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Zahl fehlender Plätze in der Kindertagesbetreuung
(hib/STO) Die Zahl fehlender Plätze in der Kindertagesbetreuung ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/2203) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1723). Danach sind verschiedene Aspekte zur Abschätzung der Anzahl an fehlenden Plätzen in der Kindertagesbetreuung (Kita und Tagespflege) relevant. Dies sind laut Bundesregierung in erster Linie die Anzahl der bereits vorhandenen beziehungsweise belegten Plätze, die Anzahl an Kindern der relevanten Altersgruppen in der Bevölkerung und der Betreuungsbedarf der Eltern. Wie die Bundesregierung zugleich ausführt, bestand im vergangenen Jahr für die Altersgruppe der Kinder unter drei Jahren eine Differenz von minus 14,6 Prozentpunkten zwischen der Beteiligungsquote auf der einen und dem Anteil an Eltern mit Betreuungsbedarf auf der anderen Seite. Daraus lässt sich der Antwort zufolge „auf Grundlage der zum 1. März 2024 gemeldeten Anzahl unter Dreijähriger in Kindertagesbetreuung sowie der Ende 2023 erfassten Anzahl der Kinder unter drei Jahren in der Bevölkerung auf Basis des Zensus 2011 über die 2024 erhobenen Elternbedarfe“ eine Lücke von rund 331.000 fehlenden Plätzen ableiten „Für Kinder im Alter von drei bis unter sechs Jahren liegt die Differenz zwischen der Beteiligungsquote und den Elternbedarfen im Jahr 2024 bei minus 6,2 Prozentpunkten“, heißt es in der Antwort weiter. Rechnerisch entspricht dies laut Bundesregierung zirka 152.000 fehlenden Plätzen für Drei- bis unter Sechsjährige. - Zahl der Opfer von Straftaten gegen Obdachlose
(hib/STO) Die Zahl der Opfer versuchter oder vollendeter Straftaten gegen Obdachlose ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/2183) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1824). Danach wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) im vergangenen Jahr bundesweit 2.194 Opfer mit der Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ registiert nach 2.180 im Vorjahr und 1.986 im Jahr 2022. Wie die Bundesregierung dazu ausführt, werden in der PKS des Bundes Personen, die mehrfach Opfer wurden, auch mehrfach gezählt. -
Zahl weiblicher Opfer von Straftaten gegen das Leben
(hib/STO) Über die Zahl der 2024 erfassten weiblichen Opfer von versuchten oder vollendeten Straftaten gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2331) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/1995). Danach wurden vergangenes Jahr in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) insgesamt 1.173 weibliche Opfer von Straftaten gegen das Leben erfasst, 63.977 von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, 265.812 von Körperverletzungen und 155.986 von Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden im vergangenen Jahr in Fällen, in denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde, bei Straftaten gegen das Leben 130 weibliche Opfer mit deutscher und 202 mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit erfasst, bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 12.600 mit deutscher und 5.126 mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, bei Körperverletzungen 35.784 mit deutscher und 50.434 mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit sowie bei Straftaten gegen die persönliche Freiheit 22.593 mit deutscher und 20.649 mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit. Dabei verweist die Bundesregierung darauf, dass eine Person, die mehrfach Opfer wurde, in der PKS auch mehrfach gezählt werde. -
Gewaltkriminalität mit tatverdächtigem Zuwanderer
(hib/STO) Über die Zahl der Fälle von Gewaltkriminalität mit mindestens einer tatverdächtigen Person mit dem Aufenthaltsanlass „Zuwanderer“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2202) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/1875). Danach wurden im vergangenen Jahr 26.329 solcher Fälle registriert nach 25.209 im Vorjahr und 21.296 im Jahr 2022. Wie die Bundesregierung dazu ausführt, werden Tatverdächtige in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) als tatverdächtige „Zuwanderer“ gezählt, wenn diese mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ erfasst wurden.
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