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- Zahl antiziganistischer Straftaten gestiegen
(hib/SCR) Die Zahl polizeilich erfasster antiziganistischer Straftaten ist in den Jahren 2022 bis 2024 gestiegen. Das geht aus der Antwort (21/1039) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/817) hervor. Für das Jahr 2022 wurden demnach 145 Fälle registriert, für 2023 insgesamt 171 und für 2024 195. Für den Zeitraum Januar bis Mai 2025 wurden 47 Straftaten gemeldet. Die meisten Delikte entfielen auf Volksverhetzung, Nötigung, Bedrohung und Körperverletzung. Die Erfassung erfolgt im Kriminalpolizeilichen Meldedienst unter dem Themenfeld „Hasskriminalität“ mit der Unterkategorie „antiziganistisch“. Die Bundesregierung betont in der Antwort die Notwendigkeit des Amtes des Beauftragten gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland. Ziel sei es, Diskriminierung entgegenzuwirken, gleichberechtigte Teilhabe zu fördern und die Erinnerung an die Verfolgung der Minderheit wachzuhalten. Sie bekennt sich nach eigenen Angaben zur besonderen Verantwortung Deutschlands für den Schutz und die Förderung von Sinti und Roma in Deutschland und Europa. „Zentrale Erfolge und Fortschritte“ werden laut Bundesregierung im Tätigkeitsbericht des Beauftragten (20/15140) dargestellt. Der Haushaltsansatz für das Amt belief sich laut Antwort zuletzt auf rund 1,8 Millionen Euro jährlich. - Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im zweiten Quartal 2025
(hib/SCR) Die Fraktion Die Linke erkundigt sich nach Protesten gegen Flüchtlingsunterkünfte sowie nach Angriffen auf Geflüchtete im zweiten Quartal 2025. In der Kleinen Anfrage (21/1034) fragen die Abgeordneten unter anderem nach konkreten Tatorten, Delikten und der Beteiligung rechtsextremer Akteure. Thematisiert werden auch Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden zu mutmaßlichen Tätern, Verletzten sowie zur Rolle des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) und des Generalbundesanwalts. -
Wenig Details zum „Hasspostings“-Aktionstag
(hib/SCR) Der Bundesregierung sind keine weitergehenden Details zu Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem „12. bundesweiten Aktionstag zur Bekämpfung von strafbaren Hasspostings“ am 25. Juni 2025 bekannt. In ihrer Antwort (21/1056) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/863) verweist sie darauf, dass es sich bei den zugrunde liegenden Ermittlungsverfahren um Maßnahmen der Länder handelt. Konkrete Inhalte einzelner Fälle seien ihr daher nicht bekannt. Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte den Aktionstag koordiniert. Laut BKA wurden an dem Aktionstag mehr als 180 polizeiliche Maßnahmen durchgeführt. In ihrer Antwort gibt die Bundesregierung an, dass die Länder 143 strafbare Inhalte gemeldet hätten, von denen 96 dem Bereich der politisch motivierten Kriminalität (PMK) - rechts zugeordnet wurden. Weitere Fälle entfielen auf PMK - sonstige Zuordnung (30), PMK - religiöse Ideologie (8), PMK - links (7) und PMK - ausländische Ideologie (2). Der Aktionstag diene laut Bundesregierung sowohl der Kriminalitätsbekämpfung als auch der „Entfaltung einer generalpräventiven Wirkung“. Die Maßnahmen sollten öffentlich sichtbar machen, „dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und dass Hasskriminalität auch im Internet strafrechtlich verfolgt wird“. Hausdurchsuchungen seien auf Grundlage der Strafprozessordnung zulässig, wenn ein Tatverdacht bestehe und Beweise zu erwarten seien. - Zahlen zu Verurteilungen in verschiedenen Deliktsgruppen
(hib/SCR) Die Bundesregierung hat der AfD-Fraktion Angaben zu Verurteilungen in verschiedenen Bereichen des Strafgesetzbuches übermittelt. In ihrer Antwort (21/1071) auf eine Kleine Anfrage (21/868) nennt sie unter anderem Zahlen zu rechtskräftigen Verurteilungen in den Jahren 2022 und 2023 wegen Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldfälschung, Störung der Religionsausübung, sexueller Nötigung, Vergewaltigung sowie Zuhälterei. Die Auswertung differenziert zum Teil nach Staatsangehörigkeit. Die Angaben stammen laut Bundesregierung aus der Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamtes und enthalten ausschließlich Fälle, in denen das jeweilige Delikt das schwerwiegendste Tatmerkmal der Verurteilung war.
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