Gesamtgesellschaftliche Bekämpfung von „Hate Speech“

Dr. Benjamin Krause
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Georg Ungefuk
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main

„Hate Speech“ in sozialen Netzwerken ist eines der drängendsten Probleme in unserer digitalisierten Kommunikationsgesellschaft, da sich die Hälfte der mit „Hate Speech“ konfrontierten Internetnutzer nicht mehr traut, im Internet eine politische Meinung zu äußern und zu diskutieren. Dies beruht u.a. auf der Vorstellung, dass Personen, die „Hate Speech“ betreiben, trotz Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) keine staatliche Reaktion zu befürchten haben. Daher ist es zwingend notwendig zu zeigen, dass die Justiz auch in diesem Bereich handlungsfähig ist. Denn ohne eine konsequente Rechtsdurchsetzung werden die Präventionsbemühungen der Zivilgesellschaft von den Urhebern von „Hate Speech“ nicht ernst genommen. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main stellt die Grenzen, aber auch die Möglichkeiten des Strafrechts zur Bekämpfung von „Hate Speech“ und ihre Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft vor.

verwandte Schlüsselbegriffe

Hate Speech Strafrecht