18.12.2025

Bundeskabinett beschließt den Siebten Armuts- und Reichtumsbericht

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Mit dem am 3.12.2025 erfolgten Beschluss des Siebten Armuts- und Reichtumsberichtes durch das Bundeskabinett kommt die Bundesregierung dem Auftrag des Deutschen Bundestages nach, in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Entwicklung von Armut und Reichtum vorzulegen. Der Berichtszeitraum umfasst die COVID-19-Pandemie sowie die Inflations- und Energiepreiskrise infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Die Auswirkungen auf die sozialen und materiellen Lebensverhältnisse werden auf Grundlage der amtlichen Statistik und von Forschungsergebnissen dargestellt.

Zu den neu gesetzten Schwerpunkten des Siebten Armuts- und Reichtumsberichtes gehört die vertiefte Auseinandersetzung mit der Nichtinanspruchnahme von Mindestsicherungsleistungen, da diese die Wirksamkeit von Armutsbekämpfung und sozialpolitischen Maßnahmen einschränkt. Ebenfalls neu war die Durchführung eines eigenständigen Beteiligungsprozesses, mit dem Menschen mit Armutserfahrung stärker einbezogen wurden. Zudem werden erstmals in einem Armuts- und Reichtumsbericht die sozialen Herausforderungen und Chancen im Kontext von Klimawandel und Dekarbonisierung thematisiert.

Den Erstellungsprozess zum Siebten Armuts- und Reichtumsbericht haben der Beraterkreis, dem eine Vielzahl an Verbänden, Institutionen und Vertreterinnen und Vertreter der Bundestagsfraktionen angehören, und das wissenschaftliche Gutachtergremium begleitet. In einer Reihe von Symposien hat das BMAS kontinuierlich und transparent über die Schwerpunkte und Ergebnisse der Begleitforschung berichtet.

Darüber hinaus finden Sie auf www.armuts-und-reichtumsbericht.de umfangreiche Informationen zum Erstellungsprozess sowie eine Übersicht aller relevanten Indikatoren.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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