Infostand

In Deutschland besteht derzeit eine große Lücke im Gesetzbuch, was den Umgang mit Straftätern betrifft. Der Strafvollzug zielt darauf ab, Täter durch Haft zu bestrafen, allerdings wird nicht beachtet, dass dabei gewisse Verhaltensmuster nicht verändert werden und somit eine Wiederholung der Gewalttat vorprogrammiert ist. Der präventive Opferschutz findet somit in deutschen Strafverfahren trotz der von BIOS erreichten Änderung des Gesetzes durch Einführung des § 246a Abs.2 StPO keine ausreichende Beachtung. Zu einer erfolgreichen Behandlung gehört vor allem eine frühzeitige Diagnostik, welche schon in der gerichtlichen Hauptverhandlung getroffen werden muss.
Die von BIOS-BW e.V. getragene Forensische Ambulanz Baden (FAB) bietet für abgeurteilte Gewalt- und Sexualstraftäter die Möglichkeit des Erhalts einer rückfallreduzierenden und damit opferschützenden Therapie.
Die psychotherapeutische Behandlung Tatgeneigter im Rahmen des weiteren Programmes „Keine Gewalt oder Sexualstraftat begehen“ ist ebenfalls am präventiven Opferschutz ausgerichtet, denn durch eine Behandlung kann das Risiko der erstmaligen Begehung von Straftaten deutlich reduziert werden. Dieses in Karlsruhe und in den überregionalen Behandlungsstützpunkten der FAB angebotene und bundesweit einmalige Präventionsprogramm wird durch die Universität Heidelberg wissenschaftlich beforscht und evaluiert.
http://www.bios-bw.de
(Deutsch, LINK)

verwandte Schlüsselbegriffe

Prävention Opferschutz Gutachten Nachsorge Risikomanagement Tatgeneigte