regierungsentwurf des „Kritis-Dachgesetzes“ (21/2510) zur Umsetzung der CER-Richtlinie der EU in nationales Recht und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen freigemacht. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der AfD-Fraktion verabschiedete das Gremium am Mittwoch die Vorlage gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke in modifizierter Fassung. Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag, 29. Januar 2026, zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. Ziel der Vorlage ist es laut Bundesregierung, erstmals einheitliche Mindestvorgaben für den physischen Schutz kritischer Anlagen festzulegen und deren Umsetzung durch Unterstützungs- und Aufsichtsmaßnahmen zu garantieren. Die Bundesregierung betont, die Regelungen beträfen die physische Resilienz - also den Schutz vor Naturgefahren oder menschlich oder technisch verursachten Störungen - und ergänzten bestehende Vorschriften zur IT-Sicherheit. Das Gesetz soll Betreiber kritischer Anlagen etwa im Energiesektor, im Transport- oder Gesundheitswesen, verpflichten, „geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen“ zum Schutz ihrer Einrichtungen zu treffen, wie es in dem Entwurf heißt. Dazu gehörten Risikoanalysen, die Erstellung von Resilienzplänen sowie die Benennung von Kontaktstellen. Zudem sollen erhebliche Störungen künftig an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gemeldet werden. Vorgesehen sei eine gemeinsame digitale Plattform mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), um Doppelmeldungen zu vermeiden. 

Menschenrechtsinstitut sieht Rechtsstaat unter Druck
(hib/SAS) Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) warnt vor einer Gefährdung der Menschenrechte auch in Deutschland. „Wir müssen konstatieren, dass die Menschenrechte unter Druck stehen - und damit auch der demokratische Rechtsstaat - ebenso wie die Zivilgesellschaft, die sich für Menschenrechte einsetzt“, sagte Beate Rudolf, Direktorin des Menschenrechtsinstituts im Gespräch mit Abgeordneten des Menschenrechtsausschusses. Rudolf war in den Ausschuss gekommen, um den Mitgliedern Rede und Antwort zu insgesamt vier Berichten zu stehen, die das Institut als unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands vorgelegt hat: neben den Jahresberichten des Instituts für die Jahre 2023 (20/12395) und 2024 (21/2400) insbesondere die Berichte zur Entwicklung der Menschenrechtssituation im Berichtszeitraum Juli 2023 bis Juni 2024 (20/14185) sowie Juli 2024 bis Juni 2025 (21/2723). Teile der politischen Debatte entfernten sich von den Menschenrechten, auch in der Mitte von Gesellschaft und Parteienspektrum, so Rudolf. Menschenrechte würde als „lästig behandelt, ignoriert, inhaltlich abgelehnt, umgedeutet oder als Ideologie verunglimpft“. Dies geschehe vor allem im Bereich Flucht und Asyl oder bei den Rechten von sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten - aber auch, wenn versucht werde, einzelne Rechte, wie etwa die Meinungsfreiheit umzudefinieren in ein „Recht ohne Widerspruch“: Kritik werde dann „als Zensur geframend“.  mehr

Moderate Kritik am Daten-Governance-Gesetz
(hib/LBR) Der Entwurf für das Daten-Governance-Gesetz (21/3544) ist bei Expertinnen und Experten in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung auf moderate Kritik gestoßen. Der Gesetzentwurf dient der Durchführung der EU-Verordnung 2022/868 über europäische Daten-Governance. Diese soll einheitliche Vorschriften schaffen, um die Entwicklung eines digitalen europäischen Binnenmarktes für Daten sowie eine Datengesellschaft und- wirtschaft voranzutreiben. Ob eine gemeinwohlorientierte Daten-Governance entstehe, hänge maßgeblich von der Aufsichtspraxis, der Evaluation und der weiteren politischen Begleitung ab, machte eine Reihe der Sachverständigen deutlich. Ziel des Gesetzes ist es laut Bundesregierung, einen nationalen Rahmen für die Weiterverwendung geschützter Daten der öffentlichen Hand, für Datenvermittlungsdienste und für datenaltruistische Organisationen zu schaffen. Die EU-Verordnung erfordere nationale Durchführungsbestimmungen, um Zuständigkeiten festzulegen und Sanktionen zu regeln. Als zuständige Behörden werden die Bundesnetzagentur (BNetzA) sowie das Statistische Bundesamt festgelegt. Die BNetzA soll unter anderem für die Anmeldung, Überwachung und Beaufsichtigung von Datenvermittlungsdiensten sowie für die Registrierung und Kontrolle datenaltruistischer Organisationen zuständig sein. Das Statistische Bundesamt wird als zentrale Informationsstelle benannt und soll öffentliche Stellen bei der Entscheidung über die Weiterverwendung geschützter Daten unterstützen.  mehr

Verbesserung der medizinischen Versorgung von Kindern
(hib/HAU) Über die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (21/2721) erhobene Forderung, die medizinische Versorgung von Kindern zu verbessern, haben sich die zu einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses geladenen Sachverständigen am 28.01.2026 ausgetauscht. Kinder seien keine kleinen Erwachsenen, schreiben die Grünen in ihrem Antrag. Sie benötigten eine auf ihre körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnisse zugeschnittene medizinische Versorgung, weshalb in der vorherigen Wahlperiode mit der Krankenhausreform die Kindergesundheit in den Fokus genommen worden sei und mehrere Leistungsgruppen für die Kindermedizin definiert worden seien. Diese Erfolge müssten gestärkt und nicht zurückgedreht werden, verlangen die Grünen. 

Ihre Forderung nach Sicherung der stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen und den Erhalt der Leistungsgruppen 16 „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ und 47 „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ wurde von Andreas Artlich, Generalsekretär des Verbandes Leitender Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen Deutschlands, unterstützt. Man müsse sich klarmachen, dass die spezialfachärztliche Pädiatrie in Deutschland im Unterschied zu der Erwachsenen-Medizin „ganz überwiegend an den Kliniken verortet ist“, sagte Artlich. Gebe man die beiden Leistungsgruppen auf, würde nicht nur die spezialfachärztliche Pädiatrie im stationären Bereich beschädigt, sondern auch im ambulanten Bereich. Für Kliniken existierte dann kein Anreiz mehr, Spezialbereiche wie etwa die Kinder-Gastroentologie zu unterhalten. 

Professorin Heidrun Thaiss von der Technischen Universität München verwies darauf, dass neben der wichtigen individuellen Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Krankheitsfall auch der Child Public Health-Aspekt eine wichtige Rolle spiele. Es gebe bis zu 25 Prozent chronisch kranker Kinder mit speziellen Hilfebedarfen „zum Beispiel im schulischen Kontext“. Die Entwicklung von infektiösen zu psychischen Erkrankungen sei während der Pandemie gestiegen. Thaiss verwies auch auf somatische Folgen „durch den Bewegungsmangel und die Nutzung sozialer Medien“. Insbesondere müsse auf die Gewichtsentwicklung bei Jungen - noch verstärkt durch Bildungsferne und soziale Problemlagen - zukünftig geachtet werden. 

Professor Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), forderte eine gesetzliche Anpassung hinsichtlich der gesonderten Ausweisung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Derzeit sei ein Bedarf für die gesamte Arztgruppe der Psychotherapeuten festgelegt. 20 Prozent der insgesamt für diese Gruppe ausgewiesenen Sitze müssten aktuell für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen vorgehalten werden. Das, so Hecken, ermögliche keine passgenaue Steuerung, weil es wachsende Versorgungsbedarfe gebe, die regional unterschiedlich seien. In städtischen Gebieten, insbesondere in sozial benachteiligten Gebieten, brauche es deutlich mehr Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten als in anderen Bereichen. 

Professorin Ursula Felderhoff-Müser von der Klinik für Kinderheilkunde am Universitätsklinikum Essen begrüßte die sogenannten Hybrid-DRGs, durch die insbesondere im kinderchirurgischen Bereich die Möglichkeit bestehe, Kindern Krankenhausaufenthalte zu ersparen. Bei Hybrid-DRGs kann die Pauschale sowohl von ambulanten als auch von stationären Leistungserbringern abgerechnet werden. Es müsse jedoch geklärt werden welche Fälle wo zu leisten sind, und wie sie vergütet werden, sagte sie. 

Aus Sicht von Michael Hubmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, ist der Ausbau der Kapazitäten der Weiterbildungsstellen in der Kinder- und Jugendmedizin das wichtigste politische Ziel zur Sicherstellung der pädiatrischen Versorgung der laufenden Legislaturperiode. Um diesen Ausbau zu ermöglichen, sei eine Gleichstellung der Pädiatrie mit der Allgemeinmedizin in der ambulanten Weiterbildungsförderung nach Paragraf 75 Kinder- SGB V zielführend. Solle die Pädiatrie in Zukunft weiterhin in die Lage versetzt werden, ihre primärärztliche Funktion zu erfüllen, brauche sie die primärärztliche Weiterbildungsförderung.

Burkhard Rodeck, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, sagte, die Abschaffung der Abschläge bei Unterschreitung der unteren Grenzverweildauer für Kinder und Jugendliche in Krankenhäusern dürfe sich nicht weiter verzögern. Eine frühzeitige Entlassung in das familiäre Umfeld sei meist nicht nur unproblematisch, sondern wirke sich positiv auf Genesung und Entwicklungsverlauf aus. Aus fachlicher Sicht sei es daher nicht sachgerecht, die Abschaffung der Abschläge weiter aufzuschieben, sagte Rodeck und unterstütze so eine der Forderungen des Antrags. 

Zur 2020 eingeführten Generalistik in der Pflegeausbildung waren bei der Anhörung unterschiedliche Auffassungen zu vernehmen. Julia Venzke, Mitinitiatorin der Petition „Gesundheitsfachberufe - Erhalt des Wahlrechts nach Paragraf 59 Pflegeberufegesetz innerhalb der Pflegeausbildung“, sprach von einem großen Risiko bei der Versorgungsqualität, wenn die Wahlmöglichkeit zum gesonderten Berufsabschluss Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger entfällt. Nach fünf Jahren Generalistik sei zu erkennen, dass neue Kolleginnen und Kollegen deutlich mehr Einarbeitungszeit benötigten. Der Beruf werde aber auch unattraktiv, wenn lange Ausbildungen in der Altenpflege und in der Erwachsenenpflege benötigt werden, obwohl die Auszubildenden schlussendlich in den Kinderbereich wollten. 

Rita Zöllner, Präsidentin der Vereinigung der Pflegenden in Bayern, verwies darauf, dass in der Generalistik in den ersten zwei Jahren eine gemeinsame Ausbildung stattfinde und erst im dritten Ausbildungsjahr eine Spezialisierung erfolge. Für den Bereich der pädiatrischen Pflege werde diese aber nicht flächendeckend angeboten. Die Umsetzung hänge stark vom Träger der praktischen Ausbildung und von den Pflegeschulen ab. Nicht alle Ausbildungsanbieter hätten ausreichende Kapazitäten oder Interessen, den pädiatrischen Vertiefungsansatz anzubieten. Wenn es also Probleme bei der Einarbeitung gebe, liege das nicht an der generalistischen Ausbildung, „sondern an der Trägheit der Betriebe“, sagte Zöllner. 

 

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