10.01.2026

Aktuelle Nachrichten aus dem Deutschen Bundestag

  • Weniger Rauschgiftdelikte nach Cannabis-Legalisierung
    (hib/PK) Cannabis war nach Angaben der Bundesregierung bis zum Inkrafttreten des Cannabisgesetzes zum 1. April 2024 mit einem Anteil von rund zwei Dritteln an allen Rauschgiftdelikten die Drogenart mit der höchsten Anzahl an Handels- und konsumnahen Delikten. Durch die Teillegalisierung von Cannabis und den damit einhergehenden Wegfall konsumnaher Delikte sei dieser Anteil deutlich gesunken, heißt es in der Antwort (21/3133) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/2862) der Grünen-Fraktion. Bei den Staatsanwaltschaften habe sich statistisch zwischen den Jahren 2023 und 2024 ein Rückgang bei Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) um 26 Prozent gezeigt. Die weitere Entwicklung bleibe jedoch abzuwarten, denn erst ab dem Berichtsjahr 2025 würden zusätzlich zu den Verstößen gegen das BtMG auch Verstöße gegen das Medizincannabisgesetz (MedCanG) und das Konsumcannabisgesetz (KCanG) erhoben, heißt es in der Antwort weiter. Zur Frage eines möglichen weiteren Cannabis-Gesetzgebungsverfahrens (zweite Säule), heißt es in der Antwort, der Koalitionsvertrag von Union und SPD sehe eine Umsetzung der sogenannten zweiten Säule von regionalen Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten von Cannabis nicht vor.
  • Siebter Armuts- und Reichtumsbericht
    (hib/CHE) In Deutschland sind im Jahr 2024 rund zwei Millionen Männer und rund 1,2 Millionen Frauen von einer hohen Überschuldungsintensität betroffen gewesen. Das sind zusammen rund 4,6 Prozent aller Erwachsenen, wie aus dem aktuellen, dem Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (21/3250) hervorgeht. „Anzahl und Anteil der überschuldeten Personen sind seit Jahren rückläufig. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der aktuelle Rückgang auch auf eine Verkürzung der Speicherfristen für Restschuldbefreiungen von bisher drei Jahren auf nun sechs Monate zurückzuführen ist. Ohne diesen statistischen Sondereffekt ist die Anzahl der Überschuldungsfälle im Jahr 2023 erstmals seit 2019 wieder leicht angestiegen“, wie die Regierung die Zahlen konkretisiert. Weiter heißt es zu diesem Punkt in dem Bericht: „Durch die im Berichtszeitraum stark angestiegene Inflation und gestiegenen Zinsen werden aktuell aber wieder mehr Haushalte finanziell herausgefordert. Überdurchschnittlich betroffen von einer hohen Überschuldung ist die besonders wirtschaftsaktive Gruppe der Personen im Alter von 30 bis 49 Jahren. Familiengründung, Hausbau und berufliche Positionierung bergen finanzielle Risiken. Während sich vor allem junge Menschen (unter 30 Jahre) in den vergangenen zehn Jahren immer weniger überschuldeten, stieg die Überschuldungsquote der über 60-Jährigen im gleichen Zeitraum an, allerdings weiterhin auf unterdurchschnittlichem Niveau“. Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, veränderte sich der Anteil des Nettovermögens, das die vermögendsten zehn Prozent der Verteilung besitzen, in den vergangenen Jahren nur leicht. Nach wie vor besitzen die zehn Prozent der vermögendsten Haushalte 54 Prozent des gesamten Nettovermögens. 2010/11 waren es noch 59 Prozent.  Der Median der Nettovermögen, also die Grenze zwischen oberer und unterer Hälfte, lag 2023 bei 103.200 Euro. Um zu den vermögendsten zehn Prozent der Haushalte in Deutschland zu gehören, war 2023 ein Nettovermögen von rund 780.000 Euro nötig.

  • Zahl der Opfer von Straftaten bestimmter Tatverdächtiger
    (hib/STO) Eine Auflistung der Zahl der jährlichen Opfer von Straftaten „durch Tatverdächtige aus Deutschland und Afghanistan in den Jahren 2015 bis 2024“ enthält die Antwort der Bundesregierung (21/2974) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/2743). Darin listet die Bundesregierung ebenso auf, wie viele Opfer von Straftaten im genannten Zeitraum jeweils durch Tatverdächtige aus Deutschland und neun weiteren Staaten (Algerien, Eritrea, Irak, Iran, Marokko, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien) erfasst wurden.

  • Menschenrechte in Deutschland 2024
    (hib/SAS) Der Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland für den Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025 liegt als Unterrichtung (21/3240) vor. Darin appellieren die Menschenrechtsexperten angesichts der großen außen- und innenpolitischer Herausforderungen Deutschlands an die „Bereitschaft zu Kompromissen“ der demokratischen Parteien und eine „faktenbasierte Politik“. Die derzeit oft konstatierte Spaltung in der Gesellschaft erwachse erst dann aus Meinungsverschiedenheiten, „wenn Beteiligte die rechtsstaatlichen Grundlagen der Demokratie - die Anerkennung der gleichen Menschenwürde aller, das durch Grund- und Menschenrechte begrenzte Mehrheitsprinzip sowie die Bindung aller Staatsgewalt an Gesetz und Recht und die Unabhängigkeit der Gerichte - nicht teilen oder wenn Akteure die Spaltung bewusst befeuern“, so das DIMR, das als Deutschlands unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution die Politik bei der Umsetzung der Menschenrechte berät.

    Der aktuelle Bericht behandelt im Schwerpunkt fünf Themen: die Partizipation junger Menschen auf allen politischen Ebenen, die Gefahren für den Rechtsstaat und Zivilgesellschaft, die Prävention von Femiziden, den Schutz der Betroffenen von Menschenhandel sowie die Rechtsschutzaufgaben im Kontext von Rüstungsexporten. So weist das Menschenrechtsinstitut darauf hin, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland trotz Fortschritten noch immer zu wenig Möglichkeiten der politischen Partizipation haben, vor allem auf Bundesebene. Um das in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Recht auf Partizipation zu erfüllen und die demokratische Kultur langfristig zu stärken, sollten Bund und Länder nicht nur Gremien „von oben“ schaffen, sondern auch Selbstorganisationen junger Menschen fördern und in politische Prozesse miteinbeziehen, schlägt das DIMR vor. Rechtsstaat und Zivilgesellschaft sieht das Menschenrechtsinstitut zunehmend unter Druck: „Politische Rhetorik, die Gerichtsentscheidungen abwertet oder ihre Missachtung ankündigt, ist eine Gefahr für den Rechtsstaat in Deutschland“, warnen die Experten. Unzureichende Schutzmechanismen gegen Einschüchterungsklagen und die mangelnde Absicherung zivilgesellschaftlichen Engagements verschärften das Risiko, dass demokratisch und rechtsstaatlich unverzichtbare Freiräume schrumpfen. 

    In diesem Zusammenhang lobt das DIMR den im Dezember 2024 verabschiedeten Gesetzentwurf zur Stärkung der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts als „wichtigen Schritt zur Stärkung des Rechtsstaats und zur Absicherung dieser zentralen rechtsstaatlichen Institution“. Kritisch hingegen bewertet das Institut unter anderem, dass die Bundesregierung  anders als die Vorgängerregierung  kein Demokratiefördergesetz plant, um zivilgesellschaftliches Engagement sicherzustellen. Weiter konstatieren die Menschenrechtsexperten beim Schutz von Frauen vor Femiziden sowie beim Kampf gegen den Menschenhandel Lücken und Defizite. Für die Prävention von Femiziden reichten die bereits ergriffenen Maßnahmen nicht aus, es fehlten insbesondere weiterhin zuverlässige Daten. Die menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention seien nur zu erfüllen, wenn sie die Datenlage verbesserten „und auf deren Grundlage Prävention, Schutzstrukturen, Täterarbeit und Fortbildungen systematisch einführen, ausbauen und ausreichend finanzieren“, so der DIMR-Bericht. Beim Kampf gegen Menschenhandel und Arbeitsausbeutung, der in der Pflege, in privaten Haushalten, in der Prostitution, in der Landwirtschaft, im Transportsektor, in der Fleischverarbeitung oder auf dem Bau „alltäglich“ sei und mit „gravierenden Menschenrechtsverletzungen“ einhergehe, raten die Experten zu einer zügigen Entwicklung und Umsetzung eines „Nationalen Verweisungsmechanismus“. Dieser solle sicherstellen, dass Behörden und Hilfseinrichtungen Betroffene von Menschenhandel frühzeitig identifizieren, unterstützen und betreuen können.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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