10.04.2013
Die Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen, Landesverband NRW präsentiert sich auf dem 18. Deutschen Präventionstag in Bielefeld

Düsseldorf, 09.04.2013. Am 22. und 23. April 2013 findet in Bielefeld der 18. Deutsche Präventionstag statt. Der Deutsche Präventionstag ist der größte europäische Kongress speziell für das Arbeitsgebiet der Kriminalprävention sowie angrenzender Präventionsbereiche. Die Schirmherrschaft hat Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft übernommen.

Das diesjährige Schwerpunktthema lautet „Mehr Prävention – weniger Opfer“. Insgesamt werden sowohl zum Schwerpunktthema als auch zu weiteren aktuellen Themen der Prävention mehr als 120 Vorträge angeboten. Kongressbegleitend präsentieren sich über 250 Fachorganisationen mit Ausstellungen, auf der DPT-Bühne und im Filmforum.

Die Deutsche Vereinigung der Schöffinnen, Landesverband Nordrhein-Westfalen (DVS) ist mit einem Infostand vertreten und präsentiert die Arbeit einer Interessenvertretung für ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Auch die (Jugend-)Schöffinnen und (Jugend-)Schöffen leisten einen wichtigen Beitrag zur Kriminalprävention und damit zum Opferschutz. „Gerade weil derzeit die neuen Schöffinnen und Schöffen für die kommenden fünf Jahre gewählt werden, ist es wichtig, den Gedanken der Prävention durch Urteile im Kreise der Bewerber bekanntzumachen, erklärte die Vorsitzende der DVS-NRW, Ursula Sens. Zum einen wirkt die Hauptverhandlung selbst schon auf den Angeklagten ein; zum anderen können spezialpräventive Aspekte im Rahmen der Strafzumessung dahingehend auf den Täter einwirken, dass „die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters zu erwarten sind,“ berücksichtigt werden. Strafe darf daher kein Selbstzweck sein, sondern muss auf den Täter in seinem sozialen Umfeld gezielt eingesetzt werden, damit er künftig ein straffreies Leben führt. Dazu muss sorgfältig geprüft werden, welche Strafart und –höhe geeignet sind. Bei den präventiven Erwägungen muss unter Umständen auf den Wiederholungstäter strafschärfend eingewirkt werden. Entsozialisierende Folgen einer Strafe sollen aber möglichst vermieden werden. Daher muss z.B. geprüft und begründet werden, ob eine Strafe unter zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Nähere Informationen finden Sie unter www.schoeffen-nrw.de und unter www.praeventionstag.de.