
Aktuelle Nachrichten aus dem Deutschen Bundestag
Weitere News
zu dem Thema
- Zivilschutz-Risikoanalyse „Einsatz chemischer Kampfstoffe“
(hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/3600) liegt der „Bericht zur Risikoanalyse für den Zivilschutz 2025“ vor, in dem es um ein Szenario zum Einsatz chemischer Kampfstoffe geht. Die Risikoanalyse betrachtet laut Vorlage die Auswirkungen von Gefahrenereignissen anhand plausibler Szenarien, um Auswirkungen aufzuzeigen und Handlungsempfehlungen für eine Optimierung des Hilfeleistungssystems in Deutschland abzuleiten. mehr -
AG „Deradikalisierung Rechtsextremismus“
(hib/STO) Die im Jahr 2023 im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum eingerichtete AG „Deradikalisierung Rechtsextremismus“ ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/3712) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3451). Danach ist die AG eine Kooperations- und Kommunikationsplattform, die Behörden und Einrichtungen aus Bund und Ländern, in denen staatliche Präventionsarbeit geleistet wird, vernetzt. Eingerichtet wurde sie laut Vorlage, um einen „schnellen und gezielten Informationsaustausch zwischen unterschiedlichen staatlichen Präventionsakteuren aus Bund und Ländern zu gewährleisten und den strategisch-methodischen Austausch zu festigen“. Wesentliche Zielstellung der AG ist den Angaben zufolge die Stärkung der nationalen, behördenübergreifenden Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden und weiteren Akteuren der staatlichen Präventionsarbeit. -
Polizeiliche Definition des Begriffs „Clankriminalität“
(hib/STO) Um „Clankriminalität in Deutschland“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/3749) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3379). Darin zitiert die Bundesregierung die bundesweit abgestimmte polizeiliche Definition des Begriffs „Clankriminalität“. Danach ist ein Clan „eine informelle soziale Organisation, die durch ein gemeinsames Abstammungsverständnis ihrer Angehörigen bestimmt ist. Sie zeichnet sich insbesondere durch eine hierarchische Struktur, ein ausgeprägtes Zugehörigkeitsgefühl und ein gemeinsames Normen- und Werteverständnis aus. Clankriminalität umfasst das delinquente Verhalten von Clanangehörigen. Die Clanzugehörigkeit stellt dabei eine verbindende, die Tatbegehung fördernde oder die Aufklärung der Tat hindernde Komponente dar, wobei die eigenen Normen und Werte über die in Deutschland geltende Rechtsordnung gestellt werden können. Die Taten müssen im Einzelnen oder in ihrer Gesamtheit für das Phänomen von Bedeutung sein.“ Wie die Bundesregierung zugleich ausführt, muss bei der Betrachtung des Phänomens „Clankriminalität“ hervorgehoben werden, „dass ausschließlich kriminelle Mitglieder aus Clanstrukturen im polizeilichen Fokus stehen“. Die Definition fokussiere sich auf das delinquente Verhalten einzelner Personen und lasse Raum zur Erkennung verschiedener Ausprägungen von Clankriminalität. -
Ausschuss gibt grünes Licht für Kritis-Dachgesetz
(hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für den Regierungsentwurf des „Kritis-Dachgesetzes“ (21/2510) zur Umsetzung der CER-Richtlinie der EU in nationales Recht und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen freigemacht. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der AfD-Fraktion verabschiedete das Gremium am Mittwoch die Vorlage gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke in modifizierter Fassung. Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag, 29. Januar 2026, zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. Ziel der Vorlage ist es laut Bundesregierung, erstmals einheitliche Mindestvorgaben für den physischen Schutz kritischer Anlagen festzulegen und deren Umsetzung durch Unterstützungs- und Aufsichtsmaßnahmen zu garantieren. Die Bundesregierung betont, die Regelungen beträfen die physische Resilienz - also den Schutz vor Naturgefahren oder menschlich oder technisch verursachten Störungen - und ergänzten bestehende Vorschriften zur IT-Sicherheit.Das Gesetz soll Betreiber kritischer Anlagen etwa im Energiesektor, im Transport- oder Gesundheitswesen, verpflichten, „geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen“ zum Schutz ihrer Einrichtungen zu treffen, wie es in dem Entwurf heißt. Dazu gehörten Risikoanalysen, die Erstellung von Resilienzplänen sowie die Benennung von Kontaktstellen. Zudem sollen erhebliche Störungen künftig an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gemeldet werden. Vorgesehen sei eine gemeinsame digitale Plattform mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), um Doppelmeldungen zu vermeiden. Das Bundesinnenministerium (BMI) soll ermächtigt werden, per Rechtsverordnung Mindestanforderungen an den physischen Schutz festzulegen. Branchenverbände könnten darüber hinaus eigene Resilienzstandards entwickeln, die vom BBK anerkannt werden können, schreibt die Bundesregierung.
Bei Enthaltung der Grünen- und der Linken-Fraktion nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an, der den Ländern die Möglichkeit zur Identifizierung weiterer kritischer Anlagen für kritische Dienstleistungen gibt, die alleine in ihrer Zuständigkeit liegen. Für die Festlegung der zugrunde zu legenden Kriterien und Verfahren soll danach das BMI zur Verabschiedung einer Rechtsverordnung ermächtigt werden, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Zugleich nahm der Ausschuss gegen die Stimmen der Linken-Fraktion bei Enthaltung der Grünen eine Entschließung der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion an, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, bestehende Informations-, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten für Kritis-Betreiber zu überprüfen und anzupassen. Auch soll die Bundesregierung der Entschließung zufolge unter anderem auf die „konsequente Anwendung bereits bestehender Ausnahmen“ von diesen Pflichten hinwirken und bereits veröffentlichte, öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen „überprüfen und, wo möglich, konsequent aus den öffentlich zugänglichen Bereichen“ entfernen.
www.praeventionstag.de
