Fortentwicklung des Betäubungsmittelstrafrechts: „Drug Checking“

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Abstract:
Anstöße aus Wissenschaft, Praxis und Bundesverfassungsgericht hatten dazu geführt, dass die Politik das ursprünglich umfassend auf strafrechtliche Handhabung des Drogenproblems ausgerichtete Betäubungsmittelgesetz (BtMG) neu gestaltete und interpretierte. Die Drogenpolitik stützte sich seither auf vier Säulen: Prävention, Risikominderung („harm reduction“), Therapie, Repression. Die außerstrafrechtlichen Ziele mussten stetig durch Modelle im Sinne des „trial and error“ und erste gesetzliche Schritte fortentwickelt werden. Sie haben sich bewährt, aber noch nicht überall durchgesetzt. Dazu gehören: Zeugnisverweigerungsrechte für Drogenberater, Entkriminalisierung des Besitzes geringer Drogenmengen zum eigenen Konsum, Vergabe steriler Spritzen zur Infektionsvorbeugung, Drogenkonsumräume, Substitutionsbehandlung mit Methadon und später sogar Diamorphin, Einsatz von Cannabis als Medikament. Andere Modelle sind noch in der Diskussion: Entkriminalisierung von Cannabis, Diamorhin-Substitution in Haft- und Maßregelvollzugsanstalten, „Drug Checking“. Drug Checking soll allen Betroffenen, die irgendeinen Stoff gefunden oder erworben haben, helfen, vertraulich etwas über dessen Inhalte und Wirkweisen zu erfahren, ohne Strafverfolgung riskieren zu müssen. Das in Hessen geplante Modellprojekt stößt aber auf überwindbar erscheinende rechtliche Bedenken.

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Vita:
Prof. Dr. Arthur Kreuzer
1938 geb. in Hamburg. 1. u. 2. Jur. Staatsprüfung ebenda.
1965 Promotion. 1968-1971 Richter am Landgericht (Jugendstrafkammer) und Dozent an der Universität Hamburg.
1971-1975 Forschungsstipendiat der DFG mit empirischkriminologischen Studien zu „Drogen und Delinquenz“ (Titel der Habil.-Schrift 1975). Habilitation für Kriminologie und Strafrecht. Lehrstuhlvertretungen in Hamburg und Gießen.
1976 bis zur Emeritierung 2006 Univ.-Prof. für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug und Direktor des Instituts für Kriminologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen.
Über 600 Publikationen zu Straf-, Jugendstraf-, Strafverfahrens-, Strafvollzugs- und Arztrecht, Dunkelfeldforschung, Jugend- und Alters-Kriminologie, Suchtforschung, empirische Strafverfahrens-, Sanktions- und Institutionsforschung, Strafvollzug, Kriminalprävention, Kriminalpolitik. Forschungs- und Vortragsreisen in viele Länder. Mitwirkung in Forschungs- und Beratungsgremien von Politik und Verbänden. Derzeit Mitarbeit im Fachbeirat Vorbeugung des Weißen Rings, einem Forschungsbeirat der Deutschen Hochschule der Polizei und im Hess. Landespräventionsrat. Kriminalpolitische Beiträge in mehreren Massenmedien. Bundesverdienstkreuz I. Kl., Beccaria-Medaille in Gold, Festschriften zum 65. und 70. Geburtstag 2003 und 2008. Verheiratet mit Gisela Kreuzer, zwei Kinder. www.arthurkreuzer.de
12. Juni 2018
45 Minuten (Dauer)
14:00 - 14:45 Uhr
Vortrag