Infostand

Diakonie für Bielefeld gGmbH

Opferschutz für Kinder Inhaftierter und deren Eltern und Familien
Obwohl sich die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ausschließlich gegen den Verurteilten selbst richtet, sind dadurch auch ihre Kinder nachhaltig betroffen. Auch sie werden Opfer der Tat: Oftmals als Zeugen der Verhaftung und immer als Mitbetroffene bei der Vollstreckung der Freiheitsstrafe eines Elternteils. Die Trennung von einem Elternteil konfrontiert die Kinder mit einer unfassbaren Situation. Sie müssen sich mit Unsicherheit und Zweifel auseinandersetzen. Besonders in Kindergarten und Schule erfahren sie soziale Benachteiligungen und tragen oft ein Bauchwehgeheimnis mit sich. Der inhaftierte Elternteil fehlt ihnen nicht nur im Alltag, sondern auch als Identifikationsfigur.
Gute Täterarbeit ist somit auch Opferarbeit: Die (V-)Täter werden während der Haftzeit schon für das Leben danach mit ihrer Familie ausgerüstet. Je mehr Bindung erreicht wird, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie nach der Haft eine gute Perspektive entwickeln und Verantwortung als Elternteil übernehmen können. Dies impliziert eine Vollzugsgestaltung auch mit den Themenbereichen: Kinderbedürfnisse, Elternverantwortung, Familie und Opferarbeit.
Für die konsequente Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und die Berücksichtigung der Belange und Rechte von Kindern Inhaftierter und deren Eltern; auch im Strafvollzug.