Rechtsschutz bei „Cyber-Mobbing“ und „Cyber-Stalking“ – eine Bestandsaufnahme

Astrid Ackermann
Deutscher Juristinnenbund

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der im Internet begangenen Straftaten ständig gestiegen. In den Anfangsjahren zählten zu diesen Straftaten noch in der Hauptsache Vermögensdelikte wie Betrug und Phishing. Mit der zunehmenden Nutzung der Möglichkeiten des Web 2.0, insbesondere der sozialen Netzwerke, verlagert sich die Kriminalität jedoch immer mehr auch in den persönlichen Nahbereich.

Waren Delikte wie „Cyber-Mobbing“ und „Cyber-Stalking“ noch vor wenigen Jahren völlig unbekannt, mehren sich in letzter Zeit Strafanzeigen zu diesen Bereichen. Betroffen sind in der Hauptsache junge Menschen, also Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die - oftmals leichtfertig – von den scheinbar unbegrenzten Möglichkeiten des Web 2.0 Gebrauch gemacht haben, ohne dabei die Folgen einschätzen zu können.

Der steigenden Zahl von Delikten steht eine Gesetzgebung gegenüber, die mit der rasanten technischen Entwicklung der vergangenen Jahre nicht Schritt halten konnte. So sind die Möglichkeiten des Rechtsschutzes in diesem Bereich des Internetstrafrechts noch teilweise lückenhaft, können manche Taten nicht geahndet werden.

Diese Rechtsschutzmöglichkeiten und ihre Grenzen aufzuzeigen, ist Gegenstand des Vortrags.
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