08.06.2015
20. Deutscher Präventionstag, Infostand 263 (Gewalt Akademie Villigst / Öffentlichkeitsarbeit)

Frankfurt, 8. Juni 2015
20. Deutscher Präventionstag, Infostand 263 (Gewalt Akademie Villigst / Öffentlichkeitsarbeit)

Vorbereitung von Schulen auf Amoklagen - Gewalt Akademie Villigst stellt Umfrageergebnis vor

Die unterschiedlichen Medien haben in den Bundesländern bei ihren Recherchen in Schulen immer wieder eine unzureichende Vorbereitung auf Amoklagen kritisiert. Geprüft wurden die organisatorischen, baulichen und Maßnahmen der Informationstechnologie und Alarmsysteme.

Polizei und Schulen sind auf Amokalarme vorbereitet
Die Polizei hat sich nach der Amoktat von Erfurt 2002 im Hinblick auf ihr taktisches Vorgehen in Amoklagen vorbereitet und bundesweit für ihre Tätigkeit Konzepte entwickelt, die sich bewährt haben. Wie haben sich Schulen auf solche Sonderlagen vorbereitet? Gibt es konkrete Handlungskonzepte? Wie werden sie umgesetzt?

Umfrage an Schulen in Nordrhein-Westfalen
Die Aktion der Gewalt Akademie Villigst sollte diese Fragen beantworten, interessierten Schulen Vergleichsmöglichkeiten bieten und Anstöße für konzeptionelle Überlegungen für Schulen und Krisenteams, im Prinzip auch für die Schulträger, geben. Die Umfrage erfolgte an Grundschulen (27), Förderschulen (13), Hauptschulen (5), Realschulen (8), Gesamtschulen (4), Gymnasien (16) und Berufskollegs/berufsbildenden Schulen (17) sowie einer „sonstigen Schule“. 90 Schulen  aus NRW und eine Schule aus Niedersachsen unterstützten diese Aktion. Diese Umfrage ist zwar nicht repräsentativ, lässt aber Tendenzen erkennen und  soll Anlass für Diskussionen bieten.

Unterschiedliche Fortbildungs- und Beratungsangebote
Zum Thema „Amok“ gibt es sehr unterschiedliche Angebote, von Amokprävention über technisch-organisatorische und bauliche Maßnahmen bis hin zu Informationen über zweckmäßiges Verhalten in der Klasse im Ernstfall. Die Umfrage hatte die Vorbereitungsmaßnahmen und die Überlegungen zu den „lebensrettenden Sofortmaßnahmen“  zum Schwerpunkt.

Die Frage, ob sie an einer Fortbildungsveranstaltung hierzu teilgenommen hätten, beantworteten 69 Befragte (75 v. H.) mit einem klaren „Ja“ und 13 (14 v. H.)  mit einem klaren „Nein“. Die Veranstaltungen waren sehr unterschiedlich strukturiert und reichten von Vorträgen über Praxisworkshops bis zu (Krisenteam-) Beratungen. Als Anbieter kristallisierten sich Schulamt/ Schulpsychologischer Dienst (44 v. H.) und die Polizei (28 v. H.) heraus; erwähnt wurden zudem die Gemeindeunfallversicherung (4 v. H.) und private Bildungsanbieter (3 v. H.), wobei einzelne Schulen auch mehrere Anbieter in die Konzeptentwicklung einbezogen.  Manche Schulen ergänzten um Besonderheiten, z. B. gemeinsame Absprachen von Schule, Schulträger, Polizei und Nachbarschulen, oder um den Hinweis auf „Vollübungen“ unter der Regie der Polizei.

Schwerpunkte in der Fortbildung und Beratung
Inhaltliche Schwerpunkte bei den Veranstaltungen waren 

  • Benachrichtigungs- und Informationsstrukturen (72 v. H.),
  • Umgang mit Krisen in der Klasse, z. B. jemand rastet vor Angst aus (47 v. H.),
  • Ziele von Täter, Schule/Schulverwaltung und Polizei (63 v. H.) und
  • Rollenwechsel der Lehrkraft zum Krisenmanager (40 v. H.).

Der Grundsatz „run – hide – fight“ (Flüchten – Verstecken – Kämpfen) mit 21 v. H.  und der Grundsatz „ein erreichter Sicherheitsstandard bleibt erhalten, wird nicht abgesenkt“ mit 22. v. H.  sind zwar  deutlich seltener genannt worden, für ein verhaltensbezogenes Konzept aber nicht minder wichtig.  Das könnte daran liegen,




dass z. B. Benachrichtigungs- und Informationsstrukturen eher faktenbezogen und gut vorzustrukturieren sind,
während der „Rollenwechsel zum Krisenmanager“ auch persönliche Werte, Normen und Einstellungen berührt und beim Grundsatz „Kollektive Rettung hat Vorrang vor individueller Rettung“ (nicht abgefragt) das ethische Dilemma bis auf die Spitze polarisiert.

Auch wenn nicht alle Schulen in den Genuss von Fortbildungsmaßnahmen oder Beratungsterminen kamen, so entwickelten fast alle Schulen schulische Handlungskonzepte, die den Schulleitungen und Krisenteams, den Lehrkräften und der Schulsozialarbeit bekannt sind.

Es fällt auf, dass Grundschulen (8 von 27) die Eltern/Elternvertretung über das Notfallkonzept informiert haben, während dies bei den anderen Schulen/Schulformen einzelne Ausnahmen sind.

Auch Schüler über Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen informiert
Bemerkenswert ist, dass schon 40 Prozent der Schüler über die wichtigsten Handlungsmöglichkeiten (Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen) bei Amokalarm informiert sind, und weitere 22 Prozent sollen in nächster Zeit folgen – immerhin sind das dann über 60  Prozent. Dies Ergebnis überrascht,  weil von polizeilicher und schulpsychologischer Seite empfohlen wird, die Schüler mit dem Thema „Amok“ nicht zu verunsichern.

Notfallplan „Amok“ wird schulindividuell erstellt
Grundlagen waren, außer den erwähnten Fortbildungs- und Beratungsveranstaltungen,

  • Diskussionen im Kollegenkreis,
  • Dienstliche Unterlagen, wie Notfall- und Krisenpläne, Handreichungen für Krisenfälle oder der „orangefarbene Notfallordner“ des Schulministeriums,
  • Einbeziehung von Beiträgen in Fachzeitschriften und
  • Auswertung von Film- und Fernsehbeiträgen.

Vielfach sind amtliche/dienstliche Unterlagen, bezogen auf das konkrete Verhalten  bei einem Amokalarm in der Klasse, wenig aussagefähig, weil ihr Themenschwerpunkt eher in der Amokprävention liegt oder für den Erstfall nur allgemeine Empfehlungen enthalten.  Gerade deshalb bietet es sich für Schulen an, nicht nur „am grünen Tisch“ Verhaltensmöglichkeiten zu diskutieren, sondern sie auch in  einzelnen Szenarien zu erproben und auf ihre Praxiseignung zu bewerten.  Das führt  erfahrungsgemäß schnell an die individuellen mentalen und ethischen Grenzen der Übungsakteure – als Denkanstoß, das Konzept zu vertiefen oder einzelne Elemente an eine solche  Extremsituation anzupassen. Dies leitet direkt zum letzten Punkt über.

Kritische Situationen konzeptionell im Maßnahmenkatalog berücksichtigen
Wichtig ist, dass ein Amokalarm nicht mit einem Feueralarm verwechselt wird, weil die zu treffenden Maßnahmen einander völlig widersprechen. Große Einigkeit besteht auch bei der Frage, dass eine verschlossene/verbarrikadierte Tür verschlossen bleibt, auch wenn ein Schüler sich bei der Alarmauslösung außerhalb der Klasse befand und jetzt Einlass begehrt. Eine solche Situation muss vorgedacht werden – auch mental und ethisch - und unterfällt dem Grundsatz  „ein erreichter Sicherheitsstandard bleibt erhalten“.

**********

Die Gewalt Akademie Villigst
Die Gewalt Akademie Villigst (GAV) wurde 2002 von Villigster Deeskalationstrainer/innen gegründet und ist heute Teil des Referates „Rechtsextremismus, Gewalt und Rassismus“    des   Amtes für Jugendarbeit der Evangelischen Kirche von Westfalen.
Sie ist ein Zusammenschluss von ca. 300 Trainer/innen aus dem Bereich „Gewaltprävention und Antirassismusarbeit“, aber auch ein Netzwerkprojekt der mit diesen Menschen verbundenen Organisationen und Einrichtungen.

Arbeitsschwerpunkte der Gewalt Akademie Villigst

  • Ausbildung und Qualifizierung von Deeskalationstrainer/innen in relativ selbstständigen regionalen Ausbildungsgruppen (ABG´s),
  • Präsentation und Vermittlung von Trainer/innen für unterschiedliche Trainingsformen und Bildungsangeboten im Bereich der Kinder-, Jugend- und Multiplikatorenbildung,
  • Gründung bzw. Unterstützung von Initiativen, Bündnissen und Projekten im Bereich Gewaltprävention, Antirassismusarbeit und Rechtsextremismusprävention,
  • Schaffung von Angeboten des kollegialen Erfahrungsaustausches und der eigenen Weiterqualifizierung für Mitglieder und Interessierte.