02. Prävinar – Cyberangriffe gegen Unternehmen – Handlungsfelder

Bennet von Skarczinski
PricewaterhouseCoopers/Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V.
Gina Rosa Wollinger
Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW

Während in Deutschland in den letzten Jahren in vielen Kriminalitätsbereichen sinkende Fallzahlen zu verzeichnen sind, gehören Cybercrime-Delikte zu einem wachsenden Phänomen. Insbesondere Unternehmen stehen dabei im Fokus von Cyberkriminellen. Betroffene Unternehmen können dadurch erhebliche finanzielle oder wettbewerbliche Nachteile erleiden. Anders als großen Unternehmen mangelt es kleinen und mittelständischen Unternehmen vergleichsweise häufig am Bewusstsein für mögliche Gefahren durch Cyberangriffe und daneben an Möglichkeiten und Ressourcen, IT-Sicherheit effektiv zu implementieren. Im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ geförderten Projektes „Cyberangriffe gegen Unternehmen“ wurde u.a. eine repräsentative CATI-Befragung von 5.000 Unternehmen in Deutschland durchgeführt.
Diese Prävinar besteht aus zwei Teilen: Im ersten Teil erfolgt eine Einführung in das Thema Cyber-Kriminalität (ca. 15 Min). Im zweiten Teil werden unternehmerisches Management von Informationssicherheit in die empirischen Studienergebnisse eingeordnet sowie Handlungsfelder für Unternehmen aufgezeigt (ca. 35 Min).
Projekt-Webseite KFN
(Deutsch, LINK)
Cyberangriffe gegen Unternehmen - Kurzbericht
(Deutsch, PDF)
Forschungsbericht Cyberangriffe gegen Unternehmen 152
(Deutsch, PDF)
Aufzeichnung

(Deutsch, Video)

Zitation

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL: https://www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/5212

Hinweis zum Urheberrecht:

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.