Der neue Ambulante Justizsozialdienst in Niedersachsen

Dr. Stefan von der Beck
Oberlandesgericht Oldenburg

Nach der Umstrukturierung hat der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsens seine Arbeit aufgenommen. Die 11 Bewährungshilfe­stellen bei den Landgerichten und die 11 Gerichtshilfestellen bei den Staats­anwaltschaften wurden zu einem neuen leistungsstarken Ambulanten Justizsozial­dienst zusammengefasst und mit Wirkung zum 01.01.2009 dem Oberlan­desgericht Oldenburg zugeordnet. An der Verwaltung der landesweit etwa 300 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Bewährungshilfe und der Gerichtshilfe waren zuvor 29 Behörden beteiligt. Durch die Neuordnung werden Gerichte und Staatsanwaltschaften nun von der Nebenaufgabe der Verwaltung der sozialen Dienste entlastet. Mit dem neuen zweistufigen Verwaltungsaufbau entstanden für die Justizsozialarbeit kürzere Entscheidungs- und Lenkungswege. Das bedeutet mehr Effizienz, mehr Eigenständigkeit und mehr Identität. Der neue Leiter der Abteilung Ambulanter Justizsozialdienst, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dr. Stefan von der Beck, ist zugleich auch Geschäftsführer der Stiftung Opferhilfe. Er stellt die neu geschaffenen Strukturen vor.

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