„Hate Speech“ und Meinungsfreiheit im Internet

Dr. Benjamin Krause
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Georg Ungefuk
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main

„Hate Speech“ und Meinungsfreiheit im Internet – Notwendigkeit der Strafverfolgung trotz Löschpflicht.

Meinungsfreiheit ist ein zentrales Grundrecht, das nach dem Bundesverfassungsgericht für die freiheitlich-demokratische Staatsordnung „schlechthin konstituierend“ ist. Dies gilt in unserer heutigen Informationsgesellschaft gerade auch für die Meinungsfreiheit im Internet. Meinungsfreiheit hat jedoch Grenzen und ist kein „Freifahrtschein“ für Beleidigungen, Bedrohungen oder Diskriminierungen - auch nicht im Internet. Obwohl rechtswidrige Inhalte nach dem NetzDG in sozialen Netzwerken zu löschen sind, ist es Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, gegen diejenigen, die die Meinungsfreiheit in strafbarer Weise missbrauchen, zum Zwecke der Spezial- und Generalprävention und zum Schutz der Meinungsfreiheit im Internet einzuschreiten. Trotz großer Herausforderungen wie Internationalität und Schnelligkeit der Internet-Kommunikation haben sich die Strafverfolgungsbehörden immer besser für diese Aufgabe aufgestellt und tragen damit letztlich auch zur Förderung der Demokratie bei.

verwandte Schlüsselbegriffe

Prävention Internet Hate Speech