Landesrat für Kriminalitätsverhütung Schleswig-Holstein

Der Rat für Kriminalitätsverhütung Schleswig-Holstein wurde im Oktober 1990 eingerichtet. Damit wurde nach ausländischem Vorbild eine Institution geschaffen, die in ihrer Arbeit die entscheidenden Aspekte wirkungsvoller Kriminalitäts-verhütung fokussiert:
- die Reduzierung von Ursachen der Kriminalität
und
- die Einbeziehung staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen und
Institutionen weit über Polizei und Justiz hinaus.

Aufgaben des Rates auf Landesebene sind
- die Einrichtung interdisziplinär und ressortübergreifend zusammengesetzter
Arbeitsgruppen zur Erarbeitung von Vorschlägen und Konzepten zur Verhütung
von Kriminalität für die Landesregierung sowie
- das Initiieren kommunaler Räte für Kriminalitätsverhütung, um gesamtgesell-
schaftliche Aktivitäten zur Verhütung von Kriminalität vor Ort zu bündeln und in
kommunale Politik einfließen zu lassen.

Zurzeit gibt es in über 90 Städten und Gemeinden des Landes kriminalpräventive Gremien.
Auf mittlere bis längere Sicht soll in Schleswig-Holstein unterhalb des Landesrates ein flächendeckendes Netzwerk kommunaler Präventionsräte entstehen.
Die wichtige Aufgabe der Politikberatung spiegelt sich insbesondere auch in den kriminalpräventiven Konzepten wider, die von den Arbeitsgruppen des Landesrates erstellt werden (siehe www.kriminalpraevention-sh.de).
Anschrift:
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
in Schleswig-Holstein
Telefon:
0431-9883156
Fax:
0431-9883104