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Tätigkeitsbericht des Polizeibeauftragten des Bundes
(hib/STO) Als Unterrichtung (21/750) durch den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag liegt dessen Tätigkeitsbericht über den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 vor. Danach haben sich im Berichtszeitraum 279 Bürger mit Eingaben, Hinweisen und Anregungen an den Polizeibeauftragten gewandt. Schwerpunkte der Eingaben waren dabei dem Bericht zufolge der Vorwurf von Racial Profiling an Grenzübergängen, bei der Einreise an Flughäfen und in Bahnhöfen, „häufig verbunden mit dem Vorwurf des Rassismus, sowie Diskriminierungsvorwürfe bei nicht verhältnismäßigem polizeilichem Verhalten“. Unter Racial Profiling werden verdachtsunabhängige Kontrollen nur wegen des physischen Erscheinungsbildes verstanden. Beschwerden von Bürgern gab es laut Vorlage auch über Beschäftigte privater Sicherheitsunternehmen, die im Auftrag der Bundespolizei das Gepäck und die Personen an den Röntgenstrecken überprüfen. Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, wandten sich im Berichtsjahr zudem 78 Beschäftigte sowohl von der Bundespolizei, vom Bundeskriminalamt als auch von der Bundestagspolizei mit Eingaben an den Beauftragten. Die meisten dieser Eingaben von Beschäftigten betrafen „die eigenen Belange, wie Beurteilungen und Beförderungen, aber auch das Verhalten von Vorgesetzten“. Der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag soll laut Vorlage strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen bei der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt und der Polizei beim Deutschen Bundestag aufdecken und untersuchen sowie mögliches Fehlverhalten von Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes im Einzelfall bewerten. Sowohl Bürger als auch Beschäftigte können sich an ihn wenden, um ihn auf mögliche strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen oder mögliches Fehlverhalten im Einzelfall aufmerksam zu machen.
Keine Erkenntnisse über Missbrauch in Bildungseinrichtungen
(hib/CHE) Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, wie viele Fälle von sexuellem Missbrauch und sonstigen Sexualstraftaten es an Schulen und Bildungseinrichtungen durch Lehrkräfte, sonstiges Schulpersonal oder Schüler seit dem Jahr 2020 gegeben hat. Das schreibt sie in einer Antwort (21/731) auf eine Kleine Anfrage (21/498) der AfD-Fraktion unter Hinweis auf die Zuständigkeit der Länder in dieser Frage. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) setze aber seit 2021 zusammen mit dem Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit die bundesweite Initiative „Trau dich!“ zur Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder um. Zudem könnten sich Schüler, Eltern und Lehrkräfte an das bundesweite Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs oder das Kinder- und Jugendtelefon wenden . Eine aktuelle Gesetzgebung zu dieser Thematik plant die Bundesregierung laut Antwort derzeit nicht.
Link zum Hilfe-Portal der Unabhängigen Beauftragten: www.hilfe-portal-missbrauch.de
Link zum Kinder- und Jugendtelefon: https://www.nummergegenkummer.de
Islamfeindliche Straftaten von Januar bis Ende Mai 2025
(hib/STO) Über islamfeindliche Straftaten in den ersten fünf Monaten dieses Jahres berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/741) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/499). Danach wurden von Anfang Januar bis Ende Mai 2025 im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) im Unterthemenfeld „Islamfeindlich“ 376 Straftaten gemeldet. Darunter befanden sich den Angaben zufolge unter anderem 21 Körperverletzungen, 30 Sachbeschädigungen und 32 Propagandadelikte sowie 166 Fälle von Volksverhetzung und 15 von „Nötigung/Bedrohung“. Von den 376 Straftaten wurden laut Vorlage 319 der politisch rechts motivierten Kriminalität zugeordnet, 17 dem Phänomenbereich der „Politisch motivierten Kriminalität - religiöse Ideologie“, sieben dem Phänomenbereich der „Politisch motivierten Kriminalität - ausländische Ideologie“ und zwei der politisch links motivierten Kriminalität, während 31 unter „sonstige Zuordnung“ verzeichnet wurden.
Bundesregierung fördert den Schutz von Datenbeständen
(hib/DES) Um wissenschaftlich relevante Datenbestände zu schützen, steht die Bundesregierung in engem Austausch mit der Allianz der Wissenschaftsorganisationen. Außerdem fördert sie ein breit gefächertes Netz an wissenschaftlichen Institutionen, die in der sogenannten Nationalen Forschungsdaten-Infrastruktur (NFDI) Forschungsdaten erheben, sichern und aufbereiten. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/558) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/369) hervor. Nach Einschätzung der Bundesregierung können politische Eingriffe in wissenschaftliche Datenbestände, wie sie derzeit in den USA stattfinden, zu Informationsverlusten, Diskontinuität in der Datenerhebung und „Unsicherheiten bezüglich der Integrität vorhandener Daten“ führen. Um dies zu verhindern, könnten gefährdete Daten durch eine Spiegelung von Datenbanken gesichert werden, heißt es in der Antwort. Außerdem sei eine „Abstimmung und Koordinierung auf europäischer Ebene“ unerlässlich. Welche Datenbestände zu sichern seien, würden die Wissenschaftsorganisationen entscheiden. Eine Vorgabe durch die Bundesregierung für die Auswahl von zu sichernden Datenbeständen gibt es laut Antwort nicht.
Tatverdächtigenbelastungszahlen bei „Straftaten insgesamt“
(hib/STO) Um sogenannte Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVBZ) geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/717) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/489). Wie die Bundesregierung in einer früheren Antwort (21/145) erläuterte, ist die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) „die Zahl der ermittelten, ansässigen Tatverdächtigen, errechnet auf 100.000 Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteils, jeweils ohne Kinder unter acht Jahren“. In ihrer Kleinen Anfrage erkundigte sich die AfD-Fraktion unter anderem, welche zehn nichtdeutschen „Tatverdächtigengruppen“ mit Wohnsitz in Deutschland jeweils die höchste TVBZ bei „Straftaten insgesamt“ neben den in Deutschland ansässigen deutschen Tatverdächtigen aufweisen. Für die Beantwortung wurde laut Bundesregierung eine Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erstellt. Danach beläuft sich die TVBZ zum PKS-Schlüssel „Straftaten insgesamt“ bei deutscher Staatsangehörigkeit auf insgesamt 1.879, während sie bei syrischer Staatsangehörigkeit bei insgesamt 10.587 liegt, bei afghanischer bei insgesamt 10.503 und bei irakischer bei insgesamt 9.413. Bei serbischer Staatsangehörigkeit liegt sie laut Bundesregierung bei insgesamt 7.341, bei bulgarischer bei insgesamt 7.073 und bei rumänischer bei insgesamt 6.738. Bei türkischer Staatsangehörigkeit wird in der Antwort eine TVBZ von insgesamt 4.899 angegeben, bei ukrainischer von insgesamt 4.787, bei polnischer von insgesamt 4.388 und bei italienischer von insgesamt 3.036. Wie die Bundesregierung ausführt, gelten für diese Auswertungen ihre in der genannten früheren Antwort gegebenen Hinweise gleichermaßen. Danach beziehen sich die für die Berechnung der TVBZ benötigten Tatverdächtigenzahlen auf das Berichtsjahr 2024, die Bevölkerungszahlen dagegen „auf den Stichtag 31. Dezember 2023, nach Zensus 2022“. Unter „Ansässige Tatverdächtige“ werden den Angaben zufolge die Tatverdächtigen (TV) verstanden, die mit folgenden Werten für die Tatort-Wohnort-Beziehung in der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst wurden: „TV mit Wohnsitz in der Tatortgemeinde“, „TV mit Wohnsitz im Landkreis der Tatortgemeinde“, „TV mit Wohnsitz im Bundesland der Tatortgemeinde“ und „TV mit Wohnsitz im übrigen Bundesgebiet“. Bei der Berechnung der TVBZ sei „sowohl bei der/dem Tatverdächtigen als auch bei der Wohnbevölkerung der gleiche regionale Bezug anzuwenden“. Zugleich legte die Bundesregierung in den erwähnten Hinweisen dar, „dass die Einwohnerzahl bei der Berechnung der TVBZ zu den einzelnen Nationalitäten/Altersgruppen zum Teil deutlich unter 100.000 liegt“. Weiterhin gelte es zu berücksichtigen, dass sich die TVBZ immer auf Tatverdächtige versuchter und vollendeter Straftaten beziehe.
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