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Angriffe auf Gedenkstätten
(hib/STO) Angriffe auf NS-Gedenkstätten sind Thema der Antwort der Bundesregierung (21/3002) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2811). Darin listet die Bundesregierung seit Mitte 2024 erfolgte politisch motivierte Straftaten mit dem Oberangriffsziel „Gedenkstätte“ zum Stichtag 31. Oktober 2025 auf. Wie die Bundesregierung dazu ausführt, werden dem Oberangriffsziel „Gedenkstätte“ auch Denkmäler, Ehrenmale, Mahnmale, Gedenktafeln und „Stolpersteine“ zugeordnet, Eine automatisierte Auswertung nach „NS-Gedenkstätte“ ist der Antwort zufolge nicht möglich. In der Auflistung seien daher auch Straftaten gegen „Gedenkstätten“ enthalten, „bei denen es sich nicht um Gedenkstätten, Denkmäler usw. zum Gedenken an die Opfer der NS-Zeit handelt“. -
Ausreichend Kompetenzen im Umgang mit KI-Anwendungen nötig
(hib/LBR) Die Bundesregierung trifft alle erforderlichen Maßnahmen für den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten. Das schreibt sie in der Antwort (21/2837) auf eine Kleine Anfrage (21/2115) der AfD-Fraktion, in der sich die Abgeordneten unter anderem nach Maßnahmen der Regierung gegen negative psychosoziale Folgen für Beschäftigte infolge der Einführung von Künstlicher Intelligenz (KI) im öffentlichen Dienst erkundigt hatte. Das Personal müsse ausreichend Kompetenzen im Umgang mit KI-Anwendungen besitzen, schreibt die Bundesregierung weiter. Es sei Aufgabe der jeweiligen Behörde, die Kompetenz im Bezug auf dienstlich verwendete KI-Systeme sicherzustellen. In der Antwort verweist die Regierung weiter darauf, dass die am 1. August 2024 in Kraft getretene KI-Verordnung umfassende Regeln für die Entwicklung und den Einsatz von KI aufstelle, wodurch die Einhaltung der Grundrechte und Anforderungen an KI-Systeme und KI-Modelle gewährleistet würden. Diese Anforderungen setze die Bundesregierung um. Hinsichtlich haftungsrechtlicher Fragen gebe es keine gesonderte Regelung für KI, schreibt die Bundesregierung. Derzeit werde allerdings das Produkthaftungsgesetz angepasst und somit den in der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie genannten Anforderungen, die sich auch auf den Einsatz von KI beziehen, nachgekommen. Auf die Frage nach konkreten Tätigkeiten in der Ministerien, die automatisiert oder teilautomatisiert durch KI erledigt werden können, führt die Bundesregierung den Bereich der Textverarbeitung auf. So helfe das KI-System KIPITZ, das das ITZBund entwickelt habe, unter anderem dabei, Dokumente zusammenzufassen, mit Wissensquellen zu chatten, Audiodateien zu transkribieren oder Texte zu übersetzen. Ein weiteres Beispiel sei die Entwicklung und Bereitstellung einer KI-gestützten Planungs- und Genehmigungsplattform mithilfe derer komplexe Antragsverfahren beschleunigt werden sollen. Darüber hinaus werde das Digitalministerium den Einsatz agentischer KI in der Verwaltung vorantreiben, geht weiter aus der Antwort hervor. Ziel sei es, durch intelligente Automatisierung echte Entlastung zu schaffen und gleichzeitig der Knappheit an Fachkräften strukturell vorzubeugen. Dazu soll nach Plänen der Bundesregierung ein Agentic AI Hub geschaffen werden, in dem Startups zur Umsetzung agentischer KI-Lösungen für die Verwaltung identifiziert werden und verschiedene Stakeholder kollaborativ mit dem Staat zusammenarbeiten. -
Abweichungen von Kita-Standards nur übergangsweise
(hib/PK) Um Kindern frühzeitig verlässliche Bildungs- und Teilhabechancen zu eröffnen, ist nach Ansicht der Bundesregierung eine ausreichende Zahl qualifizierter Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung erforderlich. Gleichwohl sei der Personalbedarf insbesondere in den westdeutschen Ländern weiter nicht vollständig gedeckt, heißt es in der Antwort (21/3007) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/2746) der Linksfraktion. Es sei daher nachvollziehbar, dass Vorkehrungen getroffen würden, um mit dem Fachkräftemangel umzugehen und gleichzeitig den Betrieb in den Kindertageseinrichtungen aufrechtzuerhalten. Abweichungen von Standards sollten jedoch nur übergangsweise und gut begründet hingenommen sowie durch qualitätssichernde Initiativen flankiert werden. Richtschnur seien das Wohl und die gute Förderung der betreuten Kinder, heißt es in der Antwort. Bund und Länder arbeiteten kontinuierlich daran, die Qualität der Betreuungsangebote weiterzuentwickeln, die Rahmenbedingungen der Fachkräfte zu verbessern und das Berufsfeld attraktiv zu gestalten. Zudem unterstütze der Bund die Länder im Rahmen der Weiterentwicklung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes in den Jahren 2025/2026 und stelle dafür rund vier Milliarden Euro bereit. Ein besonderer Schwerpunkt liege auf der Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte. -
Überprüfung zivilgesellschaftlicher Organisationen
(hib/PK) Die Bundesregierung nimmt in ihrer Antwort (21/2994) auf eine Kleine Anfrage (21/2816) der AfD-Fraktion Stellung zur Überprüfung zivilgesellschaftlicher Organisationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Dabei geht es speziell um das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Die Abgeordneten wollen wissen, warum das Ministerium seit 2020 nur eine niedrige Anzahl von Ersuchen zur Prüfung von Projektträgern, die von Bundesprogrammen gefördert wurden oder Förderanträge gestellt haben, an das BfV gestellt hat, obwohl es für die Umsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ verantwortlich sei und es sich um das größte Förderprogramm dieser Art in Europa handele. In der Antwort der Bundesregierung heißt es, zur Überprüfungspraxis in der abgelaufenen Förderperiode nehme das Ministerium keine Stellung. Über das allgemein Zugängliche hinaus könnten im Übrigen keine näheren Informationen zum Prüfverfahren mitgeteilt werden. Die Wirkung des Verfahrens könnte ansonsten beeinträchtigt werden.
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