Umgang mit radikalem Islamismus in Gerichts-/Bewährungshilfe

Andreas Herbst
Soziale Dienste der Justiz

Die aktuellen Berichte der internationalen und nationalen Sicherheitsbehörden gehen von einer zunehmenden Anzahl von Personen aus, die sich im Zusammenhang mit islamistischen Ideologien radikalisieren. Der Berliner Verfassungsschutz zählt aktuell 950 Personen zur salafistischen Szene in Berlin (Stand Januar 2018). Derzeit befinden sich rund 40 sogenannte Gefährder in Berliner Gefängnissen, die in der Regel nach ihrer Entlassung aus der Haft in den Wirkungskreis der Sozialen Dienste eintreten werden.
Bereits 2015 wurde durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz ein Konzept zum Umgang mit radikalem Islamismus im Berliner Justizvollzug entwickelt, das auch Ansatzpunkte für einen Umgang mit den relevanten Personen im Rahmen der Zuständigkeit während einer Führungs- bzw. Bewährungsaufsicht enthält.
Daran anknüpfend wurden seitens der Sozialen Dienste der Justiz die spezifischen ambulanten Betreuungsansätze im Bereich der Gerichts- und Bewährungshilfe diskutiert und im Rahmen einer Projektarbeit ein Handlungskonzept zum Umgang mit radikalem Islamismus in der Gerichts- und Bewährungshilfe ausgearbeitet.

In meinem Vortrag werden die aktuellen Leitlinien und relevanten Eckpunkte unseres Konzeptes vorgestellt und erläutert.

verwandte Schlüsselbegriffe

Bewährungshilfe Gerichtshilfe Islamismus