Bundesministerium der Justiz (BMJ)

Das BMJ setzt sich für einen Rechtsrahmen ein, der viele Freiheiten lässt und zugleich einen verlässlichen Schutz in allen Lebensbereichen gewährleistet. Straftaten sollen gar nicht erst begangen werden. Aber die Furcht vor Straftaten darf auch nicht zu einer übermäßigen Beschneidung der Grundwerte unserer Gesellschaft führen, die neues Unrecht schafft.

Das BMJ arbeitet eng mit der Stiftung Deutsches Forum für Kriminal-
prävention zusammen und fördert durch regelmäßige Zuwendungen u.a. Projekte zur Verbesserung des Wissenstransfers von Erkenntnissen aus der Forschung in die praktische Präventionsarbeit. Durch diese Vernetzungsinitiativen zwischen Wissenschaft und Praxis, die Entwicklung von Fortbildungskonzepten für die schulische Präventionsarbeit, Präventionsmodulen zum Thema „interkulturelle Kompetenzen“ und Erstellung wissenschaftlicher Gutachten für den Jahreskongress des Deutschen Präventionstages, wird ein wichtiger Beitrag zur Evidenzbasierung der Präventionsarbeit geleistet.

Verhütung von Straftaten ist der beste Opferschutz – aber nicht immer können Straftaten verhindert werden. Um Opfern auch im Strafverfahren Schutz und Hilfe zu geben, brauchen wir eine rechtsstaatliche, an ihren Bedürfnissen orientierte Strafrechtspflege. Zu begrüßen ist daher, dass die Länder, die für die Durchführung von Strafverfahren zuständig sind, in letzter Zeit verstärkt an Leitfäden arbeiten, die den Akteuren der Strafrechtspflege Orientierung geben können. Zu nennen ist beispielsweise der „Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren“ der im November 2021 veröffentlicht wurde. Ein weiterer Leitfaden zur Bild-Ton-Aufzeichnung im Ermittlungsverfahren wird derzeit erarbeitet. Ebenso wichtig sind passgenaue Informationsangebote für Opfer von Straftaten.  So bietet das BMJ mit der bundesweiten zentralen Opferschutzplattform, zu finden unter www.hilfe-info.de zahlreiche Informations- sowie Kontaktangebote  für Betroffene von Straftaten in niedrigschwelliger und gebündelter Form an. Die Plattform beinhaltet Informationen zu allen opferrechtlichen Belangen nach einer Straftat, u. a. zu Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten, finanziellen, praktischen, psychologischen und rechtsmedizinischen Unterstützungsleistungen und zum Ablauf von Strafverfahren. Das Portal ist auch in englischer Sprache verfügbar. Daneben gibt es zahlreiche Informationsangebote, die auf die Bedürfnisse bestimmter Zielgruppen zugeschnitten sind. Zuletzt wurde beispielsweise eine Broschüre für Kinder im Vorschulalter erstellt, die zum Vorlesen geeignet ist und dabei helfen kann, sehr jungen Zeuginnen und Zeugen die Angst vor dem Strafverfahren zu nehmen.

Seit 2021 werden durch die Regelungen des neuen SGB XIV zu den Traumaambulanzen diese bis dato freiwilligen Leistungen zur schnellen psychotherapeutischen Unterstützung nach Gewalttaten auf eine rechtliche Grundlage gestellt.

Der Bundesopferbeauftragte organisiert regelmäßige Netzwerktreffen mit den Opferbeauftragten der Länder bzw. den inzwischen in 15 Ländern bestehenden zentralen Opferschutzstrukturen und anderen Akteuren des Opferschutzes, die dem Austausch von „best practice“ und damit der Verbesserung der Opferunterstützung dienen.

Eine weitere Verbesserung im Bereich Opferschutz und -hilfe stellt das im Januar 2022 neu gefasste Mandat des Opferbeauftragten der Bundesregierung dar, welches nunmehr die Belange von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland umfasst. Weiterhin ist der Bundesopferbeauftragte mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seiner Geschäftsstelle, angesiedelt im BMJ, zentraler Ansprechpartner für die anschlagsbedingten Anliegen von Hinterbliebenen, Verletzten, Tatzeuginnen und –zeugen, Ersthelferinnen und Ersthelfern, Besitzerinnen und Besitzern von Geschäften oder Einrichtungen, die durch Anschlagsgeschehen zu Tatorten wurden sowie von sonstigen Betroffenen. Der Opferbeauftragte der Bundesregierung ist die politische Stimme der vorgenannten Betroffenengruppe und setzt sich im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren und sonstigen Vorhaben für die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit ein.

Das BMJ fördert durch regelmäßige Zuwendungen zudem den DBH-Fachverband, der im Bereich der Straffälligen-, Bewährungs- und Opferhilfe auch einen wichtigen Beitrag zur Kriminalprävention leistet. Dass sich Prävention, Opferschutz und Repression wirkungsvoll ergänzen – dafür setzen wir uns ein.

Webseite: www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html

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