„InduS – Integration durch Sprache“

Esther Dannemann
Jugendamt Dresden - Jugendgerichtshilfe
Nadja Schindler
Sächsisches Umschulungs- und Fortbildungswerk e.V. (SUFW)

InduS, ist ein spezielles Angebot der Dresdener Jugendhilfe/JGH, durchgeführt durch den beauftragten Träger der freien Jugendhilfe SUFW DD e.V., in dem seit 1.Juli 2015 straffällig bzw. unentschuldigt (OWi-Verfahren) gewordene i.d.R. nichtdeutsche junge Menschen (insbes. z. Z. Kriegsflüchtlinge) , die die deutsche Sprache nicht bzw. nur unzureichend beherrschen, betreut werden. Vordergründig dient das Angebot dem pflichtigen Anspruch auf jugendhilfliche Unterstützung (§§1,52 SGB VIII i.V.m. §§ 2Abs. 1, 38 i.V.m. 9 ff. JGG) bei Vorliegen eines Jugendstrafverfahrens oder eines bei der JGH anhängigen OWi- Verfahrens wegen unentschuldigtem Nichtschulbesuches. Unter Anleitung und sozialer Betreuung, wo auf unterschiedlichste Unterstützungsbedarfe und Fähigkeiten eingegangen wird, werden - unabhängig von Nationalität und Sprachkenntnis - gem. Stunden abgeleistet bzw. eine Schadenswiedergutmachung durchgeführt. Bedingt durch rechtliche- und kulturelle, gesellschaftliche Unterschiede sowie insbes. auch sprachliche Defizite, legt das Angebot dort, neben der konkreten bedarfsbezogenen Vermittlung zu anderen weiterführenden Hilfen, einen Schwerpunkt. Damit soll eine perspektivische Integration in Deutschland (Regelwerkkenntnisse, Sprachkenntnisse usw.) erleichtert werden, um möglichst die Bildung von Parallelgesellschaften und einer Verstetigung von Fehlverhalten vorzubeu
Datei
(Deutsch, PDF)

Zitation

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL: https://www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/4168

Hinweis zum Urheberrecht:

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.