Häuser des Jugendrechts in Hessen – Ergebnisse der Begleitforschung für Wiesbaden und Frankfurt am Main-Höchst

Susanne Linz
Justus-Liebig-Universität Gießen

Die Häuser des Jugendrechts (HdJR) Wiesbaden und Frankfurt am Main-Höchst waren die ersten Vorhaben dieser Art für Hessen, die siebte und achte entsprechende Einrichtung in Deutschland. Sie basieren auf der Konzeption und den Zielen des ursprünglichen Modellprojekts in Stuttgart Bad-Cannstatt, arbeiten aber mit jeweils eigenständig entwickelten Eckpunktepapieren. Im Auftrag des Hessischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa wurde die Begleitforschung unter der Koordination der Kriminologischen Zentralstelle e. V. von einer Mitarbeiterin der Professur für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafprozessrecht (Prof. Dr. Bannenberg), Justus-Liebig-Universität Gießen, durchgeführt. Die Untersuchung wurde als formative Evaluation angelegt; sie beschreibt und analysiert die Umsetzung des Konzepts und den Entwicklungsprozess. Dabei orientierte sie sich an den in den Eckpunktepapieren festgehaltenen Ziele wie u. a. eine Verkürzung des Ermittlungsverfahrens und der bessere Kontakt zu den jugendlichen Straftätern sowie ein individuellerer Verfahrensausgang. Jedes HdJR wurde individuell angepasst begleitet, so dass zwei selbständige Forschungsberichte im Rahmen des Abschlussberichts enthalten sind.

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