
Aktuelle Nachrichten aus dem Deutschen Bundestag
Unterbringungsbefehl bei einer Krisenintervention
(hib/STO) Um die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage in der Strafprozessordnung (StPO) für den „Erlass eines (Sicherungs-)Unterbringungsbefehls bei einer Krisenintervention“ geht es in einem Gesetzentwurf des Bundesrates (21/1387). Danach gibt es zur Vermeidung eines Widerrufs der zur Bewährung ausgesetzten Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder Entziehungsanstalt „bei einer akuten Verschlechterung des Zustands oder eines Suchtmittel-Rückfalls des Verurteilten“ mit der Krisenintervention gemäß Paragraf 67h des Strafgesetzbuchs (StGB) die Möglichkeit einer nur vorübergehenden und zunächst für die Dauer von drei Monaten beschränkten erneuten Unterbringung des Verurteilten zur stationären Behandlung. Drohen zugleich „erhebliche rechtswidrige Taten“ des Verurteilten, erkläre das zuständige Gericht diese Krisenintervention für sofort vollziehbar. mehr
Einrichtung und Aufgaben des Nationalen Sicherheitsrates
(hib/AHE) Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung vom 27. August 2025 die Einsetzung des Kabinettausschusses „Nationaler Sicherheitsrat“ sowie dessen Geschäftsordnung beschlossen. Damit werde der Bundessicherheitsrat zum 1. Januar 2026 aufgelöst, schreibt die Bundesregierung in einer Unterrichtung (21/1460). Die bisherigen Aufgaben des Gremiums im Bereich der Rüstungsexportkontrolle sollen auf den Nationalen Sicherheitsrat nach Maßgabe dessen Geschäftsordnung übergehen. Wie aus dieser hervorgeht, soll der Nationale Sicherheitsrat ressortübergreifend die wesentlichen Fragen „einer integrierten Sicherheitspolitik an der Schnittstelle zwischen innerer, äußerer, wirtschaftlicher und digitaler Sicherheit sowie ziviler und militärischer Verteidigung auf Ebene der Bundesregierung“ koordinieren. Der Kabinettsausschuss soll die Erkenntnisse der Bundesregierung zu übergreifenden Angelegenheiten der nationalen Sicherheit bündeln und eine gemeinsame Lagebewertung vornehmen, strategische Vorausschau leisten und sich mit Grundsatzfragen und wesentlichen Einzelfällen der Rüstungsexportkontrolle befassen. Dem Nationalen Sicherheitsrat sollen neben dem Bundeskanzler die Ministerinnen und Minister der Finanzen, des Innern, des Auswärtigen, der Verteidigung, für Wirtschaft und Energie, für Digitales und Staatsmodernisierung, für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie der Chef des Bundeskanzleramtes fest angehören.
Zukunft des „Fonds Sexueller Kindesmissbrauch“
(hib/CHE) Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass Betroffene von sexuellem Kindesmissbrauch auch in Zukunft verlässliche und wirksame Hilfen erhalten. Das betont die Regierung in einer Antwort (21/1402) auf eine Kleine Anfrage (21/1224) der Fraktion Die Linke. Hintergrund der Anfrage ist der Umstand, dass der „Fonds Sexueller Missbrauch“ im März 2025 durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) eingestellt worden war. Die schwarz-rote Bundesregierung hatte jedoch in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, den Fonds weiterführen zu wollen. „Derzeit prüft das BMBFSFJ die Möglichkeiten der Umsetzung dieser politischen Vereinbarung. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen“, heißt es dazu in der Antwort. Daraus geht weiter hervor, dass es bereits mehrere Treffen von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) mit dem Betroffenenrat sowie der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen gegeben hat. Im Regierungsentwurf für den Haushalt 2026 seien für Hilfen für Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend im familiären Bereich 53,2 Millionen Euro vorgesehen, führt die Regierung weiter aus. Die gegenwärtig zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel würden nicht ausreichen, um alle - den Voraussetzungen voraussichtlich entsprechenden - eingereichten Anträge zu bewilligen. Im Juni 2025 sei daher ein Antragsstopp rückwirkend zum 19. März 2025 ausgesprochen worden. „Dieser Schritt war notwendig, da die für die Umsetzung der Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes für Betroffene sexueller Gewalt verfügbaren Haushaltsmittel aufgrund der hohen Nachfrage vorzeitig erschöpft waren.“ Die Regierung weist ferner darauf hin, dass es sich bei den gewährten Hilfen um Billigkeitsleistungen nach Paragraf 53 der Bundeshaushaltsordnung handele, auf die kein Rechtsanspruch bestehe. „Auch nach der seit dem 1. Januar 2025 geltenden Richtlinie unterliegt die Gewährung der Leistungen ausdrücklich dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel“, schreibt die Regierung.
Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern
(hib/STO) Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf „zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern“ (21/1394) vorgelegt. Danach besteht bei „Fällen von Kindesentführungen, bei denen es (noch) nicht zu sexuellen Missbrauchshandlungen oder sonstigen Anschlusstaten gekommen ist“, eine gesetzliche Lücke in Bezug auf einen umfassenden strafrechtlichen Schutz von Kindern. Daher hat der Gesetzentwurf laut Begründung „in erster Linie zum Ziel, die sich aus der bisherigen Gesetzeslage und Rechtsprechung ergebenden Lücken des strafrechtlichen Schutzes von Kindern zu schließen“. Der Entwurf sieht den Angaben zufolge zunächst die Erweiterung des Straftatbestandes im Paragrafen 235 des Strafgesetzbuches (Entziehung Minderjähriger) um die Kindesentführung vor, wonach dann das Entführen oder das rechtswidrige Sich-Bemächtigen von Kindern einen Grundtatbestand mit einem Strafrahmen von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bilden sollen. Die Neufassung der Vorschrift enthält laut Vorlage im Übrigen „Qualifikationen für Fälle gesteigerten Unrechts“. Daneben soll unter anderem eine Ergänzung in der Strafprozessordnung gewährleisten, dass die Anordnung der Untersuchungshaft nach Kindesentführungen erleichtert wird. Die Bundesregierung erachtet die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung als nicht erforderlich, um den Schutz von Kindern zu verbessern. Die effektive strafrechtliche Verfolgung von Kindesentführungen sei auch aufgrund der bestehenden Rechtslage möglich, schreibt sie in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf.
Bundesrat fordert besseren Schutz für Engagierte
(hib/SCR) Der Bundesrat hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafrechtlicher Schutz gemeinnütziger Tätigkeit“ (21/1391) in den Bundestag eingebracht. Mit der Vorlage soll die Strafzumessungsregelung in Paragraf 46 Absatz 2 Satz 2 Strafgesetzbuch (StGB) ergänzt werden. Nach den Vorstellungen des Bundesrates sollen bei der Strafzumessung künftig ausdrücklich auch Auswirkungen berücksichtigt werden, die geeignet sind, „gemeinnütziges Engagement des Geschädigten nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen“. Ziel sei es, die besondere Schutzwürdigkeit ehrenamtlich Tätiger hervorzuheben und der Gefahr entgegenzutreten, dass sie sich nach Angriffen aus Angst, Frustration oder Demotivation aus ihrem Engagement zurückziehen. Im Entwurf wird betont, dass gemeinnützige Tätigkeit, insbesondere ehrenamtliche Tätigkeit, einen „tragenden Pfeiler unserer Gesellschaft“ bilde und „von zentraler Bedeutung für das gesellschaftliche Zusammenleben“ sei. Der Bundesrat verweist darauf, dass ehrenamtlich Engagierte immer wieder Ziel von Angriffen „sowohl physischer als auch psychischer Art“ werden. Betroffen seien insbesondere kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Flüchtlingshelfer oder Schiedsrichter. Geschützt werden sollen nach dem Entwurf insbesondere Tätigkeitsfelder wie Kinder- und Jugendarbeit, Flüchtlingshilfe, das sicherheitsrelevante Ehrenamt - etwa Feuerwehr und Rettungsdienste - sowie Vereinsarbeit und Umweltschutz. Zugleich stellt der Bundesrat klar, dass die vorgeschlagene Neuregelung für den Bereich der Strafzumessung „eine klarstellende und konkretisierende Regelung“ enthalte, „ohne den Bereich des ohnehin bereits Strafbaren auszudehnen“. Die Bundesregierung hat zu dem Gesetzentwurf, den der Bundesrat am 11. Juli 2025 beschlossen hatte, Stellung genommen. Sie unterstützt die Zielsetzung, „die für das Gemeinwesen grundlegende Bedeutung ehrenamtlicher Tätigkeit und die besondere Schutzwürdigkeit ehrenamtlich tätiger Personen hervorzuheben“. Zugleich kündigt sie an, zeitnah einen eigenen weitergehenden Gesetzentwurf zur „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ vorzulegen, dem durch die Bundesratsinitiative nicht vorgegriffen werden solle.
Aufnahmen zur Wahrung politischer Interessen Deutschlands
(hib/STO) Aufnahmen von Ausländern in Deutschland zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/1353) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1223). Danach ermöglichen solche Aufnahmen nach Paragraf 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes „grundsätzlich die Aufnahme von Personen, die sich in herausragender Weise für die Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenrechte eingesetzt haben und hierdurch individuell besonders gefährdet sind oder an deren Aufnahme aus sonstigen Gründen ein politisches Interesse besteht“. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, waren ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) zum Stichtag 31. Juli 2025 insgesamt 1.790 russische Staatsangehörige erfasst, denen seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 ein Aufenthaltstitel nach Paragraf 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes nach ihrer Ersteinreise im gleichen Zeitraum erteilt wurde. 70 russische Staatsangehörige waren den Angaben zufolge im AZR erfasst, „die seit dem 24. Februar 2022 eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz erhalten hatten und zum Stichtag nicht mehr in der Bundesrepublik Deutschland aufhältig waren“.
Entlassungen von wegen rechtsextremistischer Vorfälle
(hib/AW) Die Bundeswehr hat im Jahr 2024 97 Soldaten wegen rechtsextremistischer Vorfälle entlassen, im Vorjahr waren es 62. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/1321) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (21/719) hervor. Insgesamt seien seit 2015 975 Verdachtsfälle wegen Rechtsextremismus in der Bundeswehr gemeldet worden, 852 hätten Soldaten und 54 Zivilangestellte der Bundeswehr betroffen. In 401 Fällen habe sich der Verdachtsfall bestätigt, in 305 Fällen hingegen nicht. Die übrigen Verdachtsfälle seien noch nicht abschließend geprüft. In 245 Fällen wurde seit 2015 nach Regierungsangaben eine Disziplinarmaßnahme ausgesprochen.
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