Cybercrime gegen Privatnutzer*innen: Ausmaß und Prävention

Marie Christine Bergmann
Sozialwissenschaftlicher Dienst der Polizei Niedersachsen
Dr. Anna Isenhardt
Universität Bern
Philipp Müller
Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V.
Gina Rosa Wollinger
Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW

Der Kriminalitätsbereich „Cybercrime“ ist durch eine Vielzahl unterschiedlicher Delikte und Tatvorgehen geprägt. Dies hängt einerseits mit technischen Möglichkeiten zusammen, andererseits ist die Entwicklungsdynamik auch durch eine Erweiterung des digitalen Handlungsraums und der Verbreitung von informationstechnischen Geräten geprägt. Damit schließt der Kreis potentieller Opfer alle Menschen ein, die einen Computer (inkl. Smartphone) nutzen. Während bezogen auf Unternehmen empirische Befunde zum Phänomen vorliegen, gab es bislang hinsichtlich der Viktimisierungserfahrungen und dem Präventionsverhalten von Privatnutzer*innen nur wenig Erkenntnisse.
Vor diesem Hintergrund hat das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. (KFN) in einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung in Niedersachsen im Jahr 2020 untersucht, in welchem Ausmaß und Kontext Opfererfahrungen von Cybercrime-Delikten berichtet werden und welche Schutzmaßnahmen getroffen werden. Adressiert wurden bei der Befragung sowohl Cybercrime-Delikte im weiteren Sinn (Cybermobbing, -stalking etc.) als auch im engeren Sinn (Schadsoftware, Phishing, Ransomware etc.). Die Daten ermöglichen eine detaillierte Darstellung der Häufigkeit der Straftaten, dem Hintergrund der Begehung sowie vielfältige Ableitungen für die Prävention.
Auszug aus dem Buch
(Deutsch, PDF)
Vortrag im Rahmen des 26. Deutschen Präventionstages

(Deutsch, Video)

Zitation

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL: https://www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/5333

Hinweis zum Urheberrecht:

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.

verwandte Schlüsselbegriffe

Cybercrime Niedersachsen