Prävention als Aufgabe bei Vernehmungen von Minderjährigen

Paula Dobraszkiewicz
Landeskriminalamt Niedersachsen
Mascha Körner
Landeskriminalamt Niedersachsen
Theresa Lemme
Landeskriminalamt Bremen / Direktion Kriminalpolizei

Die polizeiliche Vernehmung von minderjährigen Beschuldigten im Ermittlungsverfahren stellt nicht nur vor dem Hintergrund spezieller Rechte eine besondere Herausforderung dar. So ist es einerseits notwendig – abhängig vom Bildungs- und Entwicklungsstand der Jugendlichen – die Sprache anzupassen, um Verständnisschwierigkeiten vorzubeugen. Auf der anderen Seite muss aber auch der mögliche Einfluss von Vernehmungsmethoden beachtet werden, da bei Jugendlichen von einer höheren Prägbarkeit ausgegangen wird. Nicht ohne Grund begleitet jugendstrafrechtliche Verfahren nach § 2 JGG stets ein präventiver Gedanke. So steht die erzieherische Einwirkung über dem allgemeinen Strafzwecke, um damit nicht zuletzt im Sinne einer Sekundärprävention einer potenziellen kriminellen Karriere möglichst hemmend entgegenzutreten.

Inwiefern vor diesem Gedanken bereits im Ermittlungsverfahren agiert wird und welche speziellen Maßnahmen von Seiten der Vernehmungsbeamt*innen ergriffen werden, soll Gegenstand des Vortrags sein. An konkreten Beispielen wird diskutiert, ob und wenn ja, wie Polizeibeamt*innen mit Berufserfahrung im Jugendkriminalitätsbereich erzieherisch einwirken. Die Erkenntnisse resultieren aus einer Nebenuntersuchung des BMBF-geförderten Projekts „Befragungsstandards für Deutschland – BEST“, in dem das LKA Niedersachsen die polizeiliche Vernehmungspraxis derzeit untersucht.

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Sekundärprävention