Zeugen- und (psychosoziale) Prozessbegleitung rechnen sich! – Ihr Mehrwert für die Justiz

Tina Neubauer
PräventSozial gGmbH

Seit den gesetzlichen Änderungen im Opferschutz 1986 hat die Zeugen- und Prozessbegleitung stetig an Bedeutung und Akzeptanz gewonnen. Im 2. Opferrechtsreformgesetz wurde der Hinweis auf psychosoziale Prozessbegleitung (pPB) in die StPO aufgenommen. Der derzeitige Referentenentwurf für das 3. Opferrechtsreformgesetz enthält einen Rechtsanspruch für Kinder und Jugendliche auf pPB. Die Justiz hat erkannt, welchen Gewinn Zeugen- und (psychosoziale) Prozessbegleitung auch für die Justiz haben kann. Strafrechtsausschuss und Justizministerkonferenz haben sich mit Qualitätsstandards beschäftigt. Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen finanzieren pPB. Einige Bundesländer haben schon seit Jahren Zeugenbegleitungen. Über juristische Abläufe und Notwendigkeiten informierte Zeugen, die bei der Bewältigung ihrer Ängste und Unsicherheiten in Gerichtsverfahren unterstützt werden, können mit ihrem Mut zur Zeugenaussage wesentlich zum Erfolg von Gerichtsverfahren beitragen. Im Vortrag werden die verschiedenen Formen der Zeugen- und Prozessbegleitung sowie die aktuellen Knackpunkte in der Praxis vorgestellt. Erfahrungen mit dem fließenden Übergang von Zeugenserviceleistungen, Zeugenbegleitung und pPB, je nach individuellem Unterstützungsbedarf einzelner Zeugen, werden vorgestellt. Die zunehmende Professionalisierung ermöglicht eine passgenaue, ökonomisch adäquate Unterstützung für Zeugen.

verwandte Schlüsselbegriffe

Opferschutz Opfer Zeugenbegleitung Prozessbegleitung