17.01.2026

Aktuelle Nachrichten aus dem Deutschen Bundestag

Ganztagsangebote für Grundschulkinder
(hib/CHE) Nach einer längeren Phase der Stagnation ist der sogenannte Ganztagsbedarf für Kinder im Grundschulalter erstmals wieder gestiegen. Im Jahr 2024 wünschten sich bundesweit 65 Prozent der Eltern eines Kindes im Grundschulalter eine Bildung und Betreuung ihres Kindes in einer Ganztagsschule, einer Tageseinrichtung oder in einer anderen ganztägigen Angebotsform. Dies entspricht einer Zunahme um ein Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Bedarf an Übermittagsbetreuung (bis mindestens 14 Uhr) ist zum zweiten Mal in Folge um ebenfalls einen Prozentpunkt gestiegen, wie aus dem Dritten Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder hervorgeht, der nun als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/3295) vorliegt. Darin heißt es weiter, die Inanspruchnahme ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote nehme zwar moderat zu, jedoch könne die sogenannte Bedarfslücke nicht geschlossen werden, da auch der Bedarf der Eltern ebenfalls moderat anwachse. Allerdings betreffe auch hier die Bedarfslücke bis auf wenige Ausnahmen die westdeutschen Länder, sodass die jetzige Ausbaugeschwindigkeit beibehalten werden sollte, wie die Regierung schreibt. Um den elterlichen Bedarf nur für die Kinder der ersten Klassenstufe abzudecken, werden den Angaben zufolge bis zum Schuljahr 2026/2027, bei konstantem Bedarf bis zu 30.000 und bei steigendem Bedarf bis zu 65.000 Plätze zusätzlich benötigt. „Der Bericht zeigt auf, dass an vielen Stellen wirksame Maßnahmen zu erkennen sind, die dazu beitragen werden, dieses Ziel zu erreichen, also flächendeckend bedarfsgerecht ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Erstklässler bereitzustellen. So schätzen auch die Landesverantwortlichen ein, dass sie zu Beginn des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/27 ein (eher) bedarfsdeckendes Angebot vorhalten können“, heißt es in der Unterrichtung. „Damit dieses Ziel erreicht wird, muss die Ausbaugeschwindigkeit in Westdeutschland beibehalten werden, wo noch wesentlicher quantitativer Ausbaubedarf besteht. Festzuhalten ist, dass der prognostizierte Ausbaubedarf fast ausschließlich auf Westdeutschland entfällt“, schreibt die Regierung. Die meisten westdeutschen Länder hätten trotz anhaltender Ausbaubemühungen ihre Bedarfslücke zwar reduzieren, aber noch nicht gänzlich schließen können. Die Prognose an zusätzlich notwendigen Plätzen zum Schuljahr 2026/2027 für Westdeutschland liege zwischen 165.000 (plus 12,3 Prozent) im Status-quo-Szenario und 271.000 (plus 20,1 Prozent) im dynamischen Szenario, in dem ein um zehn Prozent steigender Elternbedarf angenommen wird.

Rechte Kundgebungen in verschiedenen Bundesländern
(hib/PK) Im dritten Quartal 2025 haben die Sicherheitsbehörden etliche Veranstaltungen von Rechtsextremisten in verschiedenen Bundesländern registriert. Das geht aus der Antwort (21/3277) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/3016) der Linksfraktion hervor. Die Teilnehmerzahlen waren den Angaben zufolge überwiegend gering. Die mit 550 Teilnehmern größte Veranstaltung fand im August in der ostsächsischen Stadt Bautzen statt. Andere größere Kundgebungen von Rechtsextremisten gab es in Dresden (Sachsen), Apolda (Thüringen) und Magdeburg (Sachsen-Anhalt).

Rechtsextremisten mit waffenrechtlicher Erlaubnis
(hib/PK) Nach Kenntnis des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) sind zum Jahresende 2024 insgesamt 1.120 Rechtsextremisten, 357 sogenannte „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sowie 37 Personen des Spektrums Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis gewesen. Das geht aus der Antwort (21/3274) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/2990) der Grünen-Fraktion hervor. Ferner waren nach Kenntnis des BfV Ende Dezember 2024 an erlaubnispflichtigen Schusswaffen im Nationalen Waffenregister 2.996 auf Rechtsextremisten, 932 auf sogenannte „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sowie 124 auf Personen des Spektrums Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates registriert. Wie die Bundesregierung mit Verweis auf das BfV weiter schreibt, wurden im Jahr 2024 insgesamt 157 Rechtsextremisten, 191 sogenannten „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ sowie zwölf Personen des Spektrums Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen oder durch diese Personen freiwillig zurückgegeben.

Beim Love Scamming werden Opfer betrogen
(hib/PK) Beim klassischen sogenannten Love Scamming sind nach Informationen der Bundesregierung insbesondere Bezüge in westafrikanische Länder festzustellen. Hierbei seien nigerianische Strukturen organisierter Kriminalität hervorzuheben, denen auch teilweise sogenannte Bruderschaften zugeordnet werden könnten, heißt es in der Antwort (21/3289) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/3052) der Grünen-Fraktion. Die Täter hätten sich auf eine Vielzahl von Betrugsdelikten spezialisiert, darunter vor allem Love Scamming und CEO-Fraud/BEC-Fraud (Business Email Compromise). Beim klassischen Love Scam werden den Angaben zufolge über Dating-Webseiten oder soziale Netzwerke den Opfern Liebesbeziehungen vorgespiegelt. Häufig täuschen die Täter vor, englischsprachige, westliche Geschäftsmänner oder Militärangehörige zu sein. Den Opfern wird zunächst eine Fernbeziehung suggeriert. Nach einiger Zeit werden Notlagen, beispielsweise ein kostenintensiver Krankenhausaufenthalt oder Probleme mit Kreditkarten, vorgetäuscht und die Opfer dazu gebracht, höhere Summen zu überweisen. Beim Betrugsphänomen des sogenannten Romance Baiting hingegen handele es sich um eine Form des Anlagebetrugs unter Verwendung von Elementen des Love Scamming. Dabei würden attraktive Fake-Profile zur Kontaktanbahnung genutzt und die Opfer zu angeblichen Investitionen verleitet, überwiegend in Kryptowährungen. Der Kontakt werde dann irgendwann abgebrochen und die Gelder einbehalten.

Demokratiebildung soll die Demokratie stärken
(hib/PK) Die Bundesregierung äußert sich in ihrer Antwort (21/3287) auf eine Kleine Anfrage (21/3006) der AfD-Fraktion zur Nutzung des Begriffs „Demokratie“. Es gebe keine gesonderte Definition der Bundesregierung zum Begriff „unsere Demokratie“. Der Terminus „Demokratie“ werde im Kontext der Werte und Normen der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes beziehungsweise der Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verwendet. Demokratiebildung solle die Demokratie stärken, denn sie motiviere und befähige Bürger, sich kritisch mit gesellschaftlichen Fragen auseinanderzusetzen, in der Demokratie mitzuwirken und am politischen Leben teilzuhaben. Die Nutzung des Possessivpronomens („unsere“) könne dabei dazu auffordern, dieses Bewusstsein in der Bevölkerung im Sinne einer gemeinsamen Verantwortung anzusprechen und die politische Teilhabe zu fördern.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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