12.11.2025

DPT-Schwerpunktthema: "KI in der Prävention" (15)

Das Schwerpunktthema des 31. Deutschen Präventionstages am 13. und 14. April 2026 in Hannover lautet „KI in der Prävention“. Die Täglichen Präventions-News veröffentlichen seit Juli 2025 ergänzende Hintergrundinformationen zu diesem Themenkomplex. 

  • Künstliche Intelligenz in der britischen Bewährungshilfe
    Im Rahmen eines Pilotprojekts testet das britische Justizministerium eine App, die regelmäßig Video-Check-ins von Inhaftierten verlangt. Mithilfe von Gesichtserkennung und Verhaltensanalysen überwacht das System die Teilnehmenden und befragt sie zu ihren jüngsten Aktivitäten. Werden dabei "verdächtige Antworten" erkannt oder Manipulationsversuche festgestellt, löst die Software automatisch Alarm aus, sodass Bewährungshelfer:innen sofort eingreifen können. Ergänzend sollen weiterhin Kontrollmaßnahmen wie GPS-Überwachung und persönliche Gespräche zum Einsatz kommen. Das Programm wird bereits in vier Regionen erprobt: South West, North West, East of England sowie Kent, Surrey und Sussex. Dem Bericht zufolge laufen zudem Gespräche mit führenden Technologieunternehmen, um den Einsatz von KI im Justizwesen weiter auszubauen, etwa für KI-gestützte Heimüberwachungssysteme.
    Quelle: DBH

  • Qualifizierung von Lehrkräften im Umgang mit KI
    (hib/STO) Die Qualifizierung von Lehrkräften im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) ist Thema der Antwort der Bundesregierung (21/2287) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/1966). Danach ist die Bundesregierung an der inhaltlichen Ausgestaltung der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrern nicht beteiligt. Da die staatliche Lehrkräftefortbildung in den verfassungsmäßig geregelten Kompetenzbereich der Länder falle, liege die Verantwortung für die Curricula sowie die inhaltliche Steuerung dort. Eine wissenschaftliche Handreichung zum Stand in Wissenschaft und Praxis zum Thema „Künstliche Intelligenz in der Schule“ ist laut Vorlage im Rahmen des Begleitprozesses „Künstliche Intelligenz im Bildungsbereich“ im Rahmenprogramm „Empirische Bildungsforschung“ erschienen: https://www.empirische-bildungsforschung-bmbfsfj.de/img/KI_Review_20250318_Veroeffentlichung.pdf. Die Handreichung gehe explizit auf datenschutzrechtliche und ethische Implikationen bei Nutzung von KI-Systemen im Bildungsbereich ein und stelle zugleich die Chancen heraus, am Beispiel von eingesetzten KI-Systemen das Thema „Datenschutz“ mit den Schülern produktiv zu behandeln. Das Lernen und Lehren mit KI, Risiken und Chancen von KI-Systemen im Bildungsbereich sowie die Kenntnisanforderungen an Lehrkräfte sind der Antwort zufolge auch Gegenstand der aus der Handreichung extrahierten Faktencheck-Reihe KI.

  • KI und Strafrecht – Wenn Algorithmen über Schuld entscheiden: Haftung, Datenschutz und Verantwortung klären
    Darf eine KI über Schuld oder Unschuld mitentscheiden? Was vor wenigen Jahren noch als Science-Fiction galt, ist längst Teil strafrechtlicher Realität. Staatsanwaltschaften, Behörden und Unternehmen nutzen zunehmend algorithmische Systeme zur Datenanalyse, Mustererkennung und Beweissicherung. Doch die neue Effizienz hat eine Schattenseite: Wo Menschen Entscheidungen treffen, können sie Verantwortung tragen. Wo Algorithmen handeln, verschwimmt diese Verantwortung – juristisch, technisch und ethisch. Die Folge: Immer häufiger werden Anwälte mit Fällen konfrontiert, in denen KI-Systeme Fehler produzieren, personenbezogene Daten missbrauchen oder automatisiert Vorwürfe generieren, die nie ein Mensch überprüft hat.“ Quelle: anwalt.de und mehr

     

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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