Kinder- und Jugendschutz: Zwischen SGB VIII und StGB

Saskia Lanser
Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V.

Der Vortrag befasst sich mit den Schwierigkeiten, die sich im Kontext von Extremismus- bzw. Radikalisierungsprävention in der praktischen Arbeit mit Jugendlichen ergeben können. So kann etwa eine Gesetzesübertretung schnell entstehen, wenn ein verbotenes Symbol oder jugendgefährdendes Video in Chats an Freunde verschickt wird. Doch welche rechtlichen Umstände müssen beachtet werden, wenn erzieherischer Kinder- und Jugendschutz auf den gesetzlichen trifft? Oft sind Fachkräfte der Jugendhilfe unsicher, wie in Einzelfällen vorgegangen werden sollte, wenn bestimmte Themen in ihren Einrichtungen auftauchen. Die Unterscheidung zwischen unreflektierter Aussage oder festen Meinung fällt auch dann schwer, wenn die Intervention entsprechend unterschiedlich ausfällt. Eine Frage aus der Praxis lautet daraufhin oft: Wie können Jugendliche gleichermaßen geschützt und situationsgerecht unterstützt werden, ohne dass rechtliche Gegebenheiten ausgeblendet werden?

Entlang der Auftragsfelder steht im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz vor allem die Befähigung, Unterstützung und Selbstwirksamkeitsförderung von Jugendlichen im Vordergrund. Der Vortrag soll entlang der Fragestellung, welche Aspekte im Umgang mit Extremismus in der Jugendhilfe beachtet werden müssen, Handlungsoptionen diskutieren.

Zitation

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