Sicherheitsaspekte der Unterbringung geflüchteter Menschen in Gemeinschaftsunterkünften

Prof. Dr. Dr. Herbert Schubert
Büro SOZIAL • RAUM • MANAGEMENT

Der Unterbringung von Geflüchteten verläuft in der Prozesskette von der Erstaufnahme im Bundesland über die kommunale Gemeinschaftsunterkunft hin zur selbständigen Wohnform nach Abschluss des Asylverfahrens. Die kommunale Gemeinschaftsunterkunft stellt nach § 53 Asylgesetz (AsylG) eine Übergangseinrichtung dar. Die darin enthaltenen Raumeinheiten mit wohnungsähnlichen Zimmeranordnungen werden ausschließlich durch die Kommunalverwaltung bzw. beauftragte Einrichtungsleitungen und Hausverwaltungen zugewiesen; Essenszeiten, Reinigungszyklen, Waschtage und Betreuungsleistungen werden fremd geregelt und nicht von den geflüchteten Bewohnerinnen und Bewohnern entschieden. Sie stellen keine wirtschaftlich eigenständigen Haushalte dar. In dem Vortrag werden Sicherheitsperspektiven für die Unterbringung geflüchteter Menschen in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften vorgestellt. Thematisiert werden die Dimensionen (I.) der physischen Gestaltung und materiellen Ausstattung des Ortes, (II.) des präventiven Managements der für den Ort Verantwortlichen und (III.) der Partizipation und Befähigung der Geflüchteten zur sozialen (Selbst-)Kontrolle. Der Vortrag basiert auf einer Kurzexpertise für das Deutsch-Europäische Forum für Urbane Sicherheit e.V. (DEFUS) im Frühjahr 2016 und auf den Ergebnissen eines Workshops der niedersächsischen Sicherheitspartnerschaft im Städtebau im Dezember 2016.
Auszug aus dem Buch
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Präsentation
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Zitation

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