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zu dem Thema
- Neues Lagebild zu hybriden Beddrohungen
(hib/SCR) Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Lagebild zu hybriden Bedrohungen, das zur Herbstsitzung 2025 der Innenministerkonferenz vorgelegt werden soll. Das geht aus der Antwort (21/995) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/769) hervor. Das Lagebild wird laut Bundesregierung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt erstellt und soll die Phänomenbereiche zu Desinformation, Proliferation, Spionage, Sabotage und Staatsterrorismus umfassen. „Dieses Lagebild scheint für die fachlich erforderliche Bewertung und fortlaufende Betrachtung geeignet und führt operative Erkenntnisse zu den genannten Einzelphänomenen zusammen. Es umfasst allerdings bei weitem nicht alle Facetten hybrider Bedrohungen“, heißt es weiter. Für die Koordinierung des Umgangs mit hybriden Bedrohungen auf Bundesebene ist laut Antwort das Bundesinnenministerium (BMI) zuständig. Dort leiten die „Arbeitsgruppe Hybride Bedrohungen“ sowie die „Task Force gegen Desinformation“ das ressort- und ebenenübergreifende Vorgehen. Mehrere Fragen der Abgeordneten nach konkreten Fallzahlen oder sicherheitsrelevanten Einzelvorkommnissen bleiben in der Antwort unbeantwortet. So verweist die Bundesregierung bei verschiedenen Fragen auf eine Nichtbeantwortung aus Gründen des Staatswohls. In anderen Fällen sei eine Beantwortung nur als Verschlusssache möglich gewesen. Darüber hinaus wurden einzelne Fragen wegen des damit verbundenen hohen Aufwands nicht beantwortet. -
Keine bundesweite Erfassung von „Kinderehen“
(hib/SCR) Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zu den zwischen 2016 und 2024 jährlich registrierten „Kinderehen“. Eine bundesweite Erfassung gebe es nicht, führt die Bundesregierung in einer Antwort (21/1058) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion unter dem Titel „Aktuelle Sachlage zum Thema Kinderehen in Deutschland“ (21/871) aus. In der Antwort gibt die Bundesregierung zudem Auskunft über familiengerichtliche Entscheidungen über die Aufhebung von Ehen, in denen mindestens einer der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung minderjährig war. Danach wurden im Jahr 2024 in Deutschland drei solcher Ehen aufgehoben. In einem Fall in Bayern waren demnach beide Ehegatten bei der Eheschließung jünger als 16 Jahre. In fünf Fällen haben Familiengerichte im vergangenen Jahr über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft entschieden, in denen mindestens einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung minderjährig war. Zum Ausgang dieser Verfahren liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Die AfD-Fraktion hatte sich zudem nach der Zahl der „Kinderehen“ im Ausländerzentralregister zum Stichtag 31. Dezember 2024 erkundigt. Dies trifft laut Bundesregierung auf 279 in Deutschland aufhältige Ausländer im Alter von 16 und 17 Jahren zu. 124 davon haben die ukrainische, 67 die syrische und 20 die afghanische Staatsangehörigkeit. -
Straftaten an Thüringer Bahnhöfen im Jahre 2024
(hib/SCR) Die Bundesregierung hat der AfD-Fraktion Angaben zur Anzahl registrierter Straftaten im Jahr 2024 an Bahnhöfen in Thüringen übermittelt. Wie aus der Antwort (21/1057) auf eine Kleine Anfrage (21/875) hervorgeht, wurden beispielsweise am Bahnhof Erfurt 1.752 Straftaten gezählt. Auch für 24 weitere Städte sowie den Flughafen Erfurt liegen in der Antwort monatlich aufgeschlüsselte Zahlen vor. Zudem nennt die Bundesregierung Angaben zum Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger. Die Daten stammen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei. -
Infobrief der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages
Erinnerungskulturelle Projekte in der 20. Wahlperiode
www.praeventionstag.de
