Opferschutz - Quo vadis?

Antje Niewisch-Lennartz
Niedersächsische Justizministerin

Es hat sich vieles getan: Im Laufe der vergangenen vier Jahrzehnte verbesserte sich die Stellung der Verletzten im Strafverfahren stetig. Der Gesetzgeber hat seit 1976 die Rechte und Schutzmöglichkeiten für Verletzte von Straftaten verschiedentlich gestärkt, zuletzt durch das 3. Opferrechtsreformgesetz. Auch das vielschichtige Hilfesystem wurde nachhaltig verdichtet. Zu nennen ist hier beispielsweise die grundlegende Entwicklungsarbeit Niedersachsens im Bereich der psychosozialen Prozessbegleitung. Beide Entwicklungen leisten einen wichtigen Beitrag für die Unterstützung der Verletzten auf der einen Seite sowie die gesamtgesellschaftliche Gewaltprävention auf der anderen Seite. Nicht zuletzt aus diesen Gründen hat sich der Opferschutz zu einem Kernbereich in der Arbeit der niedersächsischen Justiz entwickelt. Es hat sich vieles getan, aber wohin wollen wir zukünftig gehen? Gesellschaftlicher und technischer Fortschritt bedeuten auch immer neue Herausforderungen für den Opferschutz und damit für die Präventionsarbeit. Wie können beispielsweise Verletzte von Straftaten im Internet und Social Media besser geschützt werden oder welche Alternativen zur herkömmlichen Strafe existieren, die gleichzeitig die Normgeltung bekräftigen und auf Ausgleich abzielen? Der Vortrag widmet sich der Entwicklung und Weiterentwicklung des Opferschutzes und der Gewaltprävention in Niedersachsen.
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