11.10.2025

Aktuelle Nachrichten aus dem Deutschen Bundestag

  • Mehr Extremwetter im Osten und Südwesten erwartet
    (hib/SAS) Extreme Wetterereignisse wie Starkregen, Hitze und Dürre sind laut einer Antwort der Bundesregierung (21/1727) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/1230) vermehrt insbesondere im Osten und Südwesten Deutschlands zu erwarten. Die Bundesregierung verweist dabei auf die Ergebnisse der Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes 2021, die untersucht hat, in welchen Regionen sich klimatische Extremwerte und/oder hohe Klimaveränderungen überlagern. Die Anpassungsfähigkeit vieler langsam reagierender und langlebiger Systeme, wie Wälder und Moore, werde dadurch „sehr wahrscheinlich überfordert“, schreibt die Bundesregierung. Die Untersuchung dieser klimatischen Hotspots habe außerdem gezeigt, dass sich das Klima im Süden und Westen Deutschlands am meisten verändern könne. Mit fortschreitendem Klimawandel seien dicht besiedelte, urbane Räume wie das Ruhrgebiet, die Rhein-Neckar-Region und Berlin sowie große Teile Ostdeutschlands künftig deutlich stärker von Wetterextremen betroffen. Diese Veränderungsmuster könnten sich mit der Zeit intensivieren und ausweiten, heißt es in der Antwort weiter. Bei einem starken Klimawandel bestünden zum Ende des Jahrhunderts überall in Deutschland hohe Klimarisiken. Inwieweit Bundesländer, Landkreise, Städte und Gemeinden bereits eine eigene Analyse der regionalen Klimaauswirkungen vorgenommen haben, darüber hat die Bundesregierung laut Antwort keine „vollständige Kenntnis“. Zwar verpflichte das Bundes-Klimaanpassungsgesetz zur Aufstellung einer Klimaanpassungsstrategie, die unter anderem Klimarisikoanalysen und Analysen bereits eingetretener Auswirkungen des Klimawandels beinhalten müsse, allerdings laufe die Frist dafür bis zum 31. Januar 2027. Auch für die kommunale Ebene liege keine vollständige Übersicht vor. Allerdings verweist die Bundesregierung auf die repräsentative „Kommunalbefragung Klimaanpassung 2023“ des Umweltbundesamtes: Danach hätten im Jahr 2023 zwölf Prozent der befragten Landkreise, Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände ein Klimaanpassungskonzept ausgearbeitet, etwa 23 Prozent befänden sich zum Zeitpunkt der Befragung im Prozess der Erstellung, schreibt die Bundesregierung. 31 Prozent hätten angegeben, das Thema Klimaanpassung „bereits in anderen Fachstrategien“ zu bearbeiten.

  • Verurteilungen und Straftaten
    (hib/CHE) Die tatsächliche Kriminalitätsbelastung der nichtdeutschen Wohnbevölkerung kann aufgrund einer Vielzahl von Faktoren nicht mit derjenigen der deutschen Wohnbevölkerung verglichen werden. Darauf weist die Bundesregierung in einer Antwort (21/1637) auf eine Kleine Anfrage (21/1010) der AfD-Fraktion hin. Darin hatte diese sich nach der Anzahl von Verurteilungen in den vergangenen Jahren beziehungsweise nach der Staatsangehörigkeit der Verurteilten erkundigt.
  • „Täter-Opfer-Verhältnisse“ bei Straftaten gegen das Leben
    (hib/STO) „Täter-Opfer-Verhältnisse“ bei Straftaten gegen das Leben von Deutschen und Zuwanderern sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/1619) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/1001). Danach wurden im Jahr 2024 insgesamt 14 deutsche Staatsbürger Opfer einer vollendeten Straftat gegen das Leben mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer und 105 Deutsche Opfer einer solchen versuchten Straftat mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer. Zugleich waren den Angaben zufolge 14 Zuwanderer Opfer einer vollendeten Straftat gegen das Leben mit mindestens einem deutschen Tatverdächtigen und 37 Zuwanderer Opfer einer solchen versuchten Straftat mit mindestens einem deutschen Tatverdächtigen. Wie die Bundesregierung dazu ausführt, wurde für ihre Antwort eine Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erstellt. Dabei sei zu berücksichtigen, dass eine Person, die mehrfach Opfer wurde, bei der Anzahl der Opfer in der PKS auch mehrfach gezählt wird. Als „Zuwanderer“ werden in der PKS laut Bundesregierung sowohl Opfer als auch Tatverdächtige gezählt, wenn diese mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ erfasst wurden.
  • Weniger Frauen in Führungspositionen im Ehrenamt
    hib/CHE) Der Anteil von Frauen und Männern im Ehrenamt ist weitgehend gleich verteilt, in ehrenamtlichen Führungspositionen sind Frauen jedoch weiter deutlich unterrepräsentiert. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/1833) auf eine Kleine Anfrage (21/1601) der Fraktion Die Linke. Die Regierung begründet diesen Umstand unter anderem mit der Familien- und Sorgearbeit, für die Frauen neben der Erwerbsarbeit deutlich mehr Zeit aufwenden als Männer. „Nach der Zeitverwendungsstatistik 2022 lag der Unterschied in der Familien- und Sorgearbeit (Gender Care Gap) bei gut neun Stunden mehr in der Woche für Frauen beziehungsweise bei 43,4 Prozent. Diese Kennziffer zeigt deutlich den unterschiedlichen Zeitaufwand, den Frauen und Männer ab 18 Jahren für unbezahlte Arbeit durchschnittlich aufbringen. Das lässt weniger Raum für die zeitintensive Ausübung von Funktionen im freiwilligen Engagement.“ Der Schlüssel für eine wünschenswerte stärkere Beteiligung von Frauen in Ehrenamt-Funktionen liege zunächst in einem breiten gesellschaftspolitischen Ansatz, wie ihn die Bundesregierung verfolge. Im Koalitionsvertrag habe sich die Regierung klar darauf verständigt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken, heißt es in der Antwort weiter.

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