18.10.2025

Aktuelle Nachrichten aus dem Deutschen Bundestag

  • Regierung hat mentale Gesundheit Jugendlicher im Blick
    (hib/CHE) Die Stärkung der mentalen Gesundheit junger Menschen ist eines der vordringlichen Ziele der Bundesregierung. Das betont sie in ihrer Antwort (21/1837) auf eine Kleine Anfrage (21/1618) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dies gehe mit der Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen, der Stärkung ihrer Resilienz sowie der Prävention psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen einher. Im Zuge der Erarbeitung der Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ würden diese Aspekte berücksichtigt, wie es in der Antwort weiter heißt. Die Regierung betont, dass sie derzeit keine weiteren Förderprogramme über das Startchancen-Programm hinaus plane, verweist aber zugleich auf die kürzlich erfolgte Ausweitung dieses Programms: „Im Rahmen der Säule II des Startchancen-Programms, der sogenannten Chancenbudgets, sind auch Maßnahmen im Bereich Gesundheitsförderung förderfähig. Das umfasst auch die mentale Gesundheit von Schülerinnen und Schülern. Die Säule III des Startchancen-Programms fördert den Aufbau multiprofessioneller Teams an Schulen, wozu auch pädagogische Fachkräfte aus den Bereichen Gesundheitsberatung und Psychologie gehören. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der Maßnahmen obliegen den am Startchancen-Programm teilnehmenden Schulen sowie den jeweiligen Ländern. Ausweitung und Weiterentwicklung des Startchancen-Programms sind Gegenstand interner Überlegungen. Derzeit ist die Aufnahme von Schulen in das Startchancen-Programm noch nicht abgeschlossen. Zum Schuljahr 2025/2026 sind weitere 1. 869 Schulen in das Startchancen-Programm aufgenommen worden, so dass nun 4.008 Schulen in herausfordernder Lage adressiert werden. Zum Schuljahr 2026/2027 werden weitere 21 Schulen in das Programm einmünden.“

  • Polizei-Ausbildung zum Thema „sexualisierte Gewalt“
    (hib/STO) Die Behandlung des Themas „sexualisierte Gewalt“ als Bestandteil der Aus- und Fortbildung von Polizeibeamten des Bundeskriminalamtes erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1973) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1708). Vermittelt werden danach rechtliche, psychologische, soziologische und kriminalwissenschaftliche Grundlagen. Hervorzuheben sind der Antwort zufolge Aspekte des Opferschutzes und der Opferhilfe sowie Maßnahmen der polizeilichen und gesamtgesellschaftlichen Prävention. Für die Bundespolizei gilt dies laut Bundesregierung „grundsätzlich in gleicher Weise, allerdings nur im Rahmen ihrer spezialpolizeilichen Aufgaben und ohne kriminalpolizeiliche Inhalte“.

  • Rechtsexpertinnen: Sexuelle Gewalt als Kriegswaffe ahnden
    (hib/SAS) Angesichts der Zunahme von Fällen sexueller Gewalt in Konflikten, auf die zuletzt auch ein Bericht der Vereinten Nationen im August hingewiesen hat, dringen Rechtsexpertinnen auf eine wirksamere Strafverfolgung. Vergewaltigung in bewaffneten Konflikten sei Folter und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, betonte die Juristin und Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR), Beate Rudolf, am 9.10.2025 im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hatte dies 2001 offiziell anerkannt. Sexualisierte Gewalt in bewaffneten Kriegen unterscheide sich durch Umfang, Motivation und extremer Brutalität von Sexualstraftaten außerhalb bewaffneter Konflikte, so Rudolf.  mehr

  • Veränderte Armutsstatistk des Statistischen Bundeamtes
    (hib/CHE) Die Bundesregierung weist Kritik an der Entscheidung des Statistischen Bundesamtes wegen dessen veränderter Armutsstatistik zurück. In einer Antwort (21/1915) auf eine Kleine Anfrage (21/1632) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt sie unter anderem, die Entscheidung des Bundesamtes, Armutsgefährdungsquoten aus dem Mikrozensus-Kernprogramm auf Basis des Bundesmedians nicht mehr zu veröffentlichen, habe fachliche Gründe. Zum einen erfasse die europäische Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) das Einkommen von Haushalten (und daraus abgeleitet auch das bundesweite Medianeinkommen) sehr viel differenzierter als die Einkommensabfrage im Kernprogramm des Mikrozensus. „Zum anderen lässt die deutliche Erhöhung des Stichprobenumfangs einkommensbasierte Indikatoren wie die Armutsgefährdungsquote nun auch in tiefer fachlicher und regionaler Gliederung auf Basis von EU-SILC zu. Damit wird zudem eine EU-weite Vergleichbarkeit von Armutsgefährdung ermöglicht“, argumentiert die Regierung. Sie sei aber nicht in die Entscheidung des Bundesamtes involviert gewesen, heißt es in der Antwort weiter. Außerdem veröffentliche die Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik auch weiterhin die Armutsrisikoquote für das Bundesgebiet, wie auch für die Bundesländer, mit einem bundesweit einheitlichen Referenzwert auf Grundlage von EU-SILC, so die Regierung. Die Grünen hatten kritisiert, dass es nicht dem Standard der Armutsforschung entspreche, wenn die Ergebnisse aus dem Mikrozensus-Kern künftig nicht mehr auf Bundesebene zur Armutsquote ausgewiesen würden, weil so ein bundesweiter Armutsvergleich unmöglich gemacht würde.

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