
TÜV-Studie zur Cybersicherheit der deutschen Wirtschaft: Bedrohungslage steigt, Unternehmen wiegen sich in trügerischer Sicherheit
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Gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat der TÜV-Verband eine neue repräsentative Umfrage zur Cybersicherheit in Unternehmen vorgestellt. Die Ergebnisse sind in zweifacher Hinsicht besorgniserregend: Zum einen konnte ein Anstieg der Bedrohungslage verzeichnet werden, zum anderen zeigen die Umfrageergebnisse, dass viele Firmen die Lage unterschätzen und die eigene Resilienz überbewerten. Das BSI warnt vor trügerischer Sicherheit.
Zudem gab nur etwa die Hälfte der Befragten an, die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2) zu kennen. Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in nationales Recht, die aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen in Deutschland bisher nicht erfolgt ist, wird das BSI für deutlich mehr Unternehmen als zuvor Aufsichtsbehörde. Für die bestehenden Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) ändert sich hierdurch voraussichtlich wenig, aber für ca. 29.000 nach der NIS-2-Richtlinie "wesentliche" (essential entities) und "wichtige" Einrichtungen (important entities) ergeben sich erstmals gesetzliche Pflichten.
Der Cyber Resilience Act gibt ein Mindestmaß an Cybersicherheit für vernetzte Produkte auf dem EU-Markt vor. Als nationale Stelle für Zertifizierung und Standardisierung von Cybersicherheitsmaßnahmen verfügt das BSI über etablierte Strukturen, die schnell für die Marktüberwachung im Sinne des CRA nutzbar gemacht werden können. Um die Anforderungen greifbarer zu machen, hat das BSI die Technische Richtlinie TR-03183 erarbeitet, in der die im CRA formulierten Anforderungen an Hersteller und Produkte übersichtlich beschrieben und erklärt werden. Als Cybersicherheitsbehörde Deutschlands beobachtet, analysiert und bewertet das BSI die Lage der IT-Sicherheit in fünf Dimensionen und fungiert als zivile Verteidigungsmacht des digitalen Raumes.
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