Child Friendly Justice – Wishful Thinking?

Petra Guder
Transatlantischer Dialog/GMAD e. V.

Richtlinien für graduierte Sanktionen, Ethikrichtlinien für Jugendrichter, die Richtlinien zur Vermeidung überproportionalen Gerichtskontakt für Minoritäten über die Anwendung von Assessments für Risiken, Bedürfnisse u. Stärken, Beteiligung von Kindern und deren Eltern an gerichtlichen Verfahren, Diversion u. ambulanten Programmen bis hin zur Diskussion wirksamer Programme der Wirkungsforschung von Delbert Elliott und Lawrence Sherman (die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit) spannt sich ein weiter Bogen über die aktuelle Verfahrens-Landschaft in den amerikanischen Jugendgerichten. Die Diskussion nicht nur in der amerikanischen Bundesvereinigung ähnelt der an europäischen Konferenztischen.

Ein Problem bei der Umsetzung der verschiedenen Reformbemühungen besteht in der hohen Unabhängigkeit der einzelnen Staaten und der Verteilung der politisch relevanten Positionen. Dazu kommt, dass in vielen Staaten Landeseinrichtungen komplett vom Land finanziert sind, während örtliche Gerichte die Kosten für ambulante Programme selbst schultern müssen.

Ein Wermutstropfen trotz aller neuen Trends ist nach wie vor die fehlende Mehrheit für die Ratifizierung der Kinderrechtskonvention, obgleich die Inhalte in weiten Teilen in den USA mehr umgesetzt sind, als in manchen anderen Ländern. Sind die USA auf dem Weg zu einer Child Friendly Justice?
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(English, PDF)

Zitation

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