
Aktuelle Nachrichten aus dem Deutschen Bundestag
Zwischenbericht zum Cannabisgesetz in Arbeit
(hib/NKI) Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht eine ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis im Herbst 2025 vor. Der erste Zwischenbericht der Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) ist zum 1. Oktober 2025 vorgesehen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1125) auf eine Kleine Anfrage (21/919) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Im Rahmen des Evaluationsprojektes würden unter anderem die Ermittlung und Untersuchung möglicher Auswirkungen des KCanG auf Prävalenzen psychischer Erkrankungen und akuter Krankheitsbilder untersucht. Dazu würden sowohl primäre Daten erhoben als auch bestehende Datenquellen berücksichtigt. Gemäß KCanG würden die Erhebung und Zulieferung von Daten durch die jeweils zuständigen Ressorts sichergestellt. Zudem würden die von den für die Überwachung der Anbauvereinigungen zuständigen Behörden nach Paragraf 43 Absatz 3 KCanG übermittelten Daten einbezogen. Aspekte wie das Konsumverhalten verschiedener Altersgruppen, Prävention, Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutz, gesundheitliche Konsequenzen des Konsums, Auswirkungen auf den Straßenverkehr, Auswirkungen auf die cannabisbezogene und organisierte Kriminalität sowie Auswirkungen auf die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, Strafverfolgung und Gerichtsverfahren, stünden im Vordergrund der Untersuchungen. Die Fragesteller weisen darauf hin, dass spätestens bis zum 1. April 2028 ein umfassender Bericht über die Ergebnisse der Evaluation vorliegen soll. Spätestens bis zum 1. April 2026 solle ein Zwischenbericht veröffentlicht werden, der auch die Auswirkungen des Gesetzes auf die cannabisbezogene Organisierte Kriminalität umfasst.
Förderung von gesunder Ernährung
(hib/NKI) Für die Bundesprogramme und die Bundesinitiativen zur Förderung gesunder Ernährung und ausreichender Bewegung bei Kindern und Jugendlichen sind in den Jahren 2019 bis 2025 rund 75,8 Millionen Euro bezahlt worden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1135) auf eine Kleine Anfrage (21/934) der AfD-Fraktion. So fördere die Bundesregierung beispielsweise den Nationalen Aktionsplan (Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung IN FORM), das sind Maßnahmen für einen gesunden Lebensstil bei Kindern in Kitas und Schulen. Seit 2019 unterstütze der Bund die Länder im Rahmen des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) mit zusätzlichen Mitteln bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) kläre durch verschiedene Medien und Multiplikatoren über den aktiven Lebensstil von Kindern und Jugendlichen auf. Das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) als Kompetenz- und Kommunikationszentrum für Ernährungsfragen stelle eine Vielzahl an Informationen für alle Zielgruppen zur Verfügung und biete Material zur Gestaltung des Unterrichts und Fortbildungen für Lehrkräfte im Bereich Ernährungsbildung an. In den Jahren 2023 und 2024 förderte die Bundesregierung das Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“, mit dem Bewegung, sportliche Betätigung, kulturelles Lernen, kulturelle Aktivitäten sowie die psychische und physische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gezielt unterstützt werden sollte. Für Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans IN FORM im Bereich Gesunde Ernährung bei Kindern und Jugendlichen seien in den Jahren 2021 bis 2025 etwa 17,9 Millionen Euro geflossen. Für Informationen und Angebote zur Bewegungsförderung und Bewegungsmotivation von Kindern und Jugendlichen standen dem BIÖG in den Jahren 2021 bis 2025 rund vier Millionen Euro zur Verfügung. Im Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ wurden in den Jahren 2023 Fördermittel in Höhe von 37 Millionen Euro und 2024 Fördermittel in Höhe von acht Millionen Euro bereitgestellt.
Antisemitische Straftaten im 1. Quartal 2025
(hib/SCR) Antisemitische Straftaten im ersten Quartal 2025 sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/1105) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/956). Danach wurden dem Bundeskriminalamt für den Zeitraum von Anfang Januar bis Ende März über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) bis zum Stichtag 30. Juni insgesamt 1.047 Straftaten mit Nennung des Unterthemenfeldes „Antisemitisch“ gemeldet, darunter 27 Gewalttaten sowie 422 Volksverhetzungen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es sich um vorläufige Zahlen handelt und Nachmeldungen möglich sind. Zu diesen 1.047 politisch motivierten Straftaten seien bislang insgesamt 470 Tatverdächtige ermittelt worden, heißt es in der Antwort vom 31. Juli weiter. Sieben Personen seien festgenommen worden, ein Haftbefehl sei erlassen worden. Im ersten Quartal 2025 wurden zudem insgesamt 15 Personen bei antisemitischen oder vermutlich antisemitisch motivierten Überfällen verletzt. Davon seien 14 Personen leicht und eine Person schwer verletzt worden.
Über 100.000 Kinder 2024 als Tatverdächtige erfasst
(hib/SCR) In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sind für das Jahr 2024 insgesamt 101.886 Kinder unter 14 Jahren als Tatverdächtige registriert worden. Das entspricht einem Anteil von 4,7 Prozent an allen erfassten Tatverdächtigen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/987) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/874) hervor. Für den Bereich der Gewaltkriminalität weist die Statistik 13.775 tatverdächtige Kinder unter 14 Jahren aus, was einem Anteil von sieben Prozent entspricht. Im Deliktsfeld Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen lag die Zahl der registrierten Tatverdächtigen bei 21 Kindern; ihr Anteil betrug 0,7 Prozent. Bei der vorsätzlichen einfachen Körperverletzung wurden 16.593 tatverdächtige Kinder gezählt (Anteil: 4,8 Prozent), bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung 12.226 (Anteil: 7,7 Prozent). Im Bereich der besonders schweren Sexualdelikte - darunter Vergewaltigung und sexuelle Nötigung - erfasste die PKS 156 Tatverdächtige unter 14 Jahren. Das entspricht einem Anteil von 1,4 Prozent. Die Bundesregierung betont, dass die PKS als Fall- und Tatverdächtigenstatistik nicht die Aussagekraft einer Verurteiltenstatistik besitzt. Bei Kindern werde zwar kein Strafverfahren eingeleitet, dies schließe aber polizeiliche Ermittlungen nicht aus. Kinder könnten daher auch dann als Tatverdächtige in der PKS erscheinen, wenn sich ein Anfangsverdacht später nicht bestätigt oder sich die rechtliche Einordnung im weiteren Verlauf relativiert.
Reaktion auf hybride Bedrohungen
(hib/PK) Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben seit 2022 die Vorkehrungen im Umgang mit hybriden Bedrohungen stetig ausgebaut. Als Reaktion auf die durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verschärfte hybride Bedrohungslage sei eine ressortübergreifende Task Force gegen Desinformation und weitere hybride Bedrohungen eingerichtet worden, heißt es in der Antwort (21/1231) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/886) der AfD-Fraktion. mehr
Politisch motivierte Straftaten gegen Flüchtlinge
(hib/STO) Bei politisch motivierten Straftaten gegen Flüchtlinge sind im zweiten Quartal dieses Jahres laut Bundesregierung fünf Menschen verletzt worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1175) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1034) ferner darlegt, lagen ihr zum Stichtag 30. Juni 2025 vorläufigen Zahlen zufolge Erkenntnisse zu 161 politisch motivierten Straftaten gegen Flüchtlinge außerhalb von Asylunterkünften - darunter 27 Gewaltdelikte - im Zeitraum von Anfang April bis Ende Juni 2025 vor. Zudem lagen der Bundesregierung den Angaben zufolge Erkenntnisse zu 26 politisch motivierten Straftaten im zweiten Quartal 2025 vor, bei denen eine Flüchtlingsunterkunft Tatort oder direktes Angriffsziel war; in drei Fällen handelte es sich dabei um ein Gewaltdelikt.
Straftaten gegen Parteirepräsentanten und -mitglieder
(hib/STO) Über Straftaten gegen Repräsentanten und Mitglieder der im Bundestag vertretenen Parteien in der ersten Hälfte des laufenden Jahres berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1171) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/985). Danach wurden laut dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität im ersten Halbjahr 2025 insgesamt 98 Gewalt- und 174 Äußerungsdelikte gemeldet, die gegen Vertreter dieser Parteien gerichtet waren.
Speicherung von Hinweisen auf psychische Gesundheit
(hib/STO) Die Speicherung von personenengebundenen Hinweisen auf die psychische Gesundheit Betroffener im polizeilichen Verbundsystem Inpol ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/1172) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/854). Danach ist Inpol-Z (Inpol-Zentral) eine beim Bundeskriminalamt betriebene Datenbank, die als zentrales Informationssystem der Polizeibehörden dient. Ein personengebundener Hinweis könne vergeben werden, wenn zu einer Person bereits Daten im Verbundsystem eingestellt sind und der Hinweis „zum Schutz dieser Person und/oder zur Eigensicherung von Polizeibediensteten erforderlich ist“, schreibt die Bundesregierung weiter. Den Angaben zufolge ergab eine Auswertung mit Stand vom 15. Juli dieses Jahres in Inpol 16.043 Personendatensätze mit dem Hinweis „Psychische und Verhaltensstörung“, 417.229 Personendatensätze mit dem Hinweis „Betäubungsmittelkonsument“ und 3.810 Personendatensätze mit dem Hinweis „Freitodgefahr“. Die genannten Hinweise können laut Vorlage hinsichtlich einer Person kumulativ vorliegen.
Bundesregierung legt sechsten Bodenschutzbericht vor
(hib/SAS) Im Bodenschutz besteht unverändert hoher Handlungsbedarf. Zu diesem Schluss kommt der sechste Bodenschutzbericht der Bundesregierung, der nun als Unterrichtung (21/1090) vorliegt. Der Druck auf Böden in Deutschland sei groß, heißt es dort: „Klimawandel, nicht nachhaltige Nutzung, Versiegelung, Degradation, knappes Land, die Diskussionen um die begrenzte Ressource Boden führen immer wieder zu zahlreichen Konflikten.“ mehr
Gewaltdelikte mit Messern im ersten Halbjahr 2024
(hib/STO) Die Bundespolizei hat laut Bundesregierung in der ersten Hälfte des laufenden Jahres 730 Gewaltdelikte mit mitgeführten oder eingesetzten Messern als Tatmittel erfasst. In 409 Fällen war dabei ein Bahnhof der Tatort, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/1148) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/984) weiter hervorgeht.
Straftaten an Bahnhöfen im ersten Halbjahr 2025
(hib/HT) Im ersten Halbjahr 2025 hat die Bundespolizei an Bahnhöfen 14.047 Gewaltdelikte, 26.613 Eigentumsdelikte, 17.595 Sachbeschädigungsdelikte, 1.076 Sexualdelikte, 4.475 Betäubungsmitteldelikte und 808 Waffendelikte registriert. Diese Zahlen berichtet die Bundesregierung unter Berufung auf die Polizeiliche Eingangsstatistik (PES) der Bundespolizei in einer Antwort (21/1095) auf eine Kleine Anfrage (21/884) der AfD-Fraktion. „Die Daten der PES können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig ändern“, betont die Bundesregierung. mehr
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