Radikalisierte/-ierung im Justizvollzug – ein Praxisbericht

Abstract:
Mit wem haben wir es zu tun? Das Problem der statistischen Erfassung extremistischer Gefangener
Objektivierbar ist zunächst allein die Inhaftierung wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

Danach befanden sich Ende Juni 2017 nur 46 extremistische Gefangene in den 36 Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen.
Demnach hätten wir überhaupt kein Extremismus- Problem in den Anstalten; trotzdem ist die Entwicklung insb. des islamistischen Extremismus durch die gesamtgesellschaftliche Diskussion in den Fokus gerückt:
„Steigender Anteil verhaltensauffälliger ausländischer Inhaftierter in den Gefängnissen des Landes stellt den Justizvollzug in NRW vor besonderen Herausforderungen. So berichtet die Vollzugspraxis in jüngster Zeit von Auffälligkeiten im Vollzugsalltag, insbesondere im Umgang mit Gefangenen aus Nordafrika.“
(Quelle: Justizministerium NRW, Juni 2016)
Welche Strategien im Umgang gibt es mit dieser Klientel ?
Das Konzept zur Förderung der Integration der ausländischen Inhaftierten und zur Verbesserung der Sicherheit im Justizvollzug NRW in der Praxis
Welche Erfolge/ Fehlschläge sind zu verzeichnen ?

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11. Juni 2018
17:00 - 17:20 Uhr
Projektspot
Raum: Seminar 2