
BKA veröffentlicht das Bundeslagebild „Organisierte Kriminalität“ 2024
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Die Bedrohung durch Organisierte Kriminalität (OK) bleibt in Deutschland weiterhin hoch und deren Bekämpfung ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit der Polizeibehörden von Bund und Ländern. 2024 wurden bundesweit 647 OK-Ermittlungsverfahren geführt. Über 70 % der Verfahren wiesen eine transnationale Tatbegehung auf. Hauptbetätigungsfeld der OK bleibt dabei der Rauschgifthandel.
Zentrale Erkenntnisse aus dem Lagebild:
Von kriminellen OK-Gruppierungen geht weiterhin ein hohes Bedrohungspotential aus, unter anderem wegen einer zunehmenden Gewaltbereitschaft, auch im Öffentlichen Raum. Im Kontext des Phänomens „Violence-as-a-Service“ (VaaS) werben kriminelle OK-Gruppierungen zudem Kinder und Jugendliche an, die dann Drohungen, Angriffe oder Tötungen ausführen sollen. Die Anwerbung erfolgt oft über Online-Plattformen oder Messenger-Dienste.
In jedem fünften OK-Verfahren wurde die Nutzung kryptierter Messengerdienste festgestellt, vorrangig im Bereich der Rauschgiftkriminalität. Die Anzahl verfügbarer kryptierter Telekommunikationsdienste für den kriminellen Gebrauch nimmt weiter zu. Die Entschlüsselung kryptierter Täterkommunikation bleibt damit zentraler Bestandteil für eine erfolgreiche Bekämpfung der Organisierten Kriminalität.
Der durch OK-Gruppierungen verursachte Gesamtschaden lag 2024 bei 2,6 Milliarden Euro. Über zwei Drittel des insgesamt verursachten Schadens durch OK-Gruppierungen entfielen im Berichtsjahr auf den Phänomenbereich Cybercrime, obwohl entsprechende Gruppierungen lediglich vier Prozent der Ermittlungsverfahren in 2024 ausgemacht haben.
Die festgestellte gewaschene Geldsumme ist 2024 auf 230,5 Millionen Euro gestiegen. Der Anstieg ist insbesondere auf kriminelle Aktivitäten von Cybercrime-Gruppierungen und den Einsatz von Krypto-Mixern zurückzuführen. Solche Dienste werden auch als „Crime-as-a-Service“ (CaaS) angeboten. Damit geht eine zunehmende Professionalisierung in den jeweiligen Deliktsbereichen einher.
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